Bushido hat es also geschafft: Das Album "NWA" seines Schützlings Shindy landet dank der Single "Stress ohne Grund" auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und darf damit nicht mehr an Minderjährige verkauft oder öffentlich beworben werden. Ein Rückschlag für den Rapper? Weit gefehlt. Bushido freut sich sogar über die Indizierung: "Yes we can!" twitterte er nach der Entscheidung der Behörde.

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Wie ist diese Freude zu erklären? Ist die Indizierung nicht ein empfindlicher Eingriff in Bushidos Möglichkeiten, Geld mit seiner Musik zu verdienen? Natürlich ist es das nicht.

Wenn das Album nicht mehr in Läden offen ausgelegt werden darf, dann ist das dem allergrößten Teil der potenziellen Käufer völlig egal. Wer es wirklich im Laden kaufen will, fragt danach - der große Rest lädt sich das Album einfach - legal oder illegal - im Internet herunter. Im digitalen Plattenladen reicht die Eingabe einer Kreditkarte als Altersnachweis aus - und der Download kann starten.

Und ein weiterer Aspekt spielt Bushido voll in die Karten: Die Indizierung wurde zwar am Mittwoch bekannt gegeben, erst am darauffolgenden Dienstag tritt sie mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger aber in Kraft - damit bleiben den Künstlern und ihrer Plattenfirma sechs Tage Zeit, den Song zu bewerben und potenzielle Kunden mit dem Motto "letzte Chance - jetzt zugreifen" zum Kauf aufzufordern.

Ein Blick in Bushidos Twitter-Account zeigt, dass diese Strategie aufgeht. Dort laden Fans bereits Fotos ihrer Kassenzettel und Onlineabrechnungen vom Kauf des "NWA"-Albums hoch. Einige haben sogar gleich mehrere Exemplare erworben, vermutlich in der Hoffnung, dass diese bald rar und damit wertvoll werden.

Der Fall der Indizierung von "Stress ohne Grund" führt aber auch deutlich den radikalen Wandel der Musikbranche vor Augen. Früher war die Indizierung eines Liedes meist gleichbedeutend mit einem schweren finanziellen Schaden für die Künstler. Doch spätestens mit dem Musikvertrieb über das Internet hat sich das geändert. Gerade für Rapper ist es zu einem regelrechten Nachweis der Glaubwürdigkeit geworden, wenn ihre Alben als nicht jugendfrei klassifiziert werden. Das Label Aggro Berlin ist durch Sampler seiner Künstler, den sogenannten "Ansagen", berühmt geworden. Diese waren mit Ausnahme von "Nummer 1" allesamt nicht frei erhältlich. Dennoch haben sich die darauf enthaltenen Musiker wie Sido, B-Tight und eben Bushido dadurch erst in der Rap-Szene etablieren können.

Worum es also tatsächlich geht, hat zum Beispiel auch Grünen-Politikerin Claudia Roth erkannt. Dem "Stern" sagt sie, sie werde mit Bushido nicht "in den Ring steigen, das hätte er gerne, er giert ja nach Aufmerksamkeit". Sie vermeidet es sogar, den Rapper beim Namen zu nennen, spricht immer nur von "Herrn B.". Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit von der SPD und FDP-Politiker Serkan Tören haben dagegen Anzeige erstattet, sodass sich Bushido weiterer Berichte (so wie diesen hier natürlich auch) über sich und seine Musik sicher sein darf.

Hoffnungen darauf, die inszenierten Eklats mögen doch irgendwann ein Ende finden, sollte man lieber schleunigst begraben - Bushido findet bestimmt noch das eine oder andere Tabu, das zu brechen sich - finanziell und imagemäßig - lohnt.

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