• Ab Montag gelten in Deutschland neue härtere Regeln im Kampf gegen das Coronavirus.
  • Allerdings setzen nicht alle Länder die Beschlüsse gleichermaßen um.
  • Vor allem im Bezug auf Kinder machen viele Bundesländer gewisse Ausnahmen.

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Im Kampf gegen die Corona-Pandemie haben die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Verschärfung des Lockdowns bis Ende Januar beschlossen. So setzen die Länder die Beschlüsse um:

Wann gelten die neuen Beschlüsse?

Die neuen Verordnungen gelten in Hamburg seit Freitag, in Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sollen sie ab Sonntag gelten. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein treten sie voraussichtlich am Montag, den 11. Januar in Kraft. Im besonders stark von der Pandemie betroffenen Sachsen soll der Lockdown bis zum 7. Februar gelten, wie das Landeskabinett beschloss.

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Kontaktbeschränkung: Was ist mit den Kindern?

Der eigene Haushalt darf sich noch mit einer weiteren Person treffen. Auch Kinder gelten meist nicht als Ausnahme.

Abweichend von dieser Regel sollen in Brandenburg, Sachsen, Bremen und Baden-Württemberg Kinder von der maximalen Personenzahl ausgenommen werden, in Berlin Kinder von Alleinerziehenden und in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz kleinere Kinder. Bayern und Baden-Württemberg wollen Betreuungsgemeinschaften mit einer anderen Familie erlauben. In Mecklenburg-Vorpommern kann es bei den Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zwölf Jahre Ausnahmen geben. Dies gilt, wenn es für die Betreuung notwendig ist. Schleswig-Holstein macht für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Ausnahme, Niedersachsen bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern.

Sind Schulen und Kitas geschlossen oder offen?

Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Für die Kinderbetreuung wird den Eltern jedoch im genannten Zeitraum bezahlter Urlaub ermöglicht. In Schulen gelten eine Notfallbetreuung und Angebote zum Distanzlernen.

Abweichungen gibt es in Rheinland-Pfalz und Hessen. Hier bleiben die Schulen offen, die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 entfällt. Auch Hamburger Schüler, die zu Hause nicht lernen können, dürfen weiter zur Schule gehen. Baden-Württemberg will abhängig vom Infektionsgeschehen Grundschulen und Kitas ab 18. Januar wieder öffnen, sowie Präsenzunterricht für Abschlussklassen erlauben. In Berlin soll ab Montag Unterricht in Kleingruppen für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 möglich sein.

Bremen setzt die Schulpflicht aus und lässt die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Mecklenburg-Vorpommern ließ das Vorhaben, von Mitte Januar an regional wieder Präsenzunterricht für Schüler bis Klasse sechs zu gewährleisten, wieder fallen. Die Abschlussklassen sollen von Montag an wieder zur Schule gehen können.

Wann gilt der eingeschränkte Radius?

In Landkreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen.

Baden-Württemberg plant derzeit keine entsprechende Regel. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollen Kommunen darüber entscheiden. In Thüringen wird über eine entsprechende Regelung, die als Empfehlung in der Verordnung geplant war, noch diskutiert. Rheinland-Pfalz will Maßnahmen in Hotspots eng mit den Kommunen absprechen. In Schleswig-Holstein soll es keinen Automatismus für die Regel geben. Bei der Umsetzung sollen auch die Gründe für das Ausbruchsgeschehen berücksichtigt werden. (dpa/ff)

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