• Seit dem 1. September bis zum 28. Februar 2023 gelten kurzfristige Energiesparmaßnahmen des Bundes.
  • Städte und Gemeinden prüfen Einsparpotenzial bei Beleuchtung und Heizung.
  • Geänderte Öffnungszeiten bei Freizeitangeboten sparen Energie.

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Die Tage werden kürzer, die Sommerhitze ist vorbei und es wird kühler. Der Winter steht bald vor der Tür und die Gasvorräte sind in diesem Jahr knapp. Am 1. September trat deshalb die nächste Energieeinsparverordnung des Bundes in Kraft. Um besser gerüstet durch den Winter zu kommen und Energieengpässe zu minimieren, sind private Haushalte, aber auch Städte und Unternehmen aufgefordert, bis Ende Februar 2023 möglichst viel Strom und Gas einzusparen.

Die Umsetzung der Maßnahmen sieht man zum Teil schon beim Spaziergang durch die Stadt. Geschäfte müssen ihre Ladentüren geschlossen halten, damit weniger Wärme entweichen kann. Leuchtreklame darf, mit Ausnahmen, nur zwischen 16 und 22 Uhr geschaltet werden. Nicht betroffen sind Schaufenster und Straßenlaternen, da sie der Sicherheit dienen. Auch die Beleuchtung von Autobahntankstellen bleibt an, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Weihnachtsmarktbeleuchtung wird laut Verordnung nicht von den Einschränkungen betroffen sein, genauso wenig wie die Beleuchtung auf Volksfesten.

In Arbeitsräumen von Unternehmen gelten ab jetzt Mindesttemperaturen. Sie entsprechen den Maximaltemperaturen für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden. In Räumen, in denen die Mitarbeiter vor allem am Computer sitzen, soll auf maximal 19 Grad Celsius geheizt werden. Werden mittelschwere Arbeiten, vor allem im Stehen und Gehen ausgeübt, sind 16 Grad vorgesehen. Für Räume, in denen schwere körperliche Arbeit verrichtet wird, dürfen es noch 12 Grad sein.

Städte und Gemeinden setzten die Maßnahmen um

Die Stadt Freiburg im badischen Breisgau hat bereits im August angefangen, die Beleuchtung an öffentlichen Gebäudefassaden abzuschalten. Auch kulturhistorische Gebäude, die nur zu repräsentativen Zwecken angestrahlt werden, sind nun nachts dunkel. Andere Gebäude, wie das Münster, dem Wahrzeichen der Stadt, werden aus Sicherheitsgründen weiterhin beleuchtet.

Weitere Maßnahmen werden gerade geprüft. Dafür wurden 28 Dienststellen um Vorschläge gebeten. "Die Rückmeldungen laufen aktuell," erklärt Klaus von Zahn, Leiter des Umweltschutzamtes der Stadt. Nachdem im Oktober die Bürgermeister und die Bürgermeisterin dann geeignete Maßnahmen ausgewählt haben, werden diese im November dem Gemeinderat vorgestellt. Die Vorgaben aus dem Hause des Wirtschaftsministers werden alle umgesetzt. Diskutiert werden jedoch Detailfragen, wie lange zum Beispiel das Warmwasser in Schulen ausgesetzt werden kann.

"Die Tücke steckt oft im Detail, " erklärt von Zahn. "Als wir die Illumination der Rathäuser in den Umlandgemeinden geprüft haben, stellte sich heraus, dass am selben Stromkreis wie die Beleuchtung auch der Defibrillator hängt." Da ist die Nutzerfragestellung wichtig und wie sinnvoll es ist, einen neuen Stromanschluss für das lebensrettende Gerät zu legen.

Weniger Warmwasser in öffentlichen Einrichtungen

Entscheidend ist auch das Verhältnis von Symbolik und tatsächlichem Nutzen. "Sicher ist es ein Zeichen, wenn wir die Turmbeleuchtung des Münsters abstellen." Allerdings wird durch die eingesetzte LED-Technik dabei wenig eingespart.

"Warmwassersparen hilft richtig", macht Klaus von Zahn deutlich. Hitze ist energieintensiv und darum werden gerade die öffentlichen Schulen und Schwimmbäder intensiv auf Einsparpotenzial geprüft. Als Sofortmaßnahmen hatte die Stadt Freiburg im September direkt die Warmwasserbereitung in den städtischen Sporthallen abgeschaltet.

Auch der Saunabetrieb in den städtischen Hallenbädern wurde eingestellt und die Wassertemperatur im einzigen derzeit offenen Hallenbad um ein Grad gesenkt. Ebenso wurde die Raumtemperatur in einem Teil des Stadttheaters um ein Grad gemindert.

Aber nicht nur die gesetzlichen Vorgaben lassen die Stadt handeln. Motivation sind auch die gestiegenen Energiepreise: "Für Freiburg entstehen im Haushalt 2023 26 Millionen Euro Mehrkosten für Energie." Da ist Energiesparen der entscheidende Hebel.

Vergnügungsparks und Badeparadiese

Genau prüfen müssen auch die privat betriebenen Schwimmbäder und Wellness-Einrichtungen wie das Badeparadies Schwarzwald in Titisee. Auf knapp 8.000 Quadratmetern bietet das Spaßbad ein großes Freizeitangebot mit Rutschen, Wellenanlage und Saunalandschaft. Die "Blaue Lagune" unter unzähligen Palmen wirbt für ihr warmes Karibik-Feeling, auch im Winter. Schon beim Bau vor elf Jahren wurde von Anbeginn auf ein niedriges Energielevel geachtet, erklärt Marketingleiterin Bettina Tritschler.

"Wir prüfen im Moment jede Möglichkeit, Einsparungen vorzunehmen, ohne das Wohlbefinden unserer Gäste zu beeinträchtigen." Bußgelder hat das Bundeswirtschaftsministerium keine festgesetzt. Die höheren Energiepreise verlangen auch Dienstleistern und Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen kreative Lösungen ab. Spielräume gibt es zum Beispiel bei den Öffnungszeiten und einem abgespeckten Angebot für die Wintermonate.

Über den Gesprächspartner: Der Ingenieur für Umweltschutztechnik Dr. Klaus von Zahn ist Amtsleiter des Umweltschutzamtes der Stadt Freiburg. Seit November 2021 ist er Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Umweltämter des Städtetags Baden-Württemberg. In der AG tauschen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Städtegruppen aus, breiten Raum nehmen aktuelle Fragen des Klimaschutzes ein.

Verwendete Quellen:

  • Persönliches Gespräch mit Dr. Klaus von Zahn (16.09.22)
  • Persönliches Gespräch mit Bettina Tritschler
  • freiburg.de: Pressemitteilungen vom 24.08.2022 und 01.09.2022 der Stadt Freiburg: Freiburg spart Energie
  • bundesregierung.de: Verordnung der Bundesregierung: "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" vom 01.09.2022
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