Aus für den niederländischen ESC-Beitrag: Auch bei der zweiten ESC-Probe wurde der Niederländer Joost Klein ausgeschlossen. Es liegen schwere Vorwürfe gegen den Sänger vor, der in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein soll. Jetzt wurde er offiziell von dem Wettbewerb ausgeschlossen.

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Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, ist am Freitagabend auch von der zweiten Durchlaufprobe für das Finale ausgeschlossen worden. Grund seien die weiteren Untersuchungen eines Vorfalls mit dem Musiker. Die europäische Rundfunkunion (EBU) habe beschlossen, dass der Sänger während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs, über die die Jurys der 37 Teilnehmerländer abstimmen, "nicht auftreten wird, solange die Ermittlungen andauern", teilte die EBU am Freitagabend mit. Sein Auftritt wird den Angaben zufolge von der Jury anhand seines Auftritts beim zweiten Halbfinale von Donnerstag bewertet.

Jetzt steht fest, dass Joost Klein offiziell vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Samstagmittag mit. Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Kontext eines Zwischenfalls nach dem Halbfinal-Auftritt Kleins am Donnerstagabend.

Anzeige gegen Joost Klein

"Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen", schrieb die EBU. Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt.

"Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren", hieß es von der EBU. Sie verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltung und sei bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. "Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet."

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Die Jury-Abstimmung findet nach den Regeln des ESC immer bei der zweiten Generalprobe statt. Eine Jury besteht dabei pro Land aus fünf Experten. Stimmberechtigt sind alle 37 Teilnehmerländer – also auch Länder, die in den Halbfinals ausgeschieden sind. Die Entscheidungen der Jury macht beim ESC in der Regel 50 Prozent des Endergebnisses jedes Beitrags aus. Die anderen 50 Prozent ergeben die Telefonabstimmungen beim Finale. Weder in den Halbfinals noch im Finale kann für das eigene Land gestimmt werden. (best/dpa)  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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