Die Ermittlungen gegen den FC Bayern München sind abgeschlossen. Der deutsche Rekordmeister ist über Jahre Sozialleistungen schuldig geblieben und muss jetzt einen sechsstelligen Betrag nachzahlen.
Der FC Bayern München muss wegen jahrelang nicht gezahlter Sozialleistungen einen sechsstelligen Betrag an den Zoll zahlen. Das Hauptzollamt München habe gegen den deutschen Rekordmeister "einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen", teilte Pressesprecher Thomas Meister vom Hauptzollamt München mit. "Der Verein hat mit uns kooperiert, das Verfahren ist abgeschlossen."
Zudem würden die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachgefordert, hieß es in der Mitteilung des Zolls. Die FC Bayern München AG soll zwischen November 2016 und November 2021 Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis beschäftigt und entlohnt haben, obwohl deren tatsächlicher Beschäftigungsumfang bei Weitem höher gewesen sein soll.
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Kein Mindestlohn im Nachwuchsleistungszentrum
Nach Angaben des Zolls soll der Verein in seinem Nachwuchsleistungszentrum keinen Mindestlohn bezahlt haben. Dazu sei die Arbeitszeit nicht richtig beziehungsweise vollständig aufgezeichnet worden. Beschäftigte hätten wesentlich mehr Stunden geleistet als vereinbart. Dadurch seien die gültigen Mindestlöhne nicht gezahlt und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet wurden.
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Die Bayern teilten mit, bereits im Herbst 2020 habe der Verein am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. "Hierzu gehören etwa die Anpassungen der Stundenlöhne, entsprechende umfassende Handlungsanweisungen an die jeweils Verantwortlichen, sowie die Einführung eines engmaschigen Monitorings zur Beibehaltung der strukturellen Vorkehrungen."
FC Bayern wollte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern "nie berechtigten Lohn vorenthalten"
Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendteams keine geringfügigen Beschäftigten mehr. "Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten", hieß es. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren sei nun rechtskräftig abgeschlossen. (dpa/sid/hau)
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