• Niemand möchte krank werden und im Urlaub gleich dreimal nicht. Leider passiert es doch. Eine üble Lebensmittelvergiftung, ein Sturz – und der nächste Ausflug geht zum Arzt statt in den Dschungel.
  • Damit sich Reisende in solchen Fällen frei von Geldsorgen aufs Genesen konzentrieren können, fängt ihre Auslandskrankenversicherung die unerwarteten Kosten ab.
  • Vor allem für Fernreisende gilt: Versichern Sie sich! Sie leisten sich ein Flugticket und ein schickes Hotel, da kostet eine gute Auslandskrankenversicherung nur ein Bruchteil davon. Das Geld ist gut investiert, schließlich wollen Sie Ihren Urlaub ganz sorglos genießen.

Alle Bestenlisten hier in der Übersicht

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Unser Favorit: Die Reiseversicherung Allianz Travel

  • Unkomplizierte und schnelle Abrechnung mit der Real-Time-Notfallkarte
  • Kostenlose Verlängerung, falls Heimreise wegen Corona nicht angetreten werden kann
  • Deckt Behandlungskosten von Covid-19 in voller Höhe ab
  • Volle Übernahme der Kosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports- Rettungs- und Bergungskosten bis 7000 Euro
  • Umfassende Assistenzleistungen
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Jahresversicherung für Einzelpersonen bis 65 Jahre: 20 Euro im Jahr

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TarifMaximale UrlaubsdauerMedizinisch sinnvoller Rücktransport?SelbstbeteiligungPrämie Einzelvertrag
Allianz Jahres-Reise-Krankenversicherung

45 Tage

ja

nein

ab 20,00 €

BarmeniaDirekt Reisekrankenversicherung Travel+

56 Tage

ja

nein

ab 12,60 €

CosmosDirekt Reisekrankenversicherung

56 Tage

ja

nein

ab 10,60 €

DFV Auslandsreise-Krankenversicherung

2 Monate

ja

nein

ab 20,00 €

HanseMerkur Jahres-Auslandskrankenversicherung

56 Tage

ja

nein

ab 17,00 €

Nürnberger Auslandskrankenversicherung

56 Tage

ja

nein

ab 11,90 €

ADAC Urlaubskrankenschutz Basis

63 Tage

ja

nein

ab 14,90 €
(Mitglieder)
ab 16,90 €
(Nicht-Mitglieder)
DKV Jahresreise-Krankenversicherung

56 Tage

ja

nein

ab 9,90 €

ERGO Jahresreise-Krankenversicherung

56 Tage

ja

optional (100 €)

ab 9,90 €

HUK-Coburg Auslandsreise-Krankenversicherung

56 Tage

ja

nein

ab 9,70 €

Auslandsreisekrankenversicherung und Coronavirus

Auslandsurlaub während einer Pandemie – das ist seit einiger Zeit wieder möglich – zumindest innerhalb Europas. Selbstverständlich wird dafür eine Reisekrankenversicherung benötigt. Doch zahlt die eigentlich, wenn der Versicherte an Covid-19 erkrankt? Und in welchen Fällen übernimmt sie noch die Kosten?

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Behandlungskosten einer Coronavirus-Infektion;
  • Versicherungsschutz gilt auch in Ländern mit aktueller Reisewarnung;
  • Kostenfreie Verlängerung des Schutzes bei unverschuldeter Verzögerung der Rückkehr.

Es ist empfehlenswert, vor dem Abschluss des Vertrags die Regelungen des Anbieters genau durchzulesen und zu prüfen, ob Behandlungs- und Rücktransportkosten versichert sind. Gute Versicherungen wie Hansemerkur oder DKV decken Pandemien und damit auch Behandlungskosten durch eine Infektion mit dem Coronavirus in ihrer Auslandskrankenversicherung grundsätzlich ab – und zwar auch dann, wenn für das Urlaubsziel eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht.

Ein weiterer Punkt ist die Versicherungsdauer. Dies betrifft Urlauber, die nur eine einzelne Reise abgesichert haben. Falls sich nämlich ihre Rückreise aufgrund der Pandemie verzögert, verlängern Gesellschaften, beispielsweise die Allianz, kostenlos den Versicherungsschutz um einen bestimmten Zeitraum (bei der Allianz sind es 14 Tage). So sind Reisende auch dann geschützt, wenn sich ihre Ferien ungeplant ausdehnen.

