Nach dem Anschlag von Hanau wird über die politischen Konsequenzen diskutiert. Es geht um eine mögliche Verschärfung des Waffenrechts, mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz und eine Beobachtung der AfD durch den Inlandsgeheimdienst.
SPD-Generalsekretär
"Politischer Arm des Hasses"
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag Konstantin Kuhle sagte: "Die AfD bewegt sich als Gesamtpartei immer schneller in Richtung einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz." Wenn der thüringische Landeschef Björn Höcke offen zu einem Umsturz aufrufe, könne dies die wehrhafte Demokratie nicht kaltlassen. Der Grünen-Politiker Cem Özdemir sagte im Deutschlandfunk zur AfD: "Das ist der politische Arm des Hasses". Nach dem Hanauer Anschlag hatten zahlreiche Politiker der Partei eine Mitschuld gegeben.
AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland hatte das zurückgewiesen und gesagt, er halte es für schäbig, in der Phase so etwas zu instrumentalisieren. Es handele sich um einen offensichtlich völlig geistig verwirrten Täter.
Eine Organisation kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. Wird sie dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, wie eine Observation, möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt.
Nach Angaben des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), wird zur Zeit an einer Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes gearbeitet. Es gehe dabei um eine Verstärkung der Einzelpersonenbeobachtung, sagte er am Freitag im Deutschlandfunk.
Verschärfung des Waffenrechts keine Lösung
Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts sieht Middelberg skeptisch. Er glaube, das werde am Ende nicht die Lösung des Problems sein, sagte er und verwies darauf, dass das Waffenrecht gerade erst verschärft worden sei. Bei jedem, der eine Waffe besitze oder eine neu erwerben wolle, gebe es jetzt eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz, um festzustellen, ob es über ihn Erkenntnisse gebe. "Das schließt einen großen Teil derer, die irgendwie problematisch werden könnten, aus." Bei dem mutmaßlichen Täter von Hanau hätte das aber wahrscheinlich nicht zum Ergebnis geführt, wenn es keine Erkenntnisse über ihn gebe und er vorher nicht auffällig geworden sei.
Der 43-Jährige hatte nach Auskunft der zuständigen Kreisbehörde im Jahr 2013 eine waffenrechtliche Besitzerlaubnis bekommen. In der Waffenbesitzkarte des Sportschützen seien zuletzt zwei Waffen eingetragen gewesen. Der Mann soll am Mittwochabend in Hanau aus mutmaßlich rechtsradikalen und rassistischen Motiven neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen, seine Mutter und sich selbst getötet haben.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wollen sich an diesem Freitag in Berlin bei einer Pressekonferenz zu möglichen Konsequenzen nach dem Anschlag äußern. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.