- In der Woche nach Ostern sollen auch Hausärzte gegen Corona impfen können
- Die Corona-Beschränkungen bleiben erstmal bis zum 18. April; es wird diskutiert, ob es einen weiteren Krisengipfel noch vor Ostern geben soll
- Weitere Neuerungen im April betreffen die Service-Hotlines der Bahn, Führerscheinprüfungen und bestimmte Fette in Lebensmitteln
Das letzte Bund-Länder-Treffen zu Corona ist gerade eine Woche her, da wird angesichts stark steigender Infektionszahlen schon über ein nächstes Treffen noch vor Ostern diskutiert. Eine Inzidenz von mittlerweile über 130 und der unterschiedliche Umgang der Länder unter anderem mit der "Notbremse" machen aus Sicht einiger Politiker einen weiteren, schnellen Krisengipfel nötig.
Bis dahin gelten aber erst einmal weiterhin die bekannten Kontaktbeschränkungen (zwei Haushalte, maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre zählen nicht; nicht nötige Reisen unterlassen), die Maskenpflicht (OP, KN95 oder FFP2 in Geschäften und im ÖPNV) und die Einschränkungen beim Einkaufen in Läden des nicht täglichen Bedarfs (meist: Terminvergabe plus Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests).
Neben den Tests sollen auch die Impfungen dafür sorgen, dass die dritte Welle gebrochen wird und (langfristig) wieder ein normales Leben stattfinden kann. Mit beiden geht es aber nach wie vor nur langsam vorwärts. Die Bundesregierung verlangt zwar, dass Firmen all jenen Mitarbeitern, die nicht ins Homeoffice können, bis zu zwei Corona-Tests pro Woche anbieten sollen - allerdings ist fraglich, ob es dafür genug Tests gibt oder auf absehbare Zeit geben wird. Das gilt umso mehr für Vorhaben wie das in Berlin, wo sich ab Mittwoch alle Beschäftigten mit Kundenkontakt - von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Supermärkten und Baumärkten bis hin zu Museen und Jobcentern - zweimal pro Woche testen lassen sollen.
Impfungen bei Hausärzten nach Ostern möglich
Ähnliches gilt für die Corona-Impfstoffe. Nach wie vor sind erst knapp fünf Prozent der Menschen in Deutschland geimpft. Mittelfristig soll das Impftempo auch dadurch schneller werden, dass die Hausärzte impfen können. Begonnen wird damit in der Woche nach Ostern, allerdings erst einmal mit relativ wenigen Dosen pro Praxis und Woche. Zwischen 18 und 50 Bestellungen können Hausärzte für die beiden Wochen nach dem 7. April jeweils aufgeben, teilte der Kassenärztliche Bundesverband mit. Ende April sollen es dann deutlich mehr werden.
Auch in diesem Jahr gibt es einen Kinderbonus
Nach dem 300-Euro-Kinderbonus im vergangenen Jahr wird es 2021 erneut eine solche Sonderauszahlung geben. Pro Kind, für das Eltern Kindergeld bekommen, sollen laut Bundesregierung im Mai 150 Euro extra ausbezahlt werden.
Mehr Geld für Pflegekräfte
Zum 1. April steigt zudem der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege. Zum ersten Mal wird dabei auch ein Unterschied zwischen Pflegehilfskräften mit und ohne Ausbildung gemacht. So steigt der Lohn für ungelernte Pflegehilfskräfte in den alten Bundesländern und Berlin von 11,60 auf 11,80 Euro und in den neuen Bundesländern von 11,20 auf 11,50 Euro. Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhalten ab dem 1. April 12,50 Euro (alte Bundesländer und Berlin) und 12,20 Euro (neue Bundesländer). Im Juli kommt eine weitere Stufe hinzu: Dann gibt es für die noch höher qualifizierten Pflegefachkräfte in Ost und West 15 Euro.
Telefonauskünfte bei der Bahn werden günstiger
Die Bahn ändert zum Monatsanfang ihre Servicenummern. Wer Auskünfte über Fahrpreise und Fahrpläne haben will, ruft ab 1. April die 030 / 297 - 0 an, wer sich über Fahrgastrechte und Preiserstattungen informieren will, die 030 / 58 60 20 920. Der Fundservice wird unter der 030 / 58 60 20 909, der Mobilitätsservice für barrierefreies Reisen unter 030 / 65 21 28 88 erreichbar sein.
Mit den neuen Nummern ändern sich auch die Tarife. Denn für die neuen Nummern wird nur der Ortstarif fällig - während bislang ein Anruf 20 Cent aus dem Festnetz und bis zu 60 Cent aus dem Mobilnetz kostete. Für alle Menschen mit Festnetzflatrate fallen somit für einen Anruf bei der Deutschen Bahn keine extra Gebühren mehr an.
Ein Führerschein für Automatik und Schaltgetriebe
Bislang galt: Wer seine Führerscheinprüfung mit einem Automatikauto machte, durfte kein Auto mit Schaltgetriebe fahren. Zum 1. April ändert sich das. Voraussetzung ist, dass die Fahrschüler mindestens zehn Fahrstunden mit einem Auto mit Schaltgetriebe absolviert haben - und eine 15-minütige Testfahrt, nach der Fahrlehrer oder Prüfer bescheinigen, dass mit einem Auto mit Schaltgetriebe umgegangen werden kann.
Weniger Transfette in Nahrungsmitteln
Es gibt gute und schlechte Fette - und die Transfette gehören eher zu Letzteren. Deswegen sollen ab dem 2. April nur noch Lebensmittel in den Handel kommen, deren Transfettgehalt unter zwei Prozent des gesamten Fettgehaltes liegt. Der Begriff "Transfett" findet sich übrigens nicht auf den Packungen. Dort steht "ganz gehärtete" oder "teilweise gehärtete Fette".
Keine Leiharbeit in wichtigen Bereichen der Fleischindustrie
Nach den Corona-Ausbrüchen in großen Fleischereibetrieben, bei denen auch deutlich wurde, unter welch schlechten Bedingungen viele Menschen vor allem von Subunternehmen dort arbeiteten, wurde ein neues Arbeitsschutzkontrollgesetz erlassen: Seit Jahresanfang gilt, dass in den Bereichen Schlachten und Zerlegen keine Werkverträge mehr geschlossen werden dürfen, sondern diese Arbeit nur noch von Stammpersonal erledigt werden darf. Ab April kommt hinzu, dass es hier auch keine Leiharbeit mehr geben darf. Drei Jahre lang gilt diese Regel ausnahmsweise nicht in Spitzenzeiten der Produktion - und sie gilt generell nicht für Betriebe mit unter 50 Mitarbeitern.
Verwendete Quellen:
- Website der Bundesregierung: Neuregelungen April 2021, FAQ zu Tests, jüngster Bund-Länder-Beschluss, Arbeitsschutzkontrollgesetz
- tagesspiegel.de: Berlin führt Testpflicht für jeden mit Kundenkontakt ein
- Neue Corona-Impfverordnung
- Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 24. März 2021
- Website des Bundesverkehrsministeriums zum Führerschein
- Pressemitteilung der Deutschen Bahn vom 21. März 2021
- Website der Caritas zu Mindestlöhnen in der Pflege
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