- Die große Koalition hat zur Bekämpfung der Not von Unternehmen und Bürgern in der Corona-Pandemie neue Milliardenhilfen auf den Weg gebracht.
- Sie seien laut Finanzministerium ohne neuen Nachtragshaushalt finanzierbar.
Die große Koalition will die negativen Folgen der Corona-Pandemie für besonders Betroffene mit neuen Hilfen abfedern.
Die Spitzen von CDU/CSU und SPD vereinbarten am Mittwoch bei ihrem ersten Koalitionsausschuss des Jahres eine milliardenschwere Unterstützung für Familien, Geringverdiener, Unternehmen, Gastronomie und Kultur.
Die SPD-Vorsitzenden
"Wir haben sowohl für die Familien, für Menschen mit schwerer Einkommenssituation, aber eben auch für die Gewerbetätigen und die Gastronomie eine Menge rausgeholt", sagte Walter-Borjans. Das Wichtigste sei "ein Stück Hilfe" für Menschen, die in der Corona-Zeit unter Druck geraten seien.
Es sei ein "sehr harmonischer Koalitionsausschuss" gewesen, betonte
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Die Beschlüsse im Einzelnen:
- Kinderbonus: Familien erhalten wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 Euro betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Im vergangenen Jahr betrug die einmalige Zahlung 300 Euro.
- Corona-Zuschauss und Grundsicherung: Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro sollen nun auch erwachsene Grundsicherungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.
- Unternehmen und Verlustrücktrag: Die große Koalition greift Unternehmen mit coronabedingten Verlusten stärker unter die Arme. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag können sie diese Einbußen künftig in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln - auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung.
- Mehrwertsteuer und Gastronomie: Besonders hart vom Lockdown betroffen ist die Gastronomie. Noch bis Ende Juni gilt für Speisen in Cafés und Restaurants ein verringerter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Nur: Da die Gastronomie seit Wochen geschlossen ist, nützt ihr dies nichts. Daher soll nun der verminderte Satz bis Ende 2022 weiter gelten.
- Kultur: Das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt.
- Kosten und Haushalt: Nach SPD-Angaben können die neuen Hilfen ohne einen Nachtragshaushalt im bestehenden Finanzrahmen finanziert werden. Der Corona-Zuschuss für Empfänger von Grundsicherung und der Kinderbonus kosten den Staat demnach etwa drei Milliarden Euro, das Programm für die Kulturbranche eine Milliarde. Die geringere Mehrwertsteuer in der Gastronomie schlage mit rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr zu Buche. Die Kosten für den erweiterten Verlustrücktrag belaufen sich nach Angaben von Finanzminister Olaf Scholz von der SPD auf weniger als eine Milliarde Euro. Das gehe aus den Schätzungen hervor, die ihm vorlägen, sagte er am Donnerstagmorgen im Deutschlandfunk.
(dpa/hau)
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