- Seit Wochen streitet die Koalition in Sachsen-Anhalt um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland - und konnte sich trotz zahlreicher Krisentreffen nicht einigen.
- Jetzt hat Ministerpräsident Haseloff eine Entscheidung getroffen.
- Die Regierungsvorlage kommt nicht in den Landtag, der Beitrag bleibt also - zunächst - unverändert.
Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Ministerpräsident
Damit erübrige sich die weitere Befassung mit dem Entwurf im Parlament.
Faktisch bedeutet das eine Blockade der geplanten Beitragsanpassung. Stimmen nicht alle Landesparlamente dem Vorhaben bis Jahresende zu, ist es gekippt.
Haseloff reagiert - weil ihm eine eigene Mehrheit fehlt
Haseloff entschied damit nach wochenlangen existenziellen Streitigkeiten der Koalition doch selbst. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen hätten mitgeteilt, dass es unterschiedliche Auffassungen zum Staatsvertrag gebe, hieß es aus der Staatskanzlei.
Daraus folge, dass es im Landtag keine Mehrheit für das Vorhaben gebe.
Die CDU betonte trotz zahlreicher Krisentreffen mit den Bündnispartnern ununterbrochen, dass sie auf keinen Fall einer Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021 zustimmen werde. SPD und Grüne wollten das Vorhaben aller Länder hingegen mittragen.
CDU hat die gleiche Position wie die AfD
Die CDU hätte ihr Veto auch gegen den Willen der Koalitionspartner mit den Stimmen der oppositionellen AfD durchsetzen können. Diese lehnt die Erhöhung und das System des Rundfunkbeitrags an sich ab. Eine gemeinsame Abstimmung seiner CDU mit der AfD wollte Haseloff aber auf jeden Fall vermeiden.
SPD und Grüne hatten zudem angekündigt, im Fall eines gemeinsamen CDU-AfD-Vetos keine Zukunft mehr für die seit 2016 regierende bundesweit erste Kenia-Koalition zu sehen. Diesem Szenario geht Haseloff jetzt mit seinem Schritt zunächst aus dem Weg.
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni
"Mit dieser Lösung geht die Koalition gefestigt aus der Krise hervor und wird ihre Arbeit zum Wohle des Landes bis zum Ende der Legislaturperiode fortsetzen." In Sachsen-Anhalt wird am 6. Juni 2021 gewählt.
Was jetzt mit dem höheren Rundfunkbeitrag passiert, ist offen. Es gilt als ausgemacht, dass öffentlich-rechtliche Sender vor dem Bundesverfassungsgericht die von einer unabhängigen Kommission ermittelte Erhöhung einzuklagen versuchen.
Zahlreiche Ministerpräsidenten hatten in den vergangenen Tagen um Zustimmung zum Staatsvertrag aus Sachsen-Anhalt gebeten und Nachverhandlungen abgelehnt (hub/dpa/afp)
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