- Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für ein "Wind-an-Land-Gesetz" vorgestellt.
- Künftig sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windräder genutzt werden. Auch in Landschaftsschutzgebieten will die Regierung den Bau von Windrädern erlauben.
- Der NABU befürchtet eine Schwächung des Naturschutzes - und die CSU sieht die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Gefahr.
Die Bundesregierung will Tempo machen beim Windkraft-Ausbau. Zwei Ministerinnen und ein Minister stellten am Mittwoch in der Bundespressekonferenz den Entwurf für ein Wind-an-Land-Gesetz vor. Der Bau neuer Windräder müssen "in großem Umfang" vorankommen, sagt Wirtschafts- und Klimaminister
Habeck räumt aber auch ein: "Ich will nicht verhehlen, dass das, was wir heute vorstellen, für viele Menschen und Regionen auch eine Zumutung bedeutet." Der Ausbau sorge immer auch für Widerstände und Ängste.
Ziel: Zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft
Bisher sind 0,8 Prozent der deutschen Landesfläche für den Betrieb von Windrädern ausgewiesen, nur 0,5 Prozent stehen aber wirklich zur Verfügung. Das Ziel der Bundesregierung lautet nun, diesen Anteil zu erhöhen: bis zum Jahr 2026 auf 1,4 Prozent und bis 2032 auf zwei Prozent.
Die 13 Flächenländer müssen – je nach den Voraussetzungen vor Ort – zwischen 1,8 und 2,2 Prozent ihrer Fläche für den Windkraftausbau bereitstellen. Für die drei dichtbesiedelten Stadtstaaten soll eine niedrigere Vorgabe von 0,5 Prozent gelten. "Diese Bundesregierung hat versucht, sämtliche Hemmnisse für den Windkraftausbau auszuräumen", sagt Bauministerin Klara Geywitz (SPD).
Erstens will die Bundesregierung pauschale Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern wegfallen lassen, wenn die Länder ihr jeweiliges Ausbauziel nicht erreichen. Bisher haben mehrere Länder solche Regeln – zum Beispiel die sogenannte 10-H-Regel in Bayern. Dort muss der Mindestabstand eines Windrads zur Besiedelung das Zehnfache seiner Höhe betragen.
Zweitens will die Regierung das Bundesnaturschutzgesetz ändern: So will sie künftig Windräder auch in Landschaftsschutzgebieten (LSG) ermöglichen – bisher sind sie dort eher die Ausnahme. Von Naturschutzverbänden kam am Mittwoch generelles Lob für die Vorhaben, aber auch Kritik an den Einzelheiten. Diese bezieht sich vor allem auf die Landschaftsschutzgebiete.
NABU befürchtet Schwächung des Naturschutzes
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind nicht mit Naturschutzgebieten (NSG) zu verwechseln, denn in einem LSG gelten deutlich weniger strenge Vorgaben. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) befürchtet in einer Stellungnahme zum geplanten Gesetz trotzdem eine "Schwächung des Naturschutzes".
Werden also der Natur- und Artenschutz dem Klimaschutz geopfert? Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) bestreitet das. Sie kündigt einen Fonds an, für den der Bund 80 Millionen Euro bereitstellen will und in den auch die Windkraftbetreiber einzahlen sollen. Daraus sollen Schutzmaßnahmen für bedrohte Tierarten finanziert werden, die von der Windkraft bedroht sind. Zum Beispiel Nisthilfen außerhalb von Windkraftgebieten für Greifvögel oder Fledermäuse.
Beteiligung der Bürger an Windparks soll erleichtert werden
Kritik am Wind-an-Land-Gesetz kam am schon vor einigen Tagen aus Bayern: Der dortige Bauminister Christian Bernreiter (CSU) teilte mit: "Die Taktik der Ampel-Koalition ist klar: Sie verkompliziert die Gesetze so sehr, dass sinnvolle und akzeptable Abstandsregeln quasi unmöglich werden. Damit setzt sie die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende aufs Spiel. Wer diesen Gesetzentwurf gut heißt, muss den Menschen auch die Auswirkungen erklären."
Erklärungsbedarf bestreitet auch Bundeswirtschaftsminister Habeck nicht: Es sei jetzt Aufgabe der Politik, die Vorteile der Windkraft zu kommunizieren. Die Branche der Erneuerbaren Energien sei ein Standortvorteil, betont der Grünen-Politiker: für die deutsche Wirtschaft, aber auch für die Menschen vor Ort.
Zurzeit ist die finanzielle Teilhabe von Kommunen, Anwohnerinnen und Anwohnern an Windparks noch nicht überall möglich, räumt Habeck ein. "Es gibt Regionen in Deutschland, wo irgendwelche Fremdinvestoren Windparks hingestellt haben. Und was haben die Leute davon? Buchstäblich gar nichts. Die gucken darauf, aber haben keine Beteiligung daran." Hier verspricht Habeck eine Nachbesserung: Eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll dafür sorgen, dass Menschen künftig einfacher an den Einnahmen aus Windkraftanlagen in ihrer Umgebung teilhaben können.
Verwendete Quellen:
- Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz
- NABU.de: Stellungnahme des NABU zum Wind-and-Land-Gesetz
- Bayern.de: Pressemitteilung Kritik an geplantem Wind-an-Land-Gesetz
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