Jeden Monat gibt es neue Gesetze und Regelungen. Im März 2019 betreffen sie vor allem Familien, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen, Mütter, Bauarbeiter und einige große Internet-Handelsplattformen. Und natürlich wird die Zeitumstellung auf die Sommerzeit wieder für große Verwirrung sorgen.
Das ändert sich im März 2019: Höhere Mütterrente für alle
Schon vor einiger Zeit wurde beschlossen, dass Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, gegenüber jüngeren Müttern nicht mehr so stark benachteiligt werden dürfen. Deswegen bekommen sie seit diesem Jahr mehr Erziehungszeit angerechnet.
In Zahlen ausgedrückt: Plus 16,02 Euro brutto in den alten Bundesländern und plus 15,35 Euro brutto in den neuen Ländern. Wer Anfang 2019 neu in die Rente ging, bekam gleich den höheren Betrag ausbezahlt. Ab März bekommen ihn auch diejenigen Frauen, die schon in Rente waren - wobei die Zuschläge aus Januar und Februar nachgezahlt werden sollen.
Baukindergeld wird ausgezahlt
Für viele Menschen wird es vor allem in großen Städten immer schwieriger, sich eine Mietwohnung leisten zu können. Einige überlegen deswegen, sich eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, oder eines zu bauen. Doch auch das wird immer teurer.
Zumindest Menschen mit Kindern werden dabei jetzt vom Staat finanziell unterstützt, und zwar mit dem sogenannten Baukindergeld. Es beträgt 1.200 Euro pro Jahr und pro Kind, unterstützt werden Familien und Alleinerziehende bis zu einem bestimmten zu versteuernden Jahreseinkommen. Maximal können über einen Zeitraum von zehn Jahren 12.000 Euro ausgezahlt werden.
Das Baukindergeld kann seit vergangenem Herbst nach Vorlage von Kaufverträgen und Baugenehmigungen, die seit dem 1. Januar 2018 abgeschlossen oder erteilt wurden, beantragt werden. Laut KfW-Bank werden im März die ersten Beträge ausbezahlt.
Höherer Mindestlohn in der Baubranche
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro gibt es spezielle Mindestlöhne für einzelne Branchen, unter anderem für Bauarbeiter. Sie erhalten ab 1. März eine Erhöhung zwischen fünf und acht Prozent. Je nach Qualifikation gibt es zwei Lohngruppen: Die erste bekommt fortan 12,20 Euro, die zweite 15,20 Euro (in den alten Bundesländern) und 15,05 Euro in Berlin.
In den neuen Bundesländern gibt es diese zweite Lohngruppe nicht. Der gesetzliche Mindestlohn gilt bis auf wenige Sonderfälle für alle volljährigen Arbeitnehmer, nicht aber für Kurzzeitpraktikanten und Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Online-Handelsplattformen wie Amazon bürgen für Steuerehrlichkeit ihrer Händler
Ein neues Umsatzsteuergesetz nimmt die Betreiber von Online-Handelsplattformen wie Amazon und Ebay stärker in die Pflicht. Offenbar konnten einige der Händler auf diesen Plattformen es bislang vermeiden, Umsatzsteuer in Deutschland zu zahlen, wenn sie ihre Waren hierzulande verkauften.
Das soll sich nun ändern. Betreiber der Plattformen sollen von ihren Händlern nun ein Dokument einfordern, das besagt, dass sie steuerlich gemeldet sind. Reichen die Händler dieses Papier nicht ein, dürften sie eigentlich nicht auf der Plattform verkaufen. Tun sie es doch, soll der Plattformbetreiber zur Rechenschaft gezogen werden können.
Das Gesetz zielt offenbar vor allem auf chinesische Händler. Es gilt ab 1. März für Anbieter aus Drittländern, also Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU). Ab 1. Oktober gilt es dann für alle.
Neuer Feiertag in Berlin
Die Hauptstadt bekommt in diesem Jahr einen zehnten Feiertag. Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, haben die Berliner jetzt immer frei.
Ob mit oder ohne Deal: Kommt der Brexit?
Am 29. März soll das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austreten. Ob es allerdings wirklich dazu kommt und wenn ja, in welcher Form, ist auch rund vier Wochen vorher noch nicht endgültig klar.
Der Deal, den Premierministerin Theresa May mit der EU ausgehandelt hatte, um eine Art "geordneten Brexit" zu bewerkstelligen, war Ende Januar vom britischen Parlament abgelehnt worden. Eine Alternative gibt es bislang nicht. Ein EU-Austritt ohne Deal hätte nach Ansicht vieler Experten starke, negative Auswirkungen auf die Wirtschaft.
Und was ist mit der Sommerzeit?
Zwei Tage nach dem geplanten Brexit, also am 31. März 2019, werden in Deutschland auch in diesem Jahr wie gewohnt die Uhren auf die Sommerzeit umgestellt. Wie lange das noch so bleibt, ist aber ebenso unklar wie das Ob und Wie des britischen EU-Austritts.
Ursprünglich war vorgesehen, dass sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis Ende März darauf einigen, wie man mit Winter- und Sommerzeit künftig umgehen wird. Das wird allerdings wahrscheinlich nicht gelingen. So kommt es wohl erst im kommenden Jahr oder sogar noch später zu einer Entscheidung darüber, ob die Sommerzeit abgeschafft wird.
Verwendete Quellen:
- Webseite der Deutschen Handwerks Zeitung: Mindestlohn im Baugewerbe steigt zum 1. März 2019
- Webseite des Hamburger Abendblatts: Neue Gesetze: Online-Banking, Steuern, Renten: Das ändert sich alles 2019
- Webseite des Sozialverbands vdk Deutschland: Was ändert sich ab 1. Januar 2019?
- dpa-Meldung auf süddeutsche.de: Baukindergeld wird ab März 2019 ausgezahlt
- Webseite der Verbraucherzentrale NRW: Das ändert sich 2019 bei Einkommen und Abgaben
- Webseite des Landes Berlin (berlin.de): Frauentag wird gesetzlicher Feiertag
- Deutschlandfunk.de: Mehr chinesische Händler mit Steuernummer
- Münchener Merkur: Ende der Zeitumstellung: EU nennt Termin - Bald könnte es so weit sein
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