Das Gericht mag die Vormundschaft über Britney Spears verlängert haben – wer in den nächsten sechs Monaten ihr Vormund sein wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Sängerin bedankte sich indes auf Instagram bei den Fans. Und sorgte mit dem gewählten Video für neue Sorgen.

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In der Beschreibung zu dem kurzen Video auf Instagram bezieht sich Britney Spears nicht direkt auf den laufenden Prozess um ihre Vormundschaft. Das darf sie nach den Regeln der Vormundschaft in den USA auch gar nicht. Dafür dankt sie ihren Fans für deren Unterstützung und schreibt, dass ihre Follower die besten sind. "Ich spüre Eure Herzen und ich weiß, dass Ihr meines spürt", schreibt sie.

Britney Spears wirkt aufgekratzt und nervös

Das Video dazu lässt allerdings viele Follower der problemgeplagten Sängerin aufhorchen: Es hat inhaltlich nichts mit dem Text zu tun und Britney Spears wirkt äußerst aufgekratzt und nervös. Dabei macht sie etwas, das zumindest auf dem Papier eine völlig normale Aktivität für Popsternchen ist: Sie beantwortet Fragen, die angeblich von Fans gestellt wurden.

"Was ist Dein liebster Feiertag?" oder "Was ist Dein Lieblingsrestaurant?" – das sind garantiert nicht die dringendsten Fragen, die Fans derzeit an Britney Spears haben. Das Video ist zudem viel zu kurz, um ernsthaft auf die vielen Anfragen einzugehen, mit denen die Social-Media-Accounts der Sängerin aktuell geflutet werden.

Weiterer Hilferuf im Video?

Entsprechend sehen viele Follower in diesem Posting einen weiteren Hilferuf. So soll Spears dieselben Fragen bereits im Jahr 2000 im Magazin Teen People beantwortet haben. "Run", also "Lauf!" lautet ein Kommentar aus der Community. "Das ist wirklich erschreckend" kommentiert eine Frau.

Britney Spears bleibt ein weiteres halbes Jahr unter Vormundschaft. Im September soll es vor Gericht darum gehen, ob ihr Vater weiterhin Vormund bleibt oder – wie es Britneys eigener Wunsch ist – ihr professioneller Vormund Jodi Montgomery bleibt. Die hatte im Jahr 2019 von Papa Jamie Spears übernommen. Und die Sängerin zieht das zumindest laut ihren Anwälten vor.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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