Björn Höcke beteuert vor Gericht seine Unwissenheit über die Verwendung eines verbotenen Nazi-Spruchs. Er habe die Bedeutung der SA-Losung "Alles für Deutschland" nicht gekannt und sie daher nicht bewusst verwendet. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und verweist auch auf den früheren Beruf des AfD-Politikers.
Mit Geschichtsbüchern in der Hand und eindringlichem Blick ins Publikum hat der AfD-Politiker
Grünen-Politiker erstattete Anzeige gegen Höcke
Der Prozess hatte am vergangenen Donnerstag am Landgericht der Saalestadt begonnen. Ausgangspunkt ist eine Rede, die Höcke im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gehalten hat. Gegen Ende der etwa 20-minütigen Rede sagte er "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland".
Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen Höcke. Er verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung "Alles für Deutschland" im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist. Am zweiten Hauptverhandlungstag wurde vor Gericht ein Video abgespielt, das auch die Rede von Höcke zeigt. Außerdem wurde vor Höckes Einlassung auch der Polizist als Zeuge vernommen, der Striegels Anzeige aufgenommen hatte.
In der Vergangenheit hat Thüringens AfD-Chef Höcke nach eigenen Worten 15 Jahre lang in Hessen als Geschichtslehrer gearbeitet. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, so die Auffassung des Politikers. In seiner Einlassung beschrieb er sich als einen "rechtstreuen Bürger". Außerdem betonte er: "Ich habe mit Nationalsozialismus nichts, aber auch gar nichts am Hut." Die Parole der SA bezeichnete Höcke als einen "Alltagsspruch".
Donald Trump als Vorbild
Schon vor der Eröffnung des Prozesses hatte Höcke seine Wortwahl verteidigt. Er habe den Slogan in einer freien Wahlkampfrede genutzt und damit letztlich das "America First" von
Nach Höckes Erklärung befragte die Staatsanwaltschaft den Politiker - unter anderem zu mehreren anderen Verfahren gegen andere AfD-Politiker. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie den verbotenen Spruch ebenfalls verwendet haben, ob in Reden oder auf Plakaten. Höcke sagte, er habe davon nichts gewusst.
Der 52-Jährige will am 1. September bei der Landtagswahl in Thüringen als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Großes Interesse am Prozess
Der Prozess in Halle ist der erste dieser Art gegen Höcke. Im Dezember vergangenen Jahres soll Höcke den Ausspruch noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben. Dieser Fall ist derzeit aber nicht Teil der Verhandlung in Halle. In Zukunft wird sich der in Nordrhein-Westfalen geborene Politiker auch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen - Termine für die Verhandlung gibt es dort noch nicht.
Wegen des großen öffentlichen Interesses findet der Prozess nicht direkt im Landgericht in Halle, sondern in einem größeren Gerichtssaal im Justizzentrum statt. Bis Mitte Mai sind weitere Prozesstermine geplant. Dies könnte sich im Verlauf der Verhandlung jedoch noch ändern. (dpa/phs)
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