Wozu braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Die meisten Leute verreisen in dem Glauben, ihre gesetzliche Krankenkasse würde sich auch außerhalb Deutschlands um sie kümmern. Leider stimmt das nur teilweise: Lediglich in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat, ist das der Fall. Dazu gehören zum Beispiel Island, Italien oder Dänemark.

Voraussetzung für eine Behandlung ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die befindet sich praktischerweise auf der Rückseite der elektronischen Chipkarte. Wer keine hat, lässt sich von seiner Kasse einen Urlaubskrankenschein ausstellen.

Leider hat die Sache einen Haken: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt ausschließlich im Notfall und bis zu einem bestimmten Limit. Als Messlatte gelten die Kosten, die für die gleiche Behandlung in Deutschland anfallen würden. Die Differenz trägt der Patient. Da Arztkosten im Ausland häufig höher ausfallen, kann das ziemlich teuer werden. Sogar innerhalb der EU bezahlen deutsche Krankenkassen keine Rücktransporte. Wer seinen Urlaub auf einem anderen Kontinent verbringt, verlässt endgültig den Geltungsbereich seiner Krankenkasse.

Einige private Krankenkassen bieten einen grenzübergreifenden Versicherungsschutz an, der für kurze Urlaube ausreicht. Mitgliedschaften in Automobilclubs und hochwertige Kreditkarten unterstützen Mitglieder und Inhaber ebenfalls gelegentlich mit einem Reiseversicherungspaket. In beiden Fällen ist es ratsam, die Konditionen nachzuschlagen und abzuwägen, ob der Schutz ausreicht oder nicht.

Für wen eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist

Wer ins Ausland reist, sollte zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen – egal, ob er aus privaten oder geschäftlichen Gründen unterwegs ist.

Pflicht sollte eine Auslandskrankenversicherung für alle Reisenden sein, die den Schengenraum verlassen. Egal, wie lange. Das gilt ebenso für Freunde der aktiven Urlaubsgestaltung: Wer in den Surfurlaub fährt, zum Tauchen ans Rote Meer oder die Winterferien auf Skiern verbringt und sich nicht versichert, handelt leichtsinnig.

Hinweis: Wellenreiter und Liebhaber sonstiger Risikosportarten achten bei der Wahl der passenden Versicherung darauf, dass die gewünschte Sportart auf jeden Fall mitversichert ist.

In manchen Ländern ist die Vorlage einer Auslandsreisekrankenversicherung Pflicht. Dazu gehören Kuba, Ecuador und Russland. Ohne gültige Reiseversicherung rücken Australien und Neuseeland keine Working-Holiday-Visa heraus. Und umgekehrt müssen Besucher des Schengenraums bei der Einreise eine gültige Versicherungsbestätigung vorzeigen.

Die USA sind für ihr teures Gesundheitssystem bekannt. Ein Tag im Krankenhaus kostet dort laut Angaben der Allianz rund 6.000 Euro. Um sich im Notfall nicht zu verschulden, sollten Urlauber unbedingt vor Reiseantritt eine private Krankenversicherung fürs Ausland abschließen, die auch in den Vereinigten Staaten gilt.

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?

Gute Auslandskrankenversicherungen sind günstiger als viele denken. Für eine dreiwöchige Flugreise außerhalb Europas zahlt eine Einzelperson unter 40 Jahren im günstigsten Tarif bei BarmeniaDirekt 13,20 Euro (Quelle: Check24.de, September 2020) - ohne Selbstbehalt und ohne Schutz in den USA und Kanada. Vielreisenden sind Jahresversicherungen zu empfehlen, die beliebig viele Auslandsaufenthalte abdecken. Jede Reise darf maximal sechs oder acht Wochen dauern. Der Basis-Tarif kostet zwischen 10 und 50 Euro. Nach einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch. Wer das nicht will, muss rechtzeitig kündigen.

