Die ungeheuerlichen Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster fachen die Diskussion um das Strafmaß für die Täter von Neuem an. Die Justizministerin von der SPD sagt: Härtere Strafen braucht es nicht. Die CDU-Spitze ist anderer Auffassung.

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Eine verabscheuungswürdigere Straftat als der sexuelle Missbrauch von Kindern ist kaum vorstellbar. Geht dieser Missbrauch dann auch noch mit der Erstellung und Verbreitung entsprechenden Video-Materials einher, dann stellt sich die Frage nach einer angemessenen Bestrafung der Täter. Um deren Beantwortung streiten in der Bundesregierung die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD.

Lügde, Bergisch Gladbach und jetzt auch Münster stehen für Verbrechen an den schutzbedürftigsten Mitgliedern der Gesellschaft, die hartgesottene Ermittler an den Rand des Ertragbaren treiben - und darüber hinaus.

Lambrecht widerspricht Kramp-Karrenbauer

Aus der Union, an deren Spitze mit Annegret Kramp-Karrenbauer eine dreifache Mutter steht, kommen Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrahmens bei Fällen von Kindesmissbrauch.

Dem mag sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vom Koalitionspartner SPD nicht anschließen. Lambrecht sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Der pauschale Ruf nach einer abstrakten Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie, wie er von Frau Kramp-Karrenbauer kommt, führt nicht weiter."

Eine Sprecherin des Ministeriums, dem Lambrecht vorsteht, betonte: "Der sexuelle Kindesmissbrauch gehört ja zu den schwersten Straftaten, die das deutsche Recht überhaupt schon kennt." Der geltende Strafrahmen gebe den Gerichten schon den Raum, "Taten auch mit empfindlichen schuldangemessenen Strafen zu ahnden".

Giffey: "Strafrahmen am oberen Ende ausschöpfen"

Lambrechts Parteikollegin Franziska Giffey führte diese Linie weiter aus. Zwar könnten für diese "furchtbare Tat" bereits jetzt hohe Strafen verhängt werden, sagte die Bundesfamilienministerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Wichtig sei aber, "dass der Strafrahmen auch entsprechend am oberen Ende ausgeschöpft wird".

Im Fall Lügde habe das damals zuständige Landgericht Detmold diesen Strafrahmen "fast ausgeschöpft", wie Lambrecht gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" betonte.

Auf Kindesmissbrauch stünden 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. "Das ist eine der höchsten Strafen, die unsere Rechtsordnung überhaupt kennt."

Wichtiger als die Forderung nach neuen und schärferen Strafen sei es, "konkret den Ermittlern mehr Möglichkeiten zu geben und sie gut auszustatten. Dass das wirkt, zeigt sich in NRW."

Die Sprecherin des Bundesjustizministeriums erteilte einer Verschärfung des Strafmaßes als "Allheilmittel für alles" gleichfalls eine Absage. Wichtig sei es, verschiedene Maßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Sprecherin nannte Prävention, eine erhöhte Aufmerksamkeit im Umfeld von Kindern und Ermittlungsbefugnisse und Ausstattung von Polizei und Justiz.

CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sagte der "Bild"-Zeitung, für Täter und Mittäter sexuellen Missbrauchs müssten "drastische Strafen möglich sein". Nur so könnten abschreckende Signale nach außen gesetzt werden.

"Wir wollen auch, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen - nicht nur als Vergehen - eingestuft wird und damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht."(hau/dpa/AFP)

Wenn Sie selbst von sexueller Gewalt betroffen sind, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530 (Deutschland), die Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder (Tamar) 01 334 0437 (Österreich) beziehungsweise die Opferhilfe bei sexueller Gewalt (Lantana) 031 313 14 00 (Schweiz).

Wenn Sie einen Verdacht oder gar Kenntnis von sexueller Gewalt gegen Dritte haben, wenden Sie sich bitte direkt an jede Polizeidienststelle.

Falls Sie bei sich oder anderen pädophile Neigungen festgestellt haben, wenden Sie sich bitte an das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden".

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