Die Video-Assistenten in der Bundesliga orientieren sich an einer hohen Eingriffsschwelle. Das ist so gewollt und prinzipiell sinnvoll, manchmal aber auch grenzwertig. So wie an diesem Spieltag in Bielefeld und Berlin, als es um Platzverweise und Elfmeter geht.
In der Begegnung zwischen Arminia Bielefeld und Bayer 04 Leverkusen (1:2) war eine halbe Stunde absolviert, da legte Ritsu Doan nach einem schönen Zuspiel den Ball an seinem Gegenspieler Daley Sinkgraven vorbei und machte sich auf, in den Strafraum der Gäste einzudringen.
Doch der Leverkusener streckte sein linkes Bein aus und traf den Fuß von Doan, der daraufhin zu Boden ging. Eigentlich ein eindeutiges Foul, aber Schiedsrichter Felix Brych, dem die Sicht durch mehrere Spieler verdeckt war, ließ weiterspielen.
Auch Video-Assistent Robert Hartmann meldete sich nicht zu Wort, dabei hatte das Vergehen genau auf der – zum Strafraum gehörenden – Strafraumlinie stattgefunden. Oder etwa nicht?
Sinkgraven gegen Doan: Elfmeter oder nicht?
Das Standbild, das bei Sky präsentiert wurde, schien jedenfalls genau das zu zeigen, und der Kommentator legte sich auch entsprechend fest. Ganz sicher konnte man sich aufgrund der verzerrten Perspektive allerdings nicht sein.
Es ist zumindest möglich, dass sich die exakte Stelle des Erstkontakts – und die ist maßgeblich – ganz knapp vor der Strafraumlinie befand. Sollte Robert Hartmann bei seinem Check dieselbe Kameraeinstellung verwendet haben wie Sky, dann könnten ihm Zweifel gekommen sein, die ihn von einer Intervention abgehalten haben.
Denn ein Eingriff wäre hier nur möglich gewesen, wenn man klar und deutlich hätte erkennen können, dass der Tatort im Strafraum lag und es deshalb einen Strafstoß hätte geben müssen.
Fabian Klos: Erst Täter …
Gleich nach dem Seitenwechsel kam es an der Seitenlinie zu einem Zweikampf zwischen Sven Bender und dem Bielefelder Fabian Klos. In der Echtzeit sah er harmlos aus und sorgte auch für keinerlei Aufregung. Referee Brych war er keinen Pfiff wert.
Erst in der Wiederholung ließ sich erkennen, dass Klos beim vergeblichen Versuch, den Ball zu erreichen, mit den Stollen Benders Achillessehne getroffen hatte. Absicht lag hier gewiss nicht vor, aber es war doch ziemlich schmerzhaft für den Leverkusener.
Kurz darauf musste Bender deshalb ausgewechselt werden. Eine Szene, die eigentlich undramatisch wirkte – was Brych sicherlich in seinem Urteil beeinflusste – und in der trotzdem wenigstens eine Verwarnung angemessen gewesen wäre.
… und dann Opfer
Sogar ein Feldverweis war eigentlich nach 57 Minuten fällig. Auch diese Situation wirkte in der Originalgeschwindigkeit nicht besonders heikel: Fabian Klos war im Laufduell mit
Schiedsrichter Brych pfiff mit leichter Verzögerung und erkannte auf Freistoß für die Hausherren, eine persönliche Strafe gab es nicht.
In der Wiederholung war jedoch zu sehen, dass Tah mit Tempo, Dynamik und Intensität seine Stollen auf dem Knöchel des Bielefelder Stürmers platziert hatte und in dieser Position sogar noch etwa zwei Meter weit gerutscht war.
Tah hätte die Rote Karte verdient gehabt
Das war ein potenziell gesundheitsgefährdendes Einsteigen des Nationalspielers und nicht nur ein kurzer, in Fachkreisen auch "Stempeln" genannter Tritt auf den Fuß.
Hier sprach so viel für eine Rote Karte, dass man es als klaren, offensichtlichen Fehler betrachten sollte, sie nicht gezeigt zu haben. Ein Eingriff des Video-Assistenten wäre deshalb angemessen gewesen.
Dass Felix Brych das Spiel insgesamt recht großzügig leitete, widerspricht dem nicht. Denn bei Tahs Foul gab es letztlich keinen wirklichen Spielraum, um ihn mit weniger als einem Feldverweis davonkommen zu lassen.
Was sonst noch wichtig war:
- Überhaupt halten sich die Video-Assistenten in dieser Saison auffallend zurück und orientieren sich an einer hohen Eingriffsschwelle, was grundsätzlich sinnvoll, manchmal aber auch grenzwertig ist. So etwa in der Begegnung Hertha BSC – Borussia Dortmund (2:5), als Schiedsrichter Bastian Dankert in der 78. Minute nach einem leichten Armkontakt von Manuel Akanji gegen Matteo Guendouzi im Dortmunder Strafraum auf Elfmeter für die Gastgeber entschied. Daran, dass dieser Kontakt ursächlich für den Sturz des Berliners war, kann man berechtigte Zweifel haben. Die Aktion war jedenfalls näher an einer "Schwalbe" als an einem Foul. Lag also ein klarer und offensichtlicher Fehler vor oder nur eine äußerst harte Entscheidung? Dass die Video-Assistentin Bibiana Steinhaus nicht eingriff, ist zumindest formal noch zu rechtfertigen; eine Intervention hätte aber wohl viel Zustimmung erfahren. Und dass Dankert bei seiner Entscheidung geblieben wäre, wenn er die Bilder gezeigt bekommen hätte, ist nicht sehr wahrscheinlich.
- Richtig war es hingegen von Video-Assistent Benjamin Cortus, im Spiel des SC Freiburg gegen den 1. FSV Mainz 05 (1:3) beim Führungstor der Gäste kurz nach dem Anpfiff nicht einzugreifen. Denn es war mindestens vertretbar, den Einsatz des späteren Torschützen Jean-Philippe Mateta bei der Balleroberung im Mittelfeld als regulär zu bewerten. Seinen Armeinsatz gegen Baptiste Santamaria hätte man zwar als Stoßen bewerten können, aber nicht müssen, und Matetas fast gleichzeitiges Handspiel war nicht strafbar. Zum einen, weil ihm der Ball von oben auf den bewegungstypisch, also natürlich gehaltenen Arm fiel. Zum anderen, weil zwischen dem Handspiel und der Torerzielung regeltechnisch betrachtet kein unmittelbarer Zusammenhang bestand: Es gab mehrere Zwischenstationen, der Weg zum Tor war weit, und Mateta ging am Ende auch noch ins Dribbling. All dies widerspricht den Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein ansonsten nicht strafbares Handspiel im Vorfeld eines Tores geahndet und der Treffer annulliert wird. Dass Schiedsrichter Martin Petersen das Tor anerkannte, war somit richtig.
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