Völlig überraschend ist der SPD-Politiker Thomas Oppermann gestorben. Erst vor wenigen Monaten verkündete er seinen Rückzug aus dem Parlament nach der Bundestagswahl.
Der SPD-Politiker Thomas Oppermann ist am Sonntagabend gestorben. Der Bundestagsvizepräsident wurde 66 Jahre alt. Den Tod vermeldeten unabhängig voneinander "The Pioneer" und RTL/n-tv.
Laut den Kölner Fernsehsendern soll Oppermann bei Dreharbeiten für das ZDF zusammengebrochen sein. Er wurde anschließend in ein Krankenhaus eingeliefert. Zur Todesursache gibt es bisher keine Informationen.
SPD-Chef
Auch SPD-Vize und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zeigte sich am Montagmorgen auf Twitter tief bestürzt. Die Nachricht vom plötzlichen Tod Oppermanns erfülle ihn mit tiefer Trauer, schrieb er. "Thomas hat sich mit Leidenschaft und Verstand um unser Land und die Sozialdemokratie verdient gemacht."
Vizekanzler Olaf Scholz sprach wie Walter-Borjans von einem Schock. "Unser Land verliert einen versierten Politiker, der Bundestag einen herausragenden Vizepräsidenten und die SPD einen leidenschaftlichen und kämpferischen Genossen", schrieb er und ergänzte: "Wir alle verlieren einen Freund - und sind traurig."
Thomas Oppermann war 30 Jahre lang Abgeordneter
Der Niedersachse Oppermann hatte Ende August angekündigt, bei der kommenden Bundestagswahl nicht erneut antreten zu wollen. "Nach 30 Jahren als Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag und im Deutschen Bundestag ist für mich jetzt der richtige Zeitpunkt, noch einmal etwas anderes zu machen und mir neue Projekte vorzunehmen", hatte er erklärt.
Oppermann war seit 1980 Mitglied der SPD. Von 1990 bis 2005 saß er im niedersächsischen Landtag, seit 2005 zog er viermal hintereinander als direkt gewählter Abgeordneter seinen Wahlkreis Göttingen in den Bundestag ein.
Dort war er von November 2007 bis Dezember 2013 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und anschließend bis September 2017 Vorsitzender der SPD-Fraktion. Zuletzt setzte sich der 66-Jährige besonders für eine Verkleinerung des Bundestags und eine Reform des Wahlrechts ein. (dpa/mf)
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