Wie viel die Versicherung am Ende tatsächlich verlangt, hängt neben dem gewählten Tarif von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl und Alter der versicherten Personen
  • Reiseziel
  • Reiseart und Preis der Reise
  • Reiselänge
  • Selbstbehalt

Versicherungen für Langzeitreisen sind ab einem Euro pro Tag erhältlich. Bezahlt wird die geplante Reiselänge mit einer Summe. Bei vorzeitiger Rückkehr erstatten die Anbieter die restliche Prämie anteilig zurück.

Warum Auslandsreisekrankenversicherungen vergleichsweise billig sind, ist schnell erklärt: Die meisten Versicherten kehren heil aus ihrem Urlaub zurück. Teure Leistungen, wie Rücktransporte im Spezialflugzeug sind deutlich seltener als kleinere Blessuren, deren Behandlung nicht viel kostet.

Was eine gute Auslandskrankenversicherung leistet

Vor Abschluss einer Versicherung ist es wichtig, sich genau darüber zu informieren, welche Leistungen übernommen werden. Manches gehört zum Standardprogramm, während einige Extras in bestimmten Tarifen verfügbar sind.

Pflicht - Die Grundausstattung einer Auslandskrankenversicherung

  • Ambulante und stationäre Behandlungen durch einen Arzt oder im Krankenhaus
  • Ärztlich verordnete Medikamente, Verbände, Heil- und Hilfsmittel. Heilmittel sind Massagen, Physiotherapie oder Krankengymnastik, zu den Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Krücken.
  • Transport ins nächste Krankenhaus
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung, Reparatur von Zahnersatz
  • Bergung und Rettung
  • Überführung oder Bestattung im Todesfall
  • Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten

Wie viel das Unternehmen am Ende zahlt, hängt vom Tarif ab. In der Regel werden Behandlungen, Medikamente und Heilmittel komplett übernommen. Zahnbehandlungen, Bergungskosten und Rücktransport können gedeckelt sein. Grundsätzlich gilt: Je mehr die Reisekrankenversicherung zahlt, desto besser.

Kür - Extra-Leistungen

Um sich von Mitbewerbern abzuheben, bieten Auslandskrankenversicherungen Sonderleistungen an. Die sind nicht für jeden wichtig, können jedoch bei der Wahl der richtigen Versicherung die Entscheidung erleichtern. Zum Beispiel sind für Reisende in exotische Länder Anbieter interessant, die Impfberatung anbieten und die Impfkosten mittragen. Bei Tarifen, die Reisen über mehrere Monate oder sogar Jahre abdecken, sind zum Beispiel Krebsvorsorgeuntersuchungen oder eine Schwangerschaft sowie Heimatbesuche mit abgedeckt.

Weitere Zusatzleistungen können sein:

  • Liegt der Versicherte im Urlaubsland für längere Zeit im Krankenhaus, übernimmt die Versicherung die Ticketkosten, um eine vertraute Person einzufliegen.
  • Passiert im Heimatland ein Familiennotfall, bezahlt die Versicherung die vorzeitige Heimreise.
  • Die Kasse erstattet Telefonkosten, die durch Anrufe bei der Servicehotline entstehen.
  • Sind die Versicherten der Landessprache nicht mächtig, hilft ihnen die Versicherung dabei, einen Arzt zu finden, mit dem sie sich auf Deutsch oder Englisch verständigen können oder organisiert einen Dolmetscher.
  • Gehen unterwegs wichtige Medikamente verloren, schickt die Versicherung den Reisenden Ersatz nach. Die Kosten dafür müssen sie nach ihrer Rückkehr zurückzahlen.

Darüber hinaus gibt es Versicherungspakete, die neben der Krankenversicherung Gepäck- und Reiserücktrittsversicherungen enthalten.

Was die Auslandskrankenversicherung nicht übernimmt

Auslandskrankenversicherungen zahlen alle Kosten für gesundheitliche Probleme, die im versicherten Zeitraum akut, plötzlich und unerwartet auftreten. Wurde eine Krankheit vor Urlaubsantritt diagnostiziert, ist sie nicht durch die Versicherung abgedeckt. Ist eine medizinische Behandlung Grund der Reise, muss der Patient die Kosten ebenfalls allein tragen.

Kommen Reisende in einem Land durch Krieg oder Unruhen zu Schaden, für das bei ihrem Aufbruch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts bestand, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder komplett streichen.

