Die Controller der Nintendo Switch sind bekanntermaßen störanfällig. Das weiß auch Nintendo selbst. Deshalb verspricht das Unternehmen jetzt eine lebenslange Reparatur. Diese gilt sogar bei abgelaufener Garantie.

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Die Joy-Cons für die Nintendo Switch bereiten des Öfteren Probleme. Eine häufige Störung des Controllers ist in der Community als sogenanntes Joy-Con-Drift oder Responsiveness-Syndrom bekannt. Durch eine leichte Abweichung bewegen sich Spielfigur, Kamera oder Menüsteuerung wie von Geisterhand in eine vom User nicht geplante Richtung.

Die gute Nachricht: Nintendo gelobt endlich Besserung. Um betroffene Gamer zu versöhnen, verspricht das Unternehmen, defekte Joy-Cons zu reparieren. Und das sogar, wenn die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist. Diese beläuft sich in der Regel auf 24 Monate.

Ganz freiwillig ist diese Kulanz nicht: Der europäische Verbraucherverband Beuc hatte sich bei der EU-Kommission über das Drifting-Problems der Switch-Controller beschwert, nachdem es allein bis Januar 2021 rund 25.000 Beschwerden über den Joy-Con- Defekt gegeben hatte. Ein Fall von vorzeitigem Verschleiß, argumentierten die Verbraucherschützer.

Die EU-Kommission feiert nun das Ergebnis der Bestrebungen. "Dadurch wird die Entsorgung nicht reparierter Controller und unnötiger Abfall vermieden", heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.

Doktor Nintendo verarztet Control Sticks

Auf die neue Reperaturleistung weist Nintendo auf der deutschsprachigen Kundensupport-Seite hin. Dort heißt es, man biete "seinen Kunden, die das betreffende Produkt im EWR (Anm.d.Red.: im Europäischen Wirtschaftsraum), im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz erworben haben, bis auf Weiteres eine kostenlose Behebung des Responsiveness-Syndroms im Zusammenhang mit Control Sticks durch einen offiziellen Nintendo Reparaturservice an".

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Auf der Online-Reparaturseite meldet man die Reparatur seines Joy-Cons an und beschreibt das Problem. Dann verschickt man den Controller an den Reparaturservice.

Ausnahmen gibt es allerdings: Das Recht auf eine Reparatur gilt nicht, wenn am Controller inoffizielle Modifizierungen vorgenommen wurden oder wenn der Schaden durch Drittherstellerzubehör verursacht wurde.

Laut der Seite "Nintendolife" handelt es sich dabei um eine Angleichung an eine Regelung, die in Nordamerika, Lateinamerika und Frankreich bereits seit Längerem gilt.  © 1&1 Mail & Media/teleschau

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