- Der Deutsche Bundestag hat die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben.
- Daraufhin wurde unter anderem Nüßleins Privathaus von Ermittlern der Generalstaatsanwaltschaft München durchsucht.
- Gegen den 51-Jährigen besteht der Verdacht der Vorteilsnahme im Amt.
Der Bundestag hat die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben. Damit wurde der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt, wie aus der am Donnerstag einstimmig angenommenen Beschlussempfehlung hervorgeht.
Georg Nüßlein steht unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung
Nüßlein steht unter anderem unter Verdacht, Steuern hinterzogen zu haben. Deshalb durchsuchten Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamtes und der Generalstaatsanwaltschaft München Nüßleins Privathaus im Landkreis Günzburg.
"Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens werden heute 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsucht und Beweismittel sichergestellt, die in der Folge ausgewertet werden", erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland.
Die Generalstaatsanwaltschaft München erklärte auf Anfrage, es werde wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen zwei Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Der Name Nüßlein wurde dabei von der Ermittlungsbehörde nicht genannt.
Georg Nüßlein ist seit 2014 Vize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Nüßlein sitzt seit 2002 als Abgeordneter des Wahlkreises Neu-Ulm im Deutschen Bundestag. Seit 2014 amtiert er als ein Fraktionsvize der Bundestagsfraktion der CDU/CSU.
Einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge soll sich Nüßlein der Vorteilsnahme im Amt schuldig gemacht haben. Er soll einem Hersteller von Schutzmasken in der Corona-Pandemie Aufträge beschafft und sich persönlich bereichert haben. Die "Bild" spricht von einem Betrag von mehr als 650.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft Nüßlein vor, dieses Geld zudem nicht versteuert zu haben. Nüßlein war am Donnerstag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
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Die FDP fordert ein Lobby-Register
Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, kommentierte gegenüber der "Bild": "Im Fall Nüßlein muss die Justiz nun ihre Arbeit machen. Politisch wird aber ein Lobby-Register immer dringlicher, das auch Transparenz über Einfluss auf die Bundesregierung schafft. Das ist nach den Vorwürfen gegen Philipp Amthor nun schon der zweite Fall in kurzer Zeit, der ein schlechtes Licht auf die Mandatsausübung von Unionsabgeordneten zum eigenen geschäftlichen Vorteil wirft." (dpa/hau)
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