Wer innerhalb Deutschlands verreisen will, darf unter Umständen nicht in Hotels und Gaststätten in anderen Bundesländern übernachten. Das Verbot beschlossen die Länder am Mittwoch. Es gibt Kritik - und Abweichler.
Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen vereinbart - allerdings haben fünf Länder zu dem Beschluss jeweils unterschiedliche Protokollerklärungen abgegeben.
Bei einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtschef
In dem Beschluss von Bund und Ländern heißt es nun, dass Personen aus solchen Risikogebieten nur in Beherbergungsbetrieben übernachten dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein.
Fünf Bundesländer weichen von Regelung ab
Die Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen legten dazu eigene Protokollerklärungen vor.
Niedersachsens Vertreter behielt sich vor zu prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann. Thüringen wies darauf hin, "dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss".
Das Gesundheitsministerium in Erfurt erklärte am Abend, dass dies de facto bedeute, es gebe kein Einreiseverbot in Thüringen.
Bayerns Ministerpräsident
Das Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen vom bayerischen Gesundheitsministerium noch benannt werden.
Söder erklärte, dies bedeute "eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen". Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten.
Tests müssen Reisende aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben.
Lauterbach kritisiert Testpflichten und Beherbergungsverbote
SPD-Gesundheitsexperte
Zudem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben. Gerade, um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.
Wegen Quarantäne-Auflagen für Einreisende aus einigen Kommunen und Berliner Stadtbezirken mit hohen Infektionszahlen war zuletzt vor allem Schleswig-Holstein in die Kritik geraten. Auch die Regelung in Rheinland-Pfalz wirkt ähnlich.
Beide Landesregierungen zeigten sich kompromissbereit, zu einem bundesweit einheitlichen Rahmen zu kommen. Kanzleramtschef Braun hatte ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern angemahnt.
Bei Zweifeln, dass in manchen Gebieten alles Erforderliche getan werde, verstehe er, dass Länder mit niedrigem Infektionsgeschehen versuchten, sich vor einer Ausbreitung zu schützen, sagte Braun der "Bild" am Mittwoch. "Das ist nachvollziehbar, aber kann nur eine Behelfsmaßnahme sein, die ihrerseits viele Probleme hervorruft."
In Schleswig-Holstein reicht es ab Freitag, bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorzulegen - beispielsweise um den Herbsturlaub an Nord- oder Ostsee zu verbringen. Ausgenommen davon sind Familienbesuche oder Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Risikogebiete ist nach der Rückkehr kein Test erforderlich.
Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere Staaten als Risikogebiete für deutsche Urlauber ein.
Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in "besonders betroffenen Gebieten" örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. (msc/dpa)
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