Zwei Bundestagspräsidenten - Lammert und Schäuble - sind beim Thema Wahlrechtsreform bereits an der Sturheit der Fraktionen gescheitert. Nun soll es der Koalitionsausschuss richten. Doch selbst wenn es dort eine Einigung gäbe: Das wäre erst die halbe Miete.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Es wird zeitlich langsam eng. Sehr eng. Wenn die Spitzen von Union und SPD an diesem Dienstag im Koalitionsausschuss über die Wahlrechtsreform beraten, stehen sie unter hohem Einigungsdruck.

Denn in ziemlich genau einem Jahr soll der nächste Bundestag gewählt werden -. und etwa ein Jahr davor sollen die Regeln für die Wahl feststehen. So hat es die Venedig-Kommission des Europarats in einem Verhaltenskodex festgelegt.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) schrieb den Beteiligten soeben nochmals ins Stammbuch: "In den intensiven Beratungen, die ich dazu jahrelang geführt habe, habe ich viel zu oft nur gehört, was alles nicht geht. Was definitiv nicht geht ist, dass wir gar nichts hinbekommen."

Keine Kompromisslinie zwischen Koalitionspartnern erkennbar

Union und SPD haben jeweils Konzepte vorgelegt, die SPD ihres sogar in einen Gesetzentwurf gegossen. Sie sind aber so verschieden, dass nicht ersichtlich ist, wo die Kompromisslinie verlaufen könnte. Jeder Koalitionspartner lehnt das Modell des anderen entschieden ab.

Das CDU/CSU-Modell: Möglichst schon für die kommende Bundestagswahl soll die Zahl der Wahlkreise leicht reduziert werden - von jetzt 299 auf dann 280. Bis zu sieben Überhangmandate sollen nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Zudem soll es Einschnitte bei der abhängig von der Einwohnerzahl vorab festgelegten Mindestsitzzahl für die Bundesländer und die Parteien dort geben. Denn im Ergebnis führt diese Regelungen zu weiteren Ausgleichsmandaten.

Das SPD-Modell: Für die Wahl 2021 soll die Zahl der Sitze bei 690 gedeckelt werden. Darüber hinaus gehende Überhangmandate sollen nicht mehr zugeteilt werden. Das würde Wahlkreissieger mit schwachem Erststimmergebnis treffen. Sie hätten dann zwar ein Direktmandat errungen, bekämen es aber nicht.

Vorgesehen ist zudem, zur Wahl nur Parteien zuzulassen, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einer Frau und einem Mann besetzt sind. In einem zweiten Schritt will die SPD dann eine Kommission für eine grundlegende Reform des Wahlrechts einsetzen.

Opposition kritisiert Blockadehaltung der GroKo-Partner

"Es ist ein Armutszeugnis, was Union und SPD beim Wahlrecht aufführen", sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, vor der Sitzung des Koalitionsausschusses der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Während uns für eine Reform die Zeit davonläuft, haben sie nichts Besseres zu tun als öffentlich weiterhin auf ihre eigenen Positionen zu beharren."

Stattdessen sollten Union und SPD mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Verständigung auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts erzielen, forderte Haßelmann. "Falls CDU, CSU und SPD dazu die Kraft fehlt, sollten sie die Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linken nicht länger blockieren und die Abstimmung darüber freigeben. Er ist verfassungskonform, fair und noch umsetzbar."

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, verlangte eine schnelle Einigung in der Koalition, die dann auf die Opposition zugehen müsse. "Es reicht ja beim Wahlrecht nicht, dass sich die große Koalition auf irgendetwas einigt", sagte er der dpa. "Man kann natürlich eine Wahlrechtsänderung mit einfacher Mehrheit durchdrücken."

Aber: "Es war über Jahrzehnte immer gute Sitte und in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts auch durch das Grundgesetz so gewünscht, das Wahlrecht mit möglichst breiten Mehrheiten zu verabschieden. Denn das ist ein Hinweis auf Wettbewerbsneutralität und Fairness."

Über 800 Abgeordnete könnten ab Herbst 2021 im Bundestag sitzen

Die Wahlrechtsreform soll verhindern, dass der Bundestag bei der Wahl im Herbst 2021 nochmals größer wird. Mit 709 Abgeordneten hat er schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete. Ohne eine Reform wird ein weiteres Anwachsen auf möglicherweise mehr als 800 Abgeordnete befürchtet.

Buschmann sagte: "Es ist noch möglich, das Wahlrecht zu ändern. Es ist auch noch möglich, Wahlkreise neu zuzuschneiden. Aber im September schließt sich dann langsam das Zeitfenster."

Der FDP-Politiker warnte die Koalition davor, das Thema nicht mehr ernst zu nehmen, weil nach den aktuellen Meinungsumfragen das weitere Anwachsen des Bundestags nicht so dramatisch wie befürchtet ausfallen würde. "Umfragewerte können sich sehr schnell ändern." Und: "Mit der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestags darf man nicht zocken."

Wie Haßelmann verwies auch Buschmann auf den Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken, über den im September abgestimmt werden könnte. "Und wir empfehlen den Koalitionsfraktionen dringend, die Abstimmung darüber dann frei zu geben." (jwo/dpa)  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.