Das gilt ebenso für Krankheiten und Verletzungen, die durch eigenes Verschulden entstanden. Reisende, die beispielsweise in Thailand ohne Helm, gültigen Führerschein oder betrunken Roller fahren und einen Unfall bauen, zahlen die Rechnung aus eigener Tasche.

Die Sache mit dem Rücktransport

Wer im Ausland krank ist, möchte verständlicherweise schnell nach Hause. Dafür gibt es viele Gründe: Weil dort die unterstützende Familie wartet, weil Urlauber die fremde Sprache nicht verstehen oder sie sich in der Heimat einfach besser aufgehoben fühlen. Nicht jedem Versicherer genügen derartige Gründe, um den Heimtransport zu finanzieren. Der Flug im speziell ausgerüsteten Ambulanzjet ist mit mehreren 10.000 Euro sehr teuer.

Um sicherzugehen, dass sie im Schadensfall kostenlos nach Hause geholt werden, suchen sich Verbraucher eine Auslandskrankenversicherung aus, die medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte bezahlt. Das bedeutet unter anderem, dass der Patient in vertrauter Umgebung schneller genesen wird. Diese Annahme reicht aus, um ihn heimzubringen - sogar, wenn die medizinische Versorgung am Urlaubsort ausgereicht hätte.

Meiden sollten Verbraucher Anbieter, die den Rücktransport ausschließlich in medizinisch notwendigen Fällen übernehmen. Das ist der Fall, wenn beispielsweise die Ausstattung vor Ort eine erfolgreiche Genesung nicht gewährleisten kann.

Diese Klauseln im Kleingedruckten gezielt nachlesen

Zur Recherche der besten Auslandskrankenversicherungen gehört es, dass sich Reisende die Versicherungsbedingungen gründlich durchlesen und dabei auf die folgenden Dinge achten.

Selbstbehalt

Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherte kleine Rechnungen bis 50 oder 100 Euro aus eigener Tasche zahlt. Im Gegenzug dafür fällt meist die Prämie niedriger aus. Natürlich kann es vorkommen, dass sich das zu größeren Summen auftürmen und ein empfindliches Loch in der Reisekasse hinterlassen kann. Meist ist es sinnvoller, eine Versicherung ohne Eigenanteil abzuschließen.

Freie Arztwahl

Einige Versicherer gestatten ihren Mitgliedern, sich den behandelnden Arzt nach eigenem Belieben auszusuchen. Andere schränken die Wahl ein oder schließen den Besuch bei Privatärzten aus. Selbstverständlich ist die freie Wahl zu bevorzugen. Bei der anderen Option können lange Wartezeiten die Heilung verzögern.

Heimaturlaub

Wer mehrere Monate unterwegs ist, im Ausland studiert oder Work & Travel macht, möchte vielleicht zwischendurch nach Hause. Besteht in Deutschland kein Versicherungsschutz, ist es wichtig, dass die Auslandskrankenversicherung während kurzer Familienbesuche ihre Gültigkeit behält.

Nachleistungsfrist

Manchmal passiert ein Unfall erst am letzten Urlaubstag. Oder der Versicherte ist zur geplanten Abreise noch nicht wieder transportfähig. Für diese Fälle gibt es die Nachleistungsfrist. Muss der Patient aus gesundheitlichen Gründen länger am Urlaubsort bleiben als vorgesehen, bezahlt die Versicherung alle Rechnungen, bis er gesund genug ist, um nach Hause zu fahren. Diese Vereinbarung gilt über das vertragliche Ende des Versicherungsschutzes hinaus, falls die Behandlung während der Vertragslaufzeit begann.

Vorleistungsklausel

Unbedingt zu meiden, sind Versicherungsverträge mit einer Vorleistungsklausel. Denn die besagt, dass die Versicherung ausschließlich jene Kosten übernimmt, für welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt. Das Resultat ist umständlicher Papierkram, weil alles doppelt abgerechnet werden muss.

Chronische Krankheiten

Die meisten Anbieter übernehmen keine Kosten, die durch Diabetes, Asthma oder andere vor Versicherungsbeginn diagnostizierte Krankheiten entstehen. Sind während der Reise vorhersehbare Behandlungen nötig – etwa eine Dialyse –, kommen sie dafür nicht auf. In dem Fall sollten die Patienten ihre reguläre Krankenkasse kontaktieren, um die Versicherungslücke zu schließen.

