Das Grundgesetz ermöglicht den Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Politiker von SPD und Grünen ziehen das für die AfD in Erwägung.
In der Debatte über den Umgang mit der AfD sehen auch Politiker von SPD und Grünen eine Streichung von Finanzmitteln als Möglichkeit an. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, sagte dem "Handelsblatt" vom Montag, das im Grundgesetz verankerte Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung sei "ein wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel deutlich zu kürzen".
Er verwies auf ein für Dienstag erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob die rechtsextreme NPD weiter von der staatlichen Parteienfinanzierung profitieren kann. "Danach wissen wir Näheres über die konkreten Hürden eines solchen Verfahrens", sagte Fechner. "Das kann dann auch andere Parteien betreffen", fügte er mit Blick auf die AfD hinzu.
Grüne: Mittelstreichung "sehr voraussetzungsvoll"
Auch die Grünen sehen dem "Handelsblatt"-Bericht zufolge in der Streichung von Staatsgeld eine mögliche Option, geben aber zu bedenken, dass auch diese Maßnahme "sehr voraussetzungsvoll" sei. "Genau wie bei einem Parteienverbot sind die Verfassungsorgane gefordert, unter Berücksichtigung der Einschätzung der Sicherheitsbehörden rechtliche Schritte sorgfältig abzuwägen", sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic der Zeitung.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits zuvor die Streichung von Finanzmitteln für die AfD aus der staatlichen Parteienfinanzierung ins Gespräch gebracht. Mit Blick auf die erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur NPD sagte der CSU-Chef dem "Handelsblatt": "Das wäre auch eine Blaupause für die AfD." (afp/jos)
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