Lange war Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland Deutschlands, in dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Notdienstpflicht für Tierärzte gab. Das hat sich jetzt endlich geändert. Das Gesetz stellt Praxen und die gesamte Branche jedoch weiterhin vor Schwierigkeiten.
Wenn das Haustier einen gesundheitlichen Notfall hat, aber kein Tierarzt mehr geöffnet hat, bricht bei Haltern schnell mal Panik aus. In 15 der 16 Bundesländern Deutschlands gibt es deshalb bereits eine Notdienstpflicht für Tierärzte, die die Versorgung auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen gewährleisten soll.
Nur in Nordrhein-Westfalen gab es ein solches Gesetz bislang nicht. Das hat sich zum Jahreswechsel aber endlich geändert. Seit dem 1. Januar 2025 besteht auch in NRW die Notdienstpflicht für Tierärzte. Was Halter freuen dürfte, sorgt in Praxen aber für Probleme.
Notdienstpflicht für Tierärzte in NRW in Kraft
Ab sofort gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Notfalldienstordnung für Tierärzte, die zunächst in beiden Zuständigkeitsbereichen der Tierärztekammern umgesetzt wurde. Die Regelung zielt darauf ab, die tierärztliche Notfallversorgung zu verbessern und sicherzustellen, dass Haustiere im Notfall nicht ohne medizinische Hilfe bleiben, berichtet die "Tierärztekammer Nordrhein".
Die Notdienstzeiten sind folgendermaßen festgelegt: Montag bis Freitag von 18 Uhr bis 08 Uhr am nächsten Tag sowie am Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen von 18 Uhr des letzten Werktags bis 8 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages. Für den 24. Dezember und 31. Dezember gelten die Vorgaben für gesetzliche Feiertage.
Wer in NRW eine feste Tierarztpraxis betreibt, ist somit jetzt verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Die Tierärzte übernehmen abwechselnd den Dienst und können sich zu sogenannten Notdienstringen zusammenschließen. Die Dienstpläne werden von der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung aufgestellt. In Anbetracht des anhaltenden Personalmangels in der Branche dürfte das Gesetz aber viele Praxen vor Probleme stellen.
Zahlreiche Praxen an der Belastungsgrenze
Ziel der neuen Notdienstpflicht in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist es, dass eine einzelne Praxis nur wenige Male pro Jahr für den Notfalldienst bereitstehen muss. Diese kollektive Lösung soll den enormen Druck mindern, unter dem viele Tierärzte derzeit stehen. Dennoch ist die Realität oft anders: Bundesweit wird ein Rückgang in der tierärztlichen Notdienstversorgung verzeichnet, berichtet das Onlinemagazin "wir-sind-tierarzt.de".

Immer mehr Tierkliniken geben ihre Zulassungen zurück, um nicht von der Notdienstpflicht betroffen zu sein. Dadurch ziehen sich immer mehr Praxen aus bestehenden Notdienstringen zurück. Übrig bleiben mancherorts nur noch wenige Tierärzte, die dann für die gesamte Notfallversorgung zuständig sind und nicht selten auch arbeitsrechtlich und finanziell an ihre Grenzen stoßen. © Deine Tierwelt