Damit die Reisekrankenversicherung keine neu auftretenden Gesundheitsprobleme auf die Vorerkrankung beziehen kann, sollten sich chronisch erkrankte Reisende ein Attest bei ihrem Hausarzt holen, das sie als reisetauglich einstuft.

Tritt während des Auslandsaufenthalts eine unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustands auf, übernehmen einige kulante Versicherungen die Kosten.

Welche Versicherungsunterlagen gehören ins Reisegepäck?

Nach Vertragsabschluss erhalten die Neukunden einen Versicherungsnachweis. Der kommt in Papierform zu den Reiseunterlagen und wird zusätzlich als Foto oder PDF-Datei auf dem Smartphone mitgenommen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich die Notfall-Rufnummer der Auslandskrankenversicherung zu notieren oder im Telefon einzuspeichern.

Manche Versicherungen bieten ein kleines Notfallkärtchen im Scheckformat zum Ausdrucken an. Das passt ins Portemonnaie und enthält für den Fall der Fälle alle wichtigen Informationen. Es ist empfehlenswert, die Versicherungsinformationen immer bei sich zu führen, um für den Notfall gerüstet zu sein.

Was passiert im Schadensfall?

In der Regel hoffen Reisende, dass alles gut geht. Aber was passiert, wenn einen doch ein tropisches Fieber umhaut oder die Bergwanderung mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus endet?

Fall A: Ambulante Behandlung

Wer im Urlaub ambulant behandelt werden muss, geht einfach in die nächste Praxis. Bei der Arztsuche sind die Versicherung, andere Urlauber oder die Unterkunft vor Ort gern behilflich. Die Kosten für Untersuchung und Medikamente zahlt der Patient vorerst selbst. Er bekommt eine Rechnung, die er später im Original bei der Krankenkasse einreicht. Die Rechnung muss bestimmte Daten enthalten, etwa die Anschrift des Arztes oder die genaue Diagnose. Manche Versicherungen bieten außerdem Apps zum Einsenden der Belege an.

Fall B: Krankenhausaufenthalt

Machen eine schwere Erkrankung oder ein Unfall eine stationäre Behandlung nötig, ist es wichtig, umgehend die Versicherung anzurufen. Deren Notfallzentrale ist in der Regel rund um die Uhr erreichbar. Egal, in welche Zeitzone sich das Reiseziel befindet. Dieses Telefonat kann eine Begleitperson übernehmen, falls der Versicherte dazu nicht in der Lage ist. Die Versicherung leitet alle weiteren Schritte in die Wege und erstellt zum Beispiel eine Kostenübernahmegarantie für das Krankenhaus, damit die Behandlung sofort losgehen kann.

Auslandskrankenversicherungen

Allianz Travel

Allianz Travel ist die einzige Auslandskrankenversicherung, bei der Patienten den Betrag nicht vorstrecken und keine Rechnungen einschicken müssen. Sie bezahlen unverzüglich mit der Real-Time-Notfallkarte. Das ist eine Kreditkarte, die sie zu allen Reisekrankenversicherungen der Allianz kostenlos dazu bekommen. Im Schadensfall rufen die Versicherten sofort die Hotline der Versicherung an. Ein Foto der Rechnung als Beweis genügt und schon lädt die Assistance den nötigen Betrag auf die Karte. Wenige Minuten später können die Versicherten bezahlen und müssen sich keine Gedanken mehr um die Abrechnung machen. Die Notrufzentrale ist 24/7 erreichbar und mit mehrsprachigen Experten besetzt, die den Versicherten bei Verständnisproblemen zur Seite stehen. Mit der Reiseversicherung können private und geschäftliche Reisen versichert werden, die höchstens 93 Tage dauern. Daneben bietet Allianz eine Jahres-Auslandskrankenversicherung an, die unbegrenzt für alle Reisen mit einer maximalen Dauer von 45 Tagen gilt.

