- Der 4:1-Sieg des FC Bayern München in der Bundesliga-Partie beim SC Freiburg bleibt trotz des Wechselfehlers des Tabellenführers bestehen.
- Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes weist den Einspruch der Freiburger gegen die Spielwertung am Freitag zurück.
- Der FC Bayern München fühlt sich in seiner Rechts-Auffassung bestätigt.
- Dessen Trainer Julian Nagelsmann wendet sich an den Kollegen Christian Streich.
Der 4:1-Erfolg von Spitzenreiter Bayern München gegen den SC Freiburg hat trotz des Wechselfehlers auch nach juristischer Prüfung Bestand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Einspruch der Breisgauer am Freitag ab.
Gemäß Urteilsbegründung könne der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht den Bayern angelastet werden. Damit liege kein Grund für eine Aberkennung des Sieges vor. Vielmehr sei ein gravierendes Fehlverhalten von Schiedsrichter Christian Dingert und seinem Team Ursache des Wechselfehlers.
Der FC Bayern reagierte erfreut auf das DFB-Urteil. "Wir freuen uns über diese Entscheidung, die unsere Auffassung bestätigt hat", äußerte Vorstandschef
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Der SC Freiburg versendete eine Pressemitteilung. Darin ließ er wissen, die Urteilsbegründung zu akzeptieren und gegen das gefällte Urteil keinen Einspruch einzulegen. Abschließend aber stelle sich aus Sicht der Breisgauer "nach dem Urteil und den damit zusammenhängenden Abläufen weiter die Frage, ob die bestehende Verfahrensregelung auch künftig in dieser Form sachgerecht ist."
Julian Nagelsmann: "Bin in keiner Weise enttäuscht von Freiburg oder Streich"
Nagelsmann hatte aus seinem persönlichen Empfinden Kritik am Einspruch des Sportclubs gebübt. Nach der Urteilsfindung sagte er: "Mir ist schon wichtig in diesem ganzen Thema, dass ich in keinster Weise enttäuscht vom SC Freiburg oder von
"Ich finde Christian Streich immer noch herausragend als Typ und als Trainer. Daran hat diese Anfechtung des Spielergebnisses nichts geändert."
Vorübergehend stehen zwölf Spieler des FC Bayern auf dem Feld
Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit gemäß Paragraph 17 Absatz zwei ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe.
Die Freiburger hatten sich mit dem Protest aber ohnehin schwergetan, sahen sich in "einem unverschuldeten Dilemma". Die Verantwortlichen wussten um das Risiko, mit ihrem Einspruch das jahrelang gepflegte Image des sympathischen Sport-Clubs zu riskieren. Im Grunde war die Einlassung des Vereins rund um den Einspruch deshalb ein einziger Versuch, dem drohenden Ansehensverlust entgegenzuwirken.
"Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren", sagte Stephan Oberholz aus Leipzig als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: "Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."
Die Bayern hatten bei der Partie am 28. Spieltag für wenige Sekunden einen Spieler zuviel auf dem Feld, ehe der Referee die Begegnung beim Stand von 1:3 aus Freiburger Sicht unterbrach. Zuvor war bei der geplanten Auswechslung von Kingsley Coman die falsche Rückennummer durch Münchens Teammanagerin angezeigt worden. Der Franzose fühlte sich wohl nicht angesprochen und ging bei einem Doppelwechsel zunächst nicht vom Platz. In dieser Phase kam es jedoch zu keinen spielentscheidenden Szenen.
Die Schuld liegt beim Schiedsrichter-Gespann
Das Schiedsrichter-Team sei seinen Pflichten vielmehr "in mehrfacher Hinsicht schuldhaft nicht nachgekommen", fügte Oberholz hinzu. "Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten."
Der vorliegende Fall sei auch nicht vergleichbar mit dem Wechselfehler des VfL Wolfsburg, der im DFB-Pokal bei Preußen Münster unerlaubt einen sechsten Auswechselspieler in die Partie gebracht hatte. Dem VfL war danach der Sieg aberkannt worden.
"Seinerzeit ist ein gravierender und zentraler Ausgangsfehler des VfL Wolfsburg festgestellt worden, der in der unerlaubten Einwechslung eines sechsten Auswechselspielers bei Nichtbeachtung der bekannten Auswechselbestimmungen bestand. Ein solcher Fehler ist dem FC Bayern nicht vorzuwerfen", erklärte Oberholz.
Sportgericht: Der Fall Wolfsburgs in Münster nicht vergleichbar mit Vorgang in Freiburg
In der Causa Wolfsburg habe es nur ein "geringfügiges Mitverschulden der Unparteiischen" gegeben, führte er aus: Die Vereine bestimmen eigenverantwortlich, dass und wer ein- beziehungsweise ausgewechselt wird – während die regeltechnische Abwicklung des Wechselvorgangs ausschließlich vom Schiedsrichter zu verantworten ist." Und genau deshalb kommen die Bayern doch noch mit einem blauen Auge davon.
In der Tabelle liegt der Titelverteidiger somit nun weiter neun Punkte vor Verfolger Borussia Dortmund an der Spitze. Am 29. Spieltag empfangen die Münchner den FC Augsburg in der heimischen Allianz Arena. Freiburg belegt den zur Teilnahme an der Europa League berechtigenden Rang fünf - mit drei Punkten Rückstand auf RB Leipzig auf Champions-League-Platz vier und mit einem Zähler Vorsprung auf die sechstplatzierte TSG 1899 Hoffenheim. (dpa/SID/ank/hau)
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