Demonstranten haben zuletzt in Deutschland Sympathie für die Terrororganisation Hamas ausgedrückt. Bayern will über den Bundesrat nun das Strafrecht verschärfen. "Wer den Terror der Hamas bejubelt, verhöhnt das Leiden der Opfer auf unerträgliche Weise", sagte Justizminister Georg Eisenreich.
Per Bundesratsinitiative will Bayern die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wie den Jubel von Hamas-Unterstützern über Angriffe auf Israel unter Strafe stellen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München den entsprechenden Antrag. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte dafür bereits in der vergangenen Woche bei der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern geworben.
Hintergrund für die Forderung sind Vorfälle in deutschen Städten, die im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel stehen. In zahlreichen Städten hatte es in der Folge Versammlungen gegeben, "bei denen das barbarische Vorgehen gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung gefeiert wurde", wie die Staatskanzlei in München mitteilte. Das geltende Strafrecht werde dem "besonderen Unrecht dieser Handlungen nicht vollauf gerecht. Wer den Terror der Hamas bejubelt, verhöhnt das Leiden der Opfer auf unerträgliche Weise."
Lücke im Strafgesetzbuch?
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte, die Strafbarkeitslücke in Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs müsse geschlossen werden. Im Gesetz müsse klar verankert sein: "Propaganda für Terroristen wird in Deutschland nicht geduldet." Sympathiewerbung sei der erste Schritt zur Unterstützer- oder sogar Mitgliederwerbung.
Bis zum Jahr 2002 war die Werbung für terroristische Vereinigungen ohne Einschränkungen strafbar. Nach Angaben der Staatsregierung hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung das Gesetz entschärft und gegen den Widerstand Bayerns auf das gezielte "Werben um Mitglieder und Unterstützer" beschränkt. In der Folge habe sich der Freistaat wiederholt für ein erneutes Verbot eingesetzt, welches nun mit dem Gesetzentwurf für den Bundesrat "so schnell wie möglich wieder unter Strafe" gestellt werden solle.
Die Justizministerkonferenz hatte ihrerseits in der vergangenen Woche erklärt, sie wolle prüfen, wie Jüdinnen und Juden in Deutschland besser vor antisemitischen Anfeindungen geschützt werden können. Auch die Strafbarkeit bestimmter Äußerungen zu Israel soll dabei unter die Lupe genommen werden. (dpa/fab)
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