Kurzarbeit sei in der schweren wirtschaftlichen Rezession durch Corona noch immer besser als Massenarbeitslosigkeit, verteidigt sie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Die Bundesregierung verlängert die Hilfen für Betriebe und deren Angestellten und stockt sie auf.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD hat das verlängerte Kurzarbeitergeld als wichtiges Mittel zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise verteidigt.

Heil: Kurzarbeit sichert viele Arbeitsplätze

Kurzarbeit sichere nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, sagte Heil nach dem Beschluss eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. "Diese Sicherheit haben wir verlängert - nicht für immer. Wir rechnen auch damit, dass es eine wirtschaftliche Erholung im Laufe des nächsten Jahres geben kann", sagte Heil. Die Krise sei jedoch nicht am 1. Januar vorbei.

Laut dem Gesetzesentwurf des Kabinetts soll die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert werden, maximal bis Ende 2021. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf 70 Prozent des Lohns

Das Kurzarbeitergeld wird weiter von sonst 67 Prozent auf 70 Prozent des Lohns erhöht - und für Berufstätige mit Kindern auf 77 Prozent. Diese Erhöhung greift ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat gibt es 80 beziehungsweise 87 Prozent.

Von der Erhöhung profitieren alle Beschäftigten mit Eintritt in Kurzarbeit bis zum 31. März 2021. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

Wirtschaftsforscher hatten gemahnt, dass Unternehmen mit veralteten Geschäftsmodellen nicht durch Kurzarbeit künstlich am Leben erhalten werden sollten. Das sei bei der Mehrzahl der Unternehmen mit Kurzarbeit auch nicht der Fall, sagte Heil bei einem Besuch beim mittelständischen Messebauunternehmens Minga Network in Berlin.

Heil hofft auf Strukturwandel in Unternehmen

Die im Gesetzesentwurf erhaltene Regelung zu den Sozialversicherungsbeiträgen soll laut Heil dafür sorgen, dass auch andere Unternehmen die Krise für einen Strukturwandel nutzen.

Bis zum 30. Juni sollen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden, bis Ende 2021 zur Hälfte - außer dann, wenn während der Kurzarbeit der Betroffene weiterqualifiziert wird. Dann kann die Erstattung auf 100 Prozent erhöht werden. Das gilt für Betriebe, die vor dem 1. Juli 2021 mit Kurzarbeit starten.

Seit Jahresbeginn drückte die Krise die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis August um mehr als 1,2 Milliarden Euro im Vorjahresvergleich - die Ausgaben stiegen um knapp 17,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für konjunkturelle Kurzarbeit betrugen bis August 8,1 Milliarden Euro, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld schlug mit 6,2 Milliarden Euro zu Buche.

Heil: "Massenarbeitslosigkeit wäre noch teurer"

"Kurzarbeit ist sehr, sehr teuer, aber Massenarbeitslosigkeit wäre sehr viel teurer für unser Land", sagte Heil. Für 2021 nennt der Gesetzentwurf Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen von gut sechs Milliarden Euro.

Seit März 2020 wurden bundesweit rund 620.000 Personen arbeitslos. Damit stieg die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland auf rund 2,95 Millionen. Im April waren rund sechs Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit - ein Rekord. Über den Jahresschnitt rechne man etwa mit 2,5 Millionen Menschen in Kurzarbeit, sagte Heil.

Industrie und Gewerkschaft begrüßen Kabinettsbeschluss

Die Metall- und Elektroindustrie begrüßte die Regelungen. "Insbesondere im Automobilbau, beim Luftfahrtbau und im Schiffbau, im Maschinenbau und bei vielen Zulieferern ist eine schnelle Erholung nicht zu erwarten", sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.

Lob kam auch von der IG Metall, deren Chef Jörg Hofmann bereits forderte: "Die Bundesregierung sollte spätestens im Juni 2021 über eine weitere Fortführung der Kurzarbeitsregelungen entscheiden." (dpa/hau)

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