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BarmeniaDirekt Reisekrankenversicherung

Bei BarmeniaDirekt können Einzelreisende und Familien bequem ihr individuelles Versicherungspaket zusammenstellen. Neben einer Auslandskrankenversicherung für einmalige Reisen oder als Jahresschutz ist beispielsweise eine Auslandshaftpflicht-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittversicherung wählbar.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt ambulante und stationäre Heilbehandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Medikamente und den medizinisch sinnvollen Rücktransport zu 100 %. Sie gilt bei Inlandsreisen, sofern der Urlaubsort mindestens 100 Kilometer vom Wohnsitz entfernt ist. Rettungs- und Bergungskosten erstattet BarmeniaDirekt bis zu einem Betrag von 5000 Euro.

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Cosmos Direkt

CosmosDirekt bietet in Kooperation mit EuropAssistance eine Reisekrankenversicherung an, die für alle Auslandsreisen bis 56 Tage (oder die ersten 56 Tage bei längerem Urlaub) innerhalb eines Versicherungsjahres gilt. Sie kann bis einen Tag vor Urlaubsantritt abgeschlossen werden. Es gibt zwei Tarife, einen für Einzelpersonen und einen für Familien. Letzterer schließt zwei zusammenlebende Erwachsene und maximal sieben Kinder bis 21 Jahren ein. Versichert sind Auslandsreisen weltweit, auch in die USA und nach Kanada. CosmosDirekt zahlt alle notwendigen Heilbehandlungen, ärztlich verordnete Medikamente und kommt für die Kosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports in voller Höhe auf. Telefonkosten, die durch Anrufe bei der Notfallhotline entstehen, werden bis höchstens 25 Euro übernommen.

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Deutsche Familienversicherung Auslandsreise-Krankenversicherung für Einzelpersonen und Familien

Der Auslandsreiseschutz der DFV gilt für die ersten zwei Monate aller Reisen innerhalb eines Jahres und in allen Ländern außer Deutschland. Es gibt zwei Tarife, für Einzelpersonen und für Familien. In der Familienversicherung sind der Ehe-/Lebenspartner und die Kinder eingeschlossen, mit denen die versicherte Person in häuslicher Gemeinschaft lebt. Treten diese Personen ihre Auslandsreise allein, also ohne den Versicherungsnehmer an, schützt sie die Versicherung ebenfalls. Der Vertrag umfasst alle wichtigen Leistungen, die eine Reisekrankenversicherung haben muss: Alle notwendigen Behandlungen, verordnete Arzneimittel, zahnärztliche Versorgung und der medizinisch sinnvolle Rücktransport werden komplett übernommen. Die Erstattung von Rettungskosten ist auf 10.000 Euro beschränkt. Dank der kostenlosen und rund um die Uhr erreichbaren DFV-Reiseschutz-Hotline erhalten Reisende im Notfall schnelle Hilfe bei der Organisation von Arztbesuchen oder Krankentransporten.

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HanseMerkur Auslandskrankenversicherung

Mit der Auslandsversicherung der HanseMerkur sind Urlauber im Krankheitsfall oder bei einem Unfall umfassend abgesichert. Ja, das schließt auch eine Behandlung von Covid-19 ein. Abgesehen von der Prämie fallen keine Zusatzkosten an, denn die HanseMerkur verlangt keine Selbstbeteiligung. Dafür bezahlt sie alle notwendigen Behandlungen und Heilmittel, den Transport ins nächste Krankenhaus und den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause. Muss die versicherte Person stationär behandelt werden, bezahlt die Versicherung die Unterbringungskosten für mitversicherte Mitreisende – Partner oder Kinder zum Beispiel. Müssen Alleinreisende länger als fünf Tage im Krankenhaus bleiben, organisiert die Versicherung die Anreise einer nahestehenden Person. Und mit einer eigenen App wird das Einreichen von Belegen erleichtert.

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Nürnberger Auslandskrankenversicherung

Beliebig viele Auslandsreisen mit einer Maximallänge von 56 Tagen sind über die Nürnberger Auslandskrankenversicherung abgesichert. Darin sind alle wichtigen Leistungen von ambulanten und stationären Behandlungen bis hin zum medizinisch sinnvollen Rücktransport enthalten. Sollte sich der Urlaub durch die Pandemie verlängern, verlängert sich auch der Versicherungsschutz. Und ja, alle Behandlungskosten bei Infektion mit dem Coronavirus werden ebenfalls getragen. Außerdem übernimmt die Versicherung Bergungs- und Rettungskosten bis maximal 10.000 Euro. Es gibt zwei Tarife, für Einzelpersonen und für Familien. Beide verzichten auf Selbstbehalt und gelten weltweit. Auch Reisen aus beruflichen Gründen sind durch die Auslandskrankenversicherung ebenfalls abgedeckt.

