Rund sieben Stunden verhandelte der Koalitionsausschuss im Kanzleramt über die gegenwärtige Corona-Epidemie und die Situation Tausender Flüchtlinge an der Griechischen Grenze. Am Ende einigten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD sowie Kanzlerin Angela Merkel auf eine Vielzahl von weitreichenden Maßnahmen und stellen grundsätzliche Weichen.
Die Koalition will Unternehmen vor den Auswirkungen der Coronakrise schützen. Dazu soll das Kurzarbeitergeld ausgeweitet werden, wie der Koalitionsausschuss am frühen Montagmorgen in Berlin nach rund siebenstündigen Beratungen beschloss.
Angesichts der Not der Flüchtlinge in Griechenland wollen Union und SPD besonders schutzbedürftige Kinder in Deutschland aufnehmen. Bei diesem Thema hatte es zuvor erhebliche Meinungsverschiedenheiten unter den Koalitionären gegeben.
Mit einem Investitionspaket und vereinfachten Verfahren bei der Planung von Verkehrs- und anderen Projekten will die Regierung zudem Weichen für die Zukunft stellen. Die Kernpunkte des 14-seitigen Beschlusspapiers:
Flüchtlinge an der griechischen Grenze
Griechenland soll bei der "schwierigen humanitären Lage von etwa 1.000 bis 1.500 Kindern auf den griechischen Inseln" unterstützt werden. Es handelt sich laut dem Koalitionsbeschluss um Kinder, die schwer erkrankt oder unbegleitet und jünger als 14 Jahre seien.
Auf europäischer Ebene werde derzeit verhandelt, um in einer "Koalition der Willigen" die Übernahme dieser Kinder zu organisieren. "In diesem Rahmen steht Deutschland bereit, einen angemessenen Anteil zu übernehmen", teilte die Koalition mit. Das Bündnis geht auch auf die Kämpfe im syrischen Idlib ein.
Dringend benötigte humanitäre Hilfe müsse vor Ort gebracht werden - Deutschland habe aktuell 125 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt. SPD-Chefin Saskia Esken zeigte sich auf Twitter "froh", dass Deutschland sich nun an einer EU-Koalition der Willigen angemessen beteiligen werde.
Schutz der Wirtschaft Teil 1: Kurzarbeitsgeld
Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld soll erleichtert und länger ermöglicht werden. Bei dieser Leistung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt.
Kündigungen sollen so vermieden werden können. Nun sollen laut dem Beschluss auch die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden den Arbeitgebern erstattet werden - und zwar voll und nicht nur wie bereits Ende Januar von der Koalition beschlossen zu 50 Prozent.
Betriebe sollen zudem Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind statt wie bisher ein Drittel. Auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld bekommen können. Bereits Ende Januar hatten die Koalitionsspitzen beschlossen, dass die Regierung Kurzarbeitergeld leichter von 12 auf 24 Monate verlängern kann.
Die Regierung soll die Regelungen per Verordnungsermächtigungen in Kraft setzen können, befristet bis Ende 2021. Die Neuerungen sollen mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Schutz der Wirtschaft Teil 2: Hilfspaket
Besonders betroffenen Unternehmen will die Regierung finanziell unter die Arme greifen: Sie kündigt Vorschläge für entsprechende Liquiditätshilfen und ein Gespräch mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und den Gewerkschaften dazu an.
CSU-Chef Markus Söder schrieb auf Twitter: "Die GroKo handelt in der Corona-Krise. Wir haben neben medizinischen Schutzmaßnahmen auch ein großes Hilfspaket für die deutsche Wirtschaft vereinbart."
Zusätzliches Investitionspaket
Die große Koalition will ein milliardenschweres zusätzliches Investitionspaket schnüren. "Wir werden die Investitionen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Milliarden Euro verstärken und so vereinbarte Investitionspfade ausbauen und neue Prioritäten in Höhe von insgesamt 12,4 Milliarden Euro ermöglichen", heißt es in dem Beschluss. Diese Mittel sollen insbesondere aus dem Überschuss des Jahres 2019 (13,5 Milliarden Euro) kommen.
In den kommenden vier Jahren sollen unter anderem acht Milliarden Euro in Verkehrswege des Bundes investiert werden. Aus den zusätzlichen Mitteln sollen auch in Städten und Gemeinden Brachflächen für den Bau bezahlbarer Wohnungen reaktiviert werden. Die Länder sollen von 2022 bis 2024 jährlich eine Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau bekommen.
Grundsätzlich solle "das Ziel erreicht werden, zusätzliche 140 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren bereit zu stellen", heißt es in dem Papier. Im Rahmen einer "Nationalen Investitionsallianz" sollen gemeinsam mit Ländern und Kommunen Ziele und investitionspolitische Leitlinien beschlossen werden.
Steuererleichterungen
Nicht verständigen konnte sich der Ausschuss auf die Forderung insbesondere der SPD, den für Anfang 2021 beschlossenen Abbau des Solidaritätszuschlages um ein halbes Jahr vorzuziehen.
Zudem gab es lediglich einen Prüfauftrag an die Regierung, "ob es einen nationalen politischen Konsens zum Thema kommunale Altschulden gibt". Die SPD wollte verschuldete Kommunen entlasten, die CSU ist dagegen.
Zur weiteren Steigerung von Investitionstätigkeiten sollen unter anderem die Abschreibungsmöglichkeiten für "digitale Wirtschaftsgüter" erleichtert werden. Personengesellschaften sollen durch neue "Veranlagungsoptionen" steuerlich besser gestellt werden.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Wichtig für die Investitionen sind schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Diese sollen vor allem im Verkehrs- und Digitalbereich "noch in dieser Legislaturperiode" erreicht werden. Geprüft werden soll, wie Gerichtsverfahren gestrafft werden können. Die Regierung soll bis Juli den Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschließen.
Schnellere Planung und Genehmigungen soll es etwa beim Glasfaserausbau für die digitale Infrastruktur geben. Um das Mobilfunknetz an den Verkehrswegen besser auszubauen, will die Koalition geltende gesetzliche Mindestabstände von Mobilfunkstandorten an Autobahnen und Bundesstraßen streichen, damit die Betreiber nicht mehr auf private Grundstücke zurückgreifen müssen. Änderungen im Artenschutzrecht und bei den Vorschriften zur Umweltverträglichkeit von Infrastrukturmaßnahmen sollen geprüft werden. © dpa
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