Hotels, Restaurants und Cafés können vielerorts wieder öffnen. In vielen Gaststätten darf nun wieder gegessen und getrunken werden. Normalität bedeutet das aber noch nicht.

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Bundesweit werden die Corona-Regeln für das Gastgewerbe gelockert. Aber wer nun in Restaurants, Cafés oder Hotels geht, muss sich an ein paar Regeln halten. Die Wiedereröffnungen im Gastgewerbe gehen mit einigen Einschränkungen einher.

Wir liefern Ihnen einen Überblick:

Was hat schon geöffnet und wo?

  • Seit dem 18. Mai haben Restaurants in fast allen Bundesländern geöffnet.
  • Ausnahmen gelten für Bayern, wo vorerst nur Biergärten und Außenbereiche aufmachen dürfen. Innenräume ab dem 25. Mai.
  • Hotels und Ferienwohnungen in Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen oder Thüringen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein können wieder Gäste aus ganz Deutschland empfangen.
  • Für Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin ein Einreiseverbot bis zum 25. Mai, Hotels und Ferienwohnungen sind aber für Übernachtungsgäste aus dem Bundesland geöffnet.
  • In einzelnen Ländern dürfen Gäste vorerst nur in Ferienwohnungen unterkommen, etwa in Brandenburg. Bis Ende Mai sollen Unterkünfte in allen Bundesländern gebucht werden können.

Was muss ich vor dem Restaunrant-Besuch beachten?

  • Wer essen gehen möchte, muss mancherorts sich und die Begleitung vorher mit Adresse und Telefonnummer anmelden.
  • In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es hingegen keine Reservierungspflicht. Einen Mund-Nasen-Schutz einzustecken, kann ebenfalls nicht schaden.
  • In vielen Lokalen müssen Gäste sich auch erst vor Ort registrieren. In manchen Restaurants werden Gästen Sitzplätze zugeteilt. Bedient werden darf häufig nur am Tisch. An Theken darf vielerorts niemand Platz nehmen.

Welche Abstandsregeln gelten?

  • Bundesweit gelten weiterhin Abstandsregeln. Im Restaurant müssen Tische und Stühle häufig anderthalb Meter Abstand zueinander haben.
  • Ausnahmen gibt es teilweise zum Beispiel für Paare oder Angehörige eines Haushalts. Andernorts müssen Gäste, die sich einen Tisch teilen, keinen Abstand zueinander halten.
  • Beim Check-in ins Hotel sollen Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendige beschränkt werden. Vielerorts sollen Abstandsmarkierungen und Abtrennungen einen geregelten und sicheren Gästeverkehr sichern.

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Wie sieht es mit der Hygiene aus?

  • In manchen Restaurants müssen sich die Gäste vor Betreten des Lokals die Hände desinfizieren.
  • Gebrauchtes Geschirr muss teilweise mit einer Spülmaschine bei mindestens 60 Grad gereinigt werden - das in vielen Kneipen übliche Reinigen der Gläser in Becken mit Spül- und Klarwasser geht also zunächst nicht.
  • Speisekarten müssen teilweise abwaschbar sein.
  • In Mecklenburg-Vorpommern müssen zusätzlich zum Beispiel auch Salz- oder Pfefferstreuer nach Gebrauch desinfiziert werden.
  • Gegenstände zur allgemeinen Verwendung wie Salzstreuer, Pfeffermühlen oder Besteckgefäße sind in Hessen nicht zugelassen.

Wo besteht Maskenpflicht?

  • Wer etwa in Rheinland-Pfalz essen geht, muss drinnen und draußen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, ablegen dürfen die Gäste diesen nur, während sie am Tisch sitzen. Beim Gang zur Toilette muss der Schutz wieder aufgezogen werden.
  • Auch in Biergärten und Außenbereichen von Restaurants in Bayern gilt: Wer aufsteht, muss eine Maske aufsetzen.
  • Die Mitarbeiter sind teilweise ebenfalls zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet. Andernorts gilt nur eine Empfehlung.

Mit wem darf ich am Tisch sitzen?

  • In den meisten Fällen dürfen wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen Menschen aus zwei Haushalten miteinander am Tisch sitzen - also etwa zwei Familien, Paare, WGs oder Einzelpersonen.
  • Eine maximale Anzahl der Personen pro Tisch gibt es in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel nicht. Viele Einrichtungen dürften aber wegen des Abstandsgebots weniger Gäste als gewöhnlich aufnehmen können.

Wieviele Gäste dürfen Hotels aufnehmen?

  • Hotels und Ferienwohnungen haben teilweise kein Kapazitätslimit. In Niedersachsen, wo Hotels voraussichtlich am 25. Mai öffnen, soll eine Belegungsobergrenze von maximal 60 Prozent gelten.

Welche Öffnungszeiten gelten?

  • Vielerorts dürfen Restaurants zwischen 6 Uhr und 22 Uhr öffnen.

Was ist mit Kneipen, Bars und Shisha-Cafés?

  • Viele Kneipen und Bars müssen derzeit noch geschlossen bleiben - in Berlin beispielsweise. Rauchergaststätten und Shisha-Bars dürfen dort ebenfalls weiterhin nicht öffnen.
  • In Hessen, Schleswig-Holstein oder Thüringen sind Bars wieder offen.

Darf ich im Hotel übernachten?

  • Für viele Unterkünfte gelten keine Obergrenzen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern öffnen Hotels aber zum Beispiel zunächst nur für Einheimische, vom 25. Mai an können auch Gäste aus anderen Bundesländern kommen.
  • In Sachsen-Anhalt öffnen Hotels zunächst ebenfalls nur für Gäste aus dem Bundesland selbst.

Wie sieht der Service in den Hotels aus?

  • Einige Hotels wollen zum Beispiel nicht täglich die Betten in den Zimmern machen.
  • Zudem soll in einigen Hotels kenntlich gemacht werden, wenn etwa Telefone, eine Fernbedienung oder ein Bademäntel desinfiziert wurde.
  • Frühstückszeiten werden teilweise verlängert.
  • Hallenbäder oder Saunen sind in vielen Hotels aber erstmal tabu. (dpa/hau)
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