Britney Spears hat erneut grundlegende Änderungen an der Regelung gefordert, durch die ihr Vater Kontrolle über ihr Leben und ihre Finanzen hat. Doch die Vormundschaft bleibt bis Februar 2021 unverändert.

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Britney Spears möchte nicht, dass ihr Vater länger Mitspracherecht in den Angelegenheiten ihres Lebens hat. Die Sängerin stellte deshalb einen Antrag, um zu verhindern, dass Jamie Spears als ihr Vormund zurückkehrt. Bis Anfang nächsten Jahres wird sich die Sängerin aber mindestens noch gedulden zu müssen.

Denn wie nun bekannt wurde, sei bei einer virtuellen Anhörung am Mittwoch (19. August) beschlossen worden, dass die rechtliche Vormundschaft vorerst bis 1. Februar 2021 unverändert bleibt.

Grund für die Anhörung, der laut "Variety" die Eltern der Sängerin sowie vier Anwälte beiwohnten, soll Britney Spears' jüngst eingereichter Antrag vor Gericht gewesen sein, mit dem sie zu verhindern versucht habe, dass ihr Vater erneut die Vormundschaft übernimmt. Dieser hatte die Aufgabe wegen gesundheitlichen Problemen im Herbst vergangenen Jahres an Jodi Montgomery übertragen.

Die Hintergründe um Spears' Vormundschaft

Nach einem emotionalen Zusammenbruch ist Spears seit 2008 nicht mehr Herrin ihrer eigenen Angelegenheiten. Zunächst übernahmen ihr Anwalt Andrew Wallet und ihr Vater die verantwortungsvolle Aufgabe. Im vergangenen Jahr legte dann zunächst Wallet, später auch Jamie Spears dieses Amt nieder.

Er übergab die Aufgabe an die professionelle Vormundschaftsexpertin Jodi Montgomery. Sie soll, geht es nach der Sängerin, diese Rolle weiterhin übernehmen und sowohl ihre Finanzen als auch ihre sonstigen Angelegenheiten für sie regeln.

Sängerin will wieder mitreden dürfen

Allerdings will die Sängerin ihr Mitspracherecht jetzt ein Stück weit zurück: Die Verwalterin solle die Aufgabe in Zukunft nicht mehr allein übernehmen, sondern einen spezialisierten Treuhänder für Unternehmen an ihre Seite holen. Dies sei dem geänderten Lebensstil von Spears geschuldet, die in den letzten Jahren ihre Karriere wieder massiv ankurbeln konnte.

Darüber hinaus wolle Spears sich aber nicht das Recht nehmen lassen, die Auflösung der angeordneten Vormundschaft in Zukunft juristisch anzugreifen.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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