Ab April 2025 gilt für Motorräder und Roller von Honda in Europa: bis zu 6 Jahre Garantie. Wir erklären die Bedingungen des neuen Garantie-Programms SAWA im Detail.

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Honda hat im April 2025 ein neues, erweitertes Garantie-Programm für seine Motorräder und Motorroller in Europa eingeführt: die Service-aktivierte SAWA-Garantie (Service Activated Warranty). Sie bietet Honda-Besitzern und -Besitzerinnen nicht nur längere Garantiezeiten – bis zu 6 Jahre – sondern auch gesteigerten Werterhalt und Vorteile für Gebrauchtkäufer. Denn die SAWA-Garantie ist nicht an den Besitzer, sondern an das Fahrzeug gebunden.

Die neue SAWA-Garantie von Honda im Detail

Verlängerte Gewährleistung bis zu 6 Jahre

Nach der üblichen zweijährigen Garantie ohne Kilometerbegrenzung verlängert sich die Gewährleistung mit dem neuen SAWA-Garantie-Programm um jeweils ein Jahr, maximal auf insgesamt 6 Jahre.

Wartung nach Werksvorgaben und mit Original-Ersatzteilen

Bedingung: Um die Garantie zu verlängern, müssen Honda-Besitzer und -Besitzerinnen den vorgeschriebenen Wartungsplan einhalten und regelmäßige Inspektionen bei einem autorisierten Honda-Partner durchführen lassen. Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden.

Fahrzeuggebundene Garantie-Verlängerung für Motorräder und Roller

Übertragbarkeit: Die Garantie ist an das Fahrzeug und nicht an den Besitzer gebunden. Das bedeutet, dass auch Gebrauchtkäufer von der erweiterten Garantie profitieren können, sofern der Vorbesitzer die Wartungsanforderungen erfüllt hat.

SAWA läuft ab April 2025 in der EU und in Großbritannien

Gültigkeit: Das SAWA-Programm läuft ab April 2025 in 14 EU-Ländern sowie in Großbritannien und gilt für alle straßenzugelassenen Motorräder und Motorroller von Honda.

Über 800 Honda-Händler beteiligt

Händlernetzwerk: Über 800 autorisierte Honda-Partner in der EU und in Großbritannien bieten das SAWA-Garantie-Programm an.

Vorteile beim Gebrauchtkauf – ohne Kilometerbegrenzung

Die Übertragbarkeit der verlängerten SAWA-Garantie begünstigt den Werterhalt gebrauchter Honda-Fahrzeuge. Gebrauchtkäufer müssen jedoch ebenfalls die SAWA-Bedingungen erfüllen, um die Garantieverlängerung zu erhalten (insgesamt bis zu 6 Jahre – ohne Kilometerbegrenzung).

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Fazit

Ab April 2025 gilt für straßenzugelassene Motorräder und Roller von Honda in der EU und in Großbritannien: bis zu 6 Jahre Garantie – ohne Kilometerbegrenzung – mit dem sogenannten SAWA-Garantie-Programm. Um die Gewährleistung über die üblichen 2 Jahre hinaus zu verlängern, muss das Fahrzeug nach Werksvorgaben gewartet werden, bei autorisierten Honda-Partnern und mit Original-Ersatzteilen. Die verlängerte SAWA-Garantie ist ans Fahrzeug gebunden, mit positiven Effekten auf deren Werterhalt. Gebrauchtkäufer können unter den genannten Bedingungen ebenfalls davon profitieren.  © Motorrad-Online