• Die Fifa hat Teams, die die Kapitänsbinde mit dem Aufdruck "One Love" einsetzen, "sportliche Sanktionen" angedroht.
  • Laut dem niederländischen Verband gehört dazu auch eine Gelbe Karte für den Kapitän.
  • Doch auf welcher Grundlage sollte das geschehen?

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Wenige Stunden vor dem Anpfiff des WM-Gruppenspiels zwischen England und dem Iran stand fest: Harry Kane würde nun doch nicht wie geplant die Kapitänsbinde mit dem Aufdruck "One Love" tragen, die ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen sollte. Auch die Spielführer der Teams aus Deutschland, Wales, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Dänemark würden es in ihren Partien entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht tun, wie die Fußballverbände dieser Länder in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gaben.

Der Grund ist, dass die Fifa "sportliche Sanktionen" angedroht hatte, sollte ein Mannschaftskapitän eine andere als die Binde nutzen, die der Weltfußballverband den Teams zur Verfügung gestellt hat. Welcher Art diese Bestrafung sein würde, wurde offenbar nicht präzisiert. "Wir wissen nicht genau, welche Sanktionen genau ausgesprochen worden wären, das ist das Problem", sagte DFB-Präsident Bernd Neuendorf.

In einer Erklärung des niederländischen Verbands KNVB heißt es dagegen, die Fifa habe angekündigt, dass der Schiedsrichter das Tragen der Binde mit einer Gelben Karte ahnden werde. Einmal angenommen, das stimmt: Gäbe es dafür eine Grundlage? Und wenn ja, welche sollte das sein?

Was die Fußballregeln sagen

In Regel 4 des weltweit gültigen Fußball-Regelwerks, die sich mit der Ausrüstung der Spieler befasst, heißt es: "Die Ausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder aufweisen." Zulässig sind jedoch "Slogans/Embleme von Initiativen zur Förderung von Fußball, Respekt und Integrität", auch auf der Kapitänsbinde.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird der Spieler und gegebenenfalls auch das betreffende Team, wie im Regeltext weiter zu lesen ist, "durch den Wettbewerbsorganisator, den nationalen Fußballverband oder die Fifa sanktioniert". Bei einer Weltmeisterschaft wäre dafür der Weltfußballverband als Veranstalter zuständig.

Ob ein Slogan, eine Botschaft oder ein Bild zulässig ist, stehe in der Regel 12 (Fouls und sonstiges Fehlverhalten). Demnach muss der Schiedsrichter eine Disziplinarmaßnahme ergreifen – also je nachdem eine Verwarnung oder einen Feldverweis aussprechen –, wenn etwa ein Slogan oder ein Motiv anstößig, beleidigend, schmähend, provozierend, höhnisch oder aufhetzend ist.

Die "One Love"-Binde ist weder anstößig noch provozierend

Das bedeutet: Unmittelbare Sanktionen durch den Unparteiischen gibt es nur dann, wenn eine Botschaft einen erkennbar verwerflichen Inhalt hat. Das ist bei einer Kapitänsbinde mit einem Plädoyer gegen Diskriminierung gewiss nicht der Fall. Im Gegenteil spricht viel dafür, das Motiv dieser Binde als Emblem anzusehen, mit dem Respekt und Integrität gefördert werden sollen. Damit wäre es nach der Regel 4 erlaubt.

Doch selbst wenn man von einer politischen Botschaft ausgeht, wäre sie in diesem Fall nicht anstößig, provozierend oder aufhetzend und damit kein Fall für eine Gelbe Karte. Der Referee könnte lediglich im offiziellen Spielbericht einen Vermerk hinterlassen, alles Weitere wäre dann die Sache des zuständigen Verbandes, hier also der Fifa.

So ist es beispielsweise auch, wenn ein Spieler nach einem Torerfolg sein Trikot lupft und einen Schriftzug auf seinem Unterziehhemd präsentiert: Solange das, was dort zu lesen ist, keinen unsportlichen Charakter hat, wird er nicht verwarnt, sondern es kommt lediglich zu einem Eintrag im Spielbericht. Erst wenn er das Trikot auszieht, gibt es die Gelbe Karte – dann aber für "übertriebenen Torjubel" und nicht für den Slogan auf dem Unterziehhemd.

Was in den Ausrüstungsvorschriften der Fifa steht

Die Regel 4 könnte also nicht die Grundlage einer Verwarnung für das Tragen der "One Love"-Kapitänsbinde sein. Es gibt jedoch auch noch die Wettbewerbsbestimmungen, hier konkret: die Ausrüstungsvorschriften der Fifa. Darin heißt es unter Ziffer 13.8.1: "In Fifa-Wettbewerben muss der Kapitän jedes Teams die Kapitänsbinde tragen, die von der Fifa zur Verfügung gestellt wird." Im Anhang B steht unter Ziffer 5.6 zudem: "Ungeachtet einer erteilten Fifa-Genehmigung behalten die Spieloffiziellen das Recht zu entscheiden, ob ein Gegenstand von einer Mannschaft während eines Spiels verwendet werden darf."

In den Ausrüstungsvorschriften sind zahlreiche Details geregelt, darunter beispielsweise auch, was sich alles auf den Trikots befinden darf, wo das Verbandslogo platziert sein muss und wie groß die Rückennummern oder etwaige Schriftzüge maximal sein dürfen. Es ist aber nicht die Aufgabe des Schiedsrichters, alle diese Einzelheiten zu überprüfen. Mit möglichen Abweichungen würde sich vielmehr die Fifa im Nachgang beschäftigen.

Alles andere wäre auch nicht praktikabel. Und es wäre geradezu grotesk, wenn der Referee etwa einen Spieler verwarnen oder von der Teilnahme am Spiel ausschließen sollte, weil ein Detail auf dem Trikot nicht den Spielkleidungsregularien entspricht.

Welche "sportlichen Sanktionen" drohen würden, ist unklar

Warum sollte er es dann aber tun, wenn ein Kapitän eine andere Binde trägt als die vom Weltfußballverband vorgegebene? Weshalb sollte er das genauso als Ausrüstungsmangel behandeln wie scharfkantige Stollen, eine falschfarbige Unterziehhose oder ein blutverschmiertes Trikot?

Gewiss: Wenn die Fifa ihre Schiedsrichter entsprechend instruiert haben sollte, hätten diese die Anweisung auch umzusetzen. Nur ließe sich das weder mit dem Regelwerk in Einklang bringen, noch zwängen die Bekleidungsvorschriften des Verbandes die Unparteiischen dazu.

Anderweitige "sportliche Sanktionen" als eine Gelbe Karte – also etwa Geldstrafen, Punktabzüge oder gar den Ausschluss aus dem Turnier – dagegen könnte die Fifa bei Verstößen gegen ihre Wettbewerbsregularien sehr wohl ergreifen. Doch was den Verbänden konkret gedroht hätte, wenn sie auf der Kapitänsbinde bestanden hätten, ist unklar.

Ob die Fifa tatsächlich zu drakonischen Maßnahmen gegriffen hätte, wenn England, Deutschland, Wales, die Niederlande, die Schweiz, Belgien und Dänemark gemeinsam und geschlossen ihr Vorhaben in die Tat umgesetzt hätten?

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