Hitzige Debatten lieferte sich die Ampel wegen des Heizungsgesetzes. Nach langem Hin und Her wurde es jetzt vom Bundesverfassungsgericht auf der Zielgeraden gestoppt. Die Koalition hat sich nun dazu entschlossen, Tempo aus dem Verfahren zu nehmen. Das Gesetz soll nicht mehr vor dem Sommer kommen.
Die Ampel-Koalition will das Heizungsgesetz nach dem vorläufigen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht erst nach der Sommerpause beschließen.
Die Koalitionsfraktionen wollen für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Dies wäre die Woche ab dem 4. September, in der auch über den Bundeshaushalt 2024 beraten werden soll.
"Wir haben Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und haben heute Morgen gemeinsam beraten", erklärten dazu die Ampel-Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich (SPD), Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Grüne) sowie Christian Dürr (FDP) dazu Donnerstagmittag.
Sie vereinbarten demnach auch, dass sie "dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werden".
Demnach sind offensichtlich aus jetziger Sicht keine neuen Ausschussberatungen und folglich keine Änderungen mehr an dem Gesetzentwurf zum Einbau klimafreundlicher Heizungen geplant. Vielmehr bekräftigen die Ampel-Fraktionen ihre Zustimmung zu der Vorlage, wie sie am Mittwoch vom Ausschuss mit der Mehrheit der Koalition gebilligt worden war.
CDU-Abgeordneter erwirkt Heizungsgesetz-Stopp
Keine 48 Stunden vor dem geplanten Parlamentsbeschluss zum Heizungsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.
Die Entscheidung war von einem Eilantrag an das Gericht ausgelöst worden. Diesen hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann eingereicht. Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt - was nicht der Fall war.
Heilmann argumentierte, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle könne man im palramentarischen Prozess keine Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition vor.
Dazu erklärte das Gericht, Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. "Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten."
Monatelanger Streit um GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - soll nach dem Willen der Ampel am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Um die Novelle hatte es monatelange, harte Auseinandersetzungen gegeben. Vor allem die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt.
Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Das Gesetz sieht im Kern vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit bekommen sollen für den Heizungstausch, der ein wesentlicher Beitrag sein soll für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. (dpa/fte/thp)
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