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ADAC Auslandskrankenschutz

Die Basic-Auslandskrankenversicherung vom ADAC gibt es auch für Nichtmitglieder (allerdings ist sie für Mitglieder günstiger). Der Basis-Tarif umfasst alle wichtigen Leistungen: ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente und den Rücktransport im ADAC-Ambulanz-Jet. Außerdem sind vorbereitende Informationen, beispielsweise über wichtige Impfungen, im Preis mit drin. Wer im Notfall den Telefonservice der Versicherung anruft und dadurch eine hohe Handyrechnung hat, bekommt diese Kosten bis zu einem Betrag von 52 Euro zurück. Darüber hinaus bietet der ADAC mit Premium und Exklusiv zwei weitere Tarife mit zusätzlichen Leistungen an, die Clubmitgliedern vorbehalten sind. Diese umfassen zum Beispiel Krankenhaus-Tagegeld oder eine einmalige Zahlung im Todesfall. Der günstigste Tarif kostet für Nichtmitglieder unter 66 Jahren im Einzelvertrag 16,90 Euro pro Jahr und gilt für alle Reisen mit einer Maximaldauer von 63 Tagen (oder bei längeren Reisen für die ersten 63 Tage), die während der Vertragslaufzeit stattfinden.

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DKV Auslandskrankenversicherung

Ein jährlicher Beitrag von 9,90 Euro für Einzelpersonen und 19,80 Euro für Familien sichert beliebig viele Auslandsreisen im Jahr ab, sofern sie höchstens acht Wochen dauern. Und zwar weltweit. Der leistungsstarke Versicherungsschutz umfasst alle notwendigen Leistungen, Bergungskosten bis 10.000 Euro und 100 % eines medizinisch sinnvollen Heimtransports. Zu den Assistenz-Leistungen gehört zum Beispiel die Organisation von Blutkonserven oder einer Besuchsreise durch Angehörige sowie die Vermittlung von Dolmetschern.

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ERGO Auslandskrankenversicherung

Bei der ERGO Reiseversicherung stehen Urlaubern zwei Tarife zur Auswahl: Neben einer Einmal-Reisekrankenversicherung bietet das Unternehmen eine Jahresversicherung an, die für alle Reisen mit einer Maximallänge von 56 Tagen gilt. Muss der Versicherte über diese Zeit hinaus stationär behandelt werden, übernimmt die ERGO unbefristet alle Kosten, bis er transportfähig ist. Die Leistungen sind dieselben: Beide Modelle beinhalten die gleichen Leistungen, darunter die Übernahme sämtlicher Behandlungskosten, medizinisch sinnvoller Rücktransport oder Bergungskosten bis 10.000 Euro. Die Jahres-Reisekrankenversicherung kostet für Einzelpersonen bis 64 Jahre bei weltweiter Gültigkeit 9,90 Euro im Jahr, für Familien (max. 2 Erwachsene, unbegrenzt viele eigene Kinder und Enkelkinder und max. 5 mitreisende weitere Kinder bis 25 Jahren) sind es 19,80 Euro.

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HUK-Coburg Auslandsreisekrankenversicherung

Die private Auslandskrankenversicherung der HUK Coburg kostet für Einzelpersonen unter 70 Jahren 9,70 Euro pro Jahr. Familien zahlen mit 24,90 Euro etwas mehr. Da die Versicherung keinen Selbstbehalt verlangt, kommen auf die Versicherten keine weiteren Kosten zu. Neben den Standardleistungen unterstützt die HUK ihre Kunden bei der Arztsuche und hilft bei der Kommunikation zwischen Hausarzt und dem behandelnden Arzt vor Ort. Sie übernimmt alle Kosten für einen medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport. Der Versicherungsschutz gilt in allen Ländern außer Deutschland und für beliebig viele Reisen à 56 Tage. Für längere Reisen ist ein zweiter Tarif verfügbar. Das Einreichen von Rechnungen vereinfacht die HUK App Meine Gesundheit.

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