Viel brachte der Bund-Länder-Gipfel zum Thema Migration diese Woche nicht hervor. Eine Drittstaaten-Lösung nach britischem Vorbild wird jetzt geprüft. Große Hoffnung setzen weder Politik noch Experten in diese Methode.
Bundeskanzler
"Der Ansatz, mögliche Modelle für Asylverfahren in Drittstaaten zu prüfen, gehört in die Reihe der möglichen Maßnahmen. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass dies kurz- oder mittelfristig für signifikante Entlastung sorgen wird", sagte er weiter. "Notwendig sind viel mehr viele einzelne Bausteine. Dazu können wirksame Grenzkontrollen gehören, die rasche Umsetzung des EU-Asylkompromisses und die Reduzierung sogenannter 'Pull-Faktoren', etwa durch den Einsatz der Bezahlkarte."
Auch Scholz hat Erwartungen gedämpft
Scholz hatte auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstagabend seinen Länderkollegen zugesagt, die Prüfung von möglichen Modellen für Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union fortzusetzen und dazu bis Dezember konkrete Ergebnisse vorzulegen. Gleichzeitig dämpfte auch er die Erwartung, dies könne zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Asylanträge führen. Die FDP und die oppositionelle Union sind dafür, bei den mitregierenden Grünen wird dies aber höchst skeptisch gesehen.
Auch aus der SPD kommt Kritik. Der Vorsitzende der Partei-Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt, Aziz Bozkurt, sagte dem "Tagesspiegel", die Aussagen zu Drittstaaten-Verfahren seien "erneut Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremen". Es sei längst klar, dass die Drittstaaten-Modelle rechtlich "mehr als schwierig" seien und "praktisch nahe des Unmöglichen". Die SPD-Vizevorsitzende Serpil Midyatli sagte, Drittstaaten-Regelungen lösten keine Fluchtursachen. "Sie schaffen neue Probleme: Asylzentren im Ausland sind teuer, ineffizient und in der Umsetzung kompliziert."
Abschiebung von IS-Leuten nach Afghanistan oder Syrien unmöglich
Parallel zur Ministerpräsidentenkonferenz hatten sich die Innenminister der Länder darauf verständigt, sich dafür einzusetzen, dass Straftäter und islamistische "Gefährder" wieder nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden können. Zumindest mit Bezug auf Mitglieder des Terrornetzwerks Islamischer Staat (IS) ist der Migrations- und Völkerrechtsexperte Daniel Thym aber sicher, dass das vor Gericht keinen Bestand hätte.
"Für das (afghanische) Taliban-Regime und (Syriens Präsidenten) Baschar al-Assad ist etwa der Islamische Staat einer der größten Konkurrenten", erklärte der Konstanzer Jura-Professor in der "Augsburger Allgemeinen". "Menschen, die dem IS angehören, würden in den Folterkellern oder am Galgen landen." Für sie sieht er daher "ein absolutes Abschiebungsverbot". "Bei der Frage, ob jemand abgeschoben werden darf, kommt es nicht darauf an, was derjenige in Deutschland gemacht hat, sondern wie er im Herkunftsland behandelt würde." (dpa/the)
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