- Am Mittwoch beraten Kanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder über die Corona-Beschränkungen über Weihnachten und Silvester.
- Geltende Maßnahmen sollen bis 20. Dezember verlängert werden.
- Der Verkauf, Kauf und das Zünden von Silvesterfeuerwerk soll verboten werden.
Angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen müssen sich die Menschen in Deutschland auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns im Dezember einstellen.
Bayerns Ministerpräsident
Am Montag wollten ihre Chefs die Vorlage der Länder für die Beratungen mit Merkel an diesem Mittwoch festzurren - damit es nicht wieder so konfliktträchtig abläuft wie in der Vorwoche.
Merkel: "Wir sind noch nicht so weit wie wir gerne gekommen wären"
Merkel sagte in Berlin bei einem gemeinsamen Auftritt mit
Sie versicherte: "Die Bürgerinnen und Bürger sollen von Bund und Ländern eine geschlossene, gemeinsame Antwort bekommen. Darauf haben sie eigentlich ein Recht. Und daran arbeiten wir jetzt diesmal sehr intensiv." Tatsache sei, "dass wir noch nicht soweit sind, wie wir gerne gekommen wären durch die Kontaktbeschränkungen".
Auch Scholz sagte, bei der Entwicklung der Fallzahlen sei man noch nicht dort, wo man hinwolle. "Und deshalb ahnt ja auch jeder, dass es noch Verlängerung geben muss."
Berlins Regierender Bürgermeister
Er ergänzte: "Wie lange wir verlängern müssen und wie genau wir das ausgestalten, wird gerade untereinander besprochen."
In einem unter anderem der "Berliner Morgenpost", dem Wirtschaftsmagazin "Business Insider" und der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschlussentwurf Müllers als MPK-Chef heißt es, die für den November von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen wie die strikten Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Freizeiteinrichtungen könnten angesichts der nicht eingetretenen Trendwende bei den Infektionszahlen nicht aufgehoben werden.
Die Vorschläge Müllers sind bisher nach dpa-Informationen nur unter den SPD-Ländern abgestimmt. Ein gesondertes Papier der sogenannten B-Länder, zu denen die unionsgeführten Länder sowie Baden-Württemberg mit einem grünen Regierungschef gehören, soll es nicht geben.
Der Beschlussentwurf Müllers soll nach diesen Informationen an diesem Montag in einer Gesamtschalte der Ministerpräsidenten beraten werden.
Geltende Maßnahmen sollen bis 20. Dezember verlängert werden
Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Zur weiteren Vermeidung von Kontakten werden die Arbeitgeber gebeten, unbürokratisch Home-Office zu ermöglichen.
Die für November geltenden Maßnahmen sollen bundesweit bis zum 20. Dezember verlängert werden.
Länder, die weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen haben und eine sinkende Tendenz dieses Wertes aufweisen, sollen davon schon vor dem 20. Dezember abweichen können.
Wird bis zu diesem Stichtag keine bundesweit signifikant sinkende Tendenz erreicht, sollen die Maßnahmen für jeweils 14 Tage verlängert werden, bis dieses Ziel erreicht ist.
Erhebliche Kontaktbeschränkungen bis 17. Januar
Vom 1. Dezember bis zum 17. Januar sieht der Beschlussvorschlag weitere erhebliche Kontaktbeschränkungen vor, um eine Reduzierung des Infektionsgeschehens mittelfristig abzusichern.
So sollen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal 5 Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sollen von dieser Regel ausgenommen werden.
Lockerungen für Weihnachtsfeiertage
Bei den Vorschlägen für die Weihnachtstage gibt es in dem Entwurf noch eckige Klammern, über deren Inhalt noch beraten werden muss.
So sollen nach den Vorstellungen des MPK-Vorsitzes die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen vom 21. bis zum 27. Dezember - also über die Weihnachtstage - erweitert werden auf Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal 5 Personen.
Alternativ gibt es die Überlegung, diesen Zeitraum vom 21. Dezember bis zum 3. Januar auszudehnen und die Beschränkung auf maximal 10 Personen festzulegen. Kinder bis 14 Jahre sollen jeweils ausgenommen werden.
Mit dieser Regelung solle "Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familien und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein", heißt es in dem Entwurf. Wo immer möglich solle man sich vor und nach den Feiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne begeben. Diese Regel ist allerdings lediglich als Appell formuliert.
Verbot von Silvesterfeuerwerk
Der Verkauf, Kauf und das Zünden von Feuerwerk soll verboten werden. Damit sollen Einsatz- und Hilfskräfte entlastet und die Kapazitäten des Gesundheitssystems freigehalten werden.
Maske ab siebter Klasse
Schüler ab der 7. Klasse sollen künftig auch im Unterricht Maske tragen. Gelten soll das für Schüler und Berufsschüler in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen - was derzeit vielerorts der Fall ist. Schulen ohne Corona-Fälle können aber davon ausgenommen werden.
Für die Schulen wird auch eine Teststrategie vorgeschlagen: Tritt in einer Klasse ein Corona-Fall auf, soll diese zusammen mit den betroffenen Lehrkräften für fünf Tage in Quarantäne. Am fünften Tag soll es für alle einen Schnelltest geben. Fällt der negativ aus, kann die Klasse wieder zurück an die Schule.
"Um diese wirksame Teststrategie flächendeckend zur Anwendung bringen zu können, wird der Bund (über die Länder) zusätzliche Kapazitäten von Antigen-Tests zur Verfügung stellen", heißt es in dem Papier.
Die Ausgestaltung weiterer Maßnahmen, wie etwa Wechselunterricht wird den Ländern überlassen. Schülerfahrten und internationaler Austausch sollen untersagt bleiben. Es wird empfohlen, den Unterrichtsbeginn zu staffeln, um den Schulverkehr zu entzerren.
Für öffentliche Verkehrsmittel sowie in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, soll es eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geben.
Auch an Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum aufhalten, soll demnach eine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben werden. Jene Orte sollen von den zuständigen Behörden festgelegt werden.
Auch in Arbeits- und Betriebsstätten soll eine Mund-Nasen-Maske getragen werden - am jeweiligen Arbeitsplatz soll das nicht gelten, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu einer weiteren Person eingehalten werden kann.
Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Ausnahmen soll es nur für Laborarbeiten, Praktika und Prüfungen geben.
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Wirtschaft, Kultur, Reisebranche, Soloselbständige
Auch die staatlichen Hilfen für betroffene Betriebe sollen bis 20. Dezember verlängert werden. Diese seien für Unternehmen und Beschäftigte essenziell und ein wichtiges Element für die hohe Akzeptanz der notwendigen Schutzmaßnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern, heißt es in dem Papier. Die Ausgaben für diese Unterstützung im November werden auf 15 Milliarden Euro beziffert.
Vorgeschlagen wird auch, Hilfsmaßnahmen für Branchen, die absehbar in den kommenden Monaten weiterhin "erhebliche Einschränkungen" hinnehmen müssten, bis Mitte 2021 zu verlängern. Genannt werden die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbständige und die Reisebranche.
Der Entwurf schlägt evebfalls vor, dass die häusliche Quarantäne bei Reiserückkehrern und Kontaktpersonen einheitlich auf im Regelfall auf zehn Tage festgelegt werden soll - gerechnet ab dem Tag der Einreise beziehungsweise dem letzten Tag des Kontakte. (Jörg Ratzsch/Jörg Blank/Christian Andresen/Anne-Beatrice Clasmann/dpa/ash)
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