Vom 22. bis 25. Mai 2014 sind rund 500 Millionen Europäer aus 28 Ländern aufgerufen, das Europäische Parlament zu wählen. Wir haben die wichtigsten Fakten zur Europawahl 2014 für Sie zusammengestellt.
Was ist eine Europa-Wahl?
Bereits seit 1979 gibt es in Europa alle fünf Jahre eine EU-Wahl. Daran beteiligen sich die wahlberechtigten Einwohner alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Sie wählen das Europäische Parlament. Das ist das einzige direkt gewählte Gremium der EU und hat seinen Sitz im französischen Straßburg. Deutschland beteiligt sich bereits zum achten Mal an der Wahl. Mittlerweile wird in 23 europäischen Ländern gewählt.
Warum ist es wichtig, dass ich wählen gehe?
Das EU-Parlament ist das gesetzgebende Gremium der Europäischen Union, erlässt also Gesetze, Richtlinien und Vorschriften, die auch in Deutschland gelten. Es gibt kaum noch einen Lebensbereich, in dem nicht auch europäische Bestimmungen gelten. Hinzu kommt die Haushaltsfunktion des Parlaments. Somit bestimmen die Abgeordneten über die Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union, also auch etwa über Subventionen, die nach Deutschland fließen. Die Teilnahme an der Wahl ist allein schon aufgrund der Erhaltung der Demokratie in Europa wichtig. Und: Besonders die fehlende Sperrklausel erleichtert kleinen, auch extremistischen Parteien wie etwa der NPD den Einzug ins Parlament.
Wann wird gewählt?
Am 25. Mai 2014 findet in Deutschland die inzwischen achte EU-Wahl statt. Die rund 60 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland können zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr in ihrem Wahlbezirk ihre Stimme abgeben. Eine Briefwahl ist bis zum 23. Mai möglich. Dazu müssen die Wahlunterlagen vorher schriftlich angefordert werden. In der EU beginnt die Wahl bereits am Donnerstag, damit die verschiedenen Wahltraditionen der Mitgliedsländer beibehalten werden können.
Wen kann ich wählen?
Jeder deutsche Wahlberechtigte hat, anders als bei der Bundestagswahl, nur eine Stimme. Mit dieser kann eine Partei gewählt werden. Die Parteien schicken ihren Listen entsprechend Abgeordnete ins Parlament. In Deutschland sind insgesamt 25 Parteien für die EU-Wahl zugelassen, 19 hingegen wurden abgelehnt. Neben den großen Parteien wie CDU, SPD, Die Linke und den Grünen treten auch kleine Parteien wie etwa Die Partei, die Tierschutzpartei oder die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands an. Es bewerben sich aus Deutschland insgesamt 1.053 Kandidaten um die Mandate, darunter 327 Frauen.
Was wollen die Parteien?
Die Wahlprogramme sind, wie bei jeder anderen Wahl auch, sehr verschieden. Die einzelnen Parteien legen ihr jeweiliges Programm vor der Wahl auf einem Parteitag fest. Inhaltlich unterscheiden sie sich grundsätzlich nicht stark von den innerpolitischen Interessen und Strömungen. Außerdem sind nationale und europäische Themen mittlerweile sehr stark miteinander verknüpft. So kämpfen etwa die Grünen auch auf Europa-Ebene für den Tierschutz, die SPD für die Einführung einer Steuer bei Finanzgeschäften und die CDU setzt sich für einen stabilen Haushalt ein. Die jeweiligen Programme sind auf den Online-Seiten der Parteien nachzulesen.
Wie sieht das EU-Parlament aus?
Das EU-Parlament setzt sich aus den gewählten Mitgliedern zusammen. Dabei wählt jedes EU-Land die Parlamentarier getrennt und für sich. Aus Deutschland können maximal 96 Abgeordnete ins Straßburger Parlament gewählt werden, das ist auch die Höchstzahl an Mandaten pro Land. Insgesamt setzt sich das Gremium aus 751 Mitgliedern zusammen. Jedes Land kann nach einem bestimmten Schlüssel, abhängig von seiner Größe, eine vorher festgelegte Anzahl an Parlamentariern ins EU-Parlament schicken.
Was ist das Besondere 2014?
Bislang galt bei EU-Wahlen für Deutschland die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde, wie auch bei Bundestagswahlen. Parteien, die weniger als fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten, ziehen demnach nicht ins Parlament ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung für EU-Wahlen vor drei Jahren gekippt, der Bundestag beschloss eine Drei-Prozent-Hürde. Auch diese verstieß gegen die Chancengleichheit der Parteien, befanden die Bundesrichter Anfang dieses Jahres. Somit können bei dieser EU-Wahl erstmals Politiker ohne Sperrklausel ins Parlament einziehen. Sie müssen lediglich so viele Stimmen erreichen, wie prozentual für einen Sitz notwendig sind. Das sind etwa 0,5 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Was muss ich noch wissen?
Informationen zur Europa-Wahl hat der Bundeswahlleiter zusammengestellt. Als kostenlosen Download gibt es das Europawahlgesetz, die komplette Europawahlordnung sowie ein Wahl-ABC.
Außerdem steht Ihnen der Wahl-O-Mat bei der Entscheidungsfindung, welche Partei für Sie die richtige ist, zur Verfügung.
Alle News und weitere Themen zur Wahl finden Sie außerdem in unserem Special zur Europawahl 2014.
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