Neuer Wirbel um Herzogin Meghan: Darf sie den Brief, den sie persönlich an ihren Vater geschickt hatte und der von "Mail on Sunday" teilweise abgedruckt wurde, gar nicht als ihre "eigene intellektuelle Schöpfung" betiteln? Grund: Die Herzogin soll beim Verfassen Hilfe gehabt haben.
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Die Herzogin von Sussex verklagt Associated Newspapers, den Herausgeber der "Mail on Sunday", weil das Blatt Auszüge aus dem Brief veröffentlichte. Meghan und ihr juristisches Team sehen darin unter anderem Verstöße gegen das Datenschutzgesetz und das Urheberrecht. Sie fordert wegen Missbrauchs privater Informationen in den insgesamt fünf im Februar 2019 veröffentlichten Artikeln zudem Schadenersatz.
In Gerichtsdokumenten behauptet die Gegenseite nun laut "The Sun", dass der handgeschriebene Brief gar nicht Meghans "eigene intellektuelle Schöpfung" sei - was den Prozess für die Herzogin gefährden könnte, wenn sich dies als wahr herausstellen sollte, schreibt die Zeitung weiter.
Die Anwälte von Associated Newspapers argumentieren demnach, der Brief sei von einem elektronischen Entwurf "kopiert" worden. Das Kommunikationsteam des Kensington Palasts habe "zum Schreiben des Entwurfs beigetragen", meinen die Verteidiger.
Prozess aus "vertraulichen" Gründen verschoben
Außerdem behaupten die Anwälte der Zeitung, Prinz Harrys Frau habe selbst Details des Briefes durch Freunde an die Medien weitergegeben. Und dass Meghan "erfreut" gewesen sei, als fünf Freundinnen sie in einem Interview mit dem "People"-Magazin, in dem der Brief erwähnt wurde, verteidigten.
Zuletzt war Meghans Bitte stattgegeben worden, den Prozess um mehrere Monate in den Herbst 2021 zu verschieben. Die Gründe der Terminverschiebung seien "vertraulich", hieß es. Ein genaues Datum für den Prozessauftakt im Herbst ist nicht bekannt.
Ursprünglich hätten die Anhörungen am 11. Januar in London beginnen sollen. Die Herzogin, die mit Harry und Sohn Archie im Frühjahr nach Kalifornien gezogen ist, hätte womöglich als Zeugin aussagen müssen. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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