Schleichwerbung oder keine Schleichwerbung, das ist hier die Frage – zumindest, wenn es um die Instagram-Profile vieler Influencer geht. Pamela Reif musste sich zu diesem Punkt nun vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Das Urteil, das nicht zu ihren Gunsten ausfiel, will die 23-Jährige so aber nicht hinnehmen.

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Sie wolle Berufung einlegen, kündigte Influencerin Pamela Reif nach dem Urteil des Landgerichts an – natürlich via Instagram.

"Ich habe heute in meinem Prozess gegen den Verein VSW verloren", informierte das Model seine Fans zunächst. "Nach dem Urteil bin ich verpflichtet, private Posts mit Tap Tags oder Verlinkungen als Werbung zu markieren – selbst wenn ich mir die Produkte selbst gekauft habe und sie euch wirklich nur empfehlen möchte." Allerdings werfe dieses Urteil laut Reif neue Probleme auf ...

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Pamela Reif vermutet, dass die Markierpflicht bei den Followern nur für noch mehr Verwirrung sorgen werde. "Ihr wisst dann zwar nicht mehr, was tatsächlich eine bezahlte Kooperation und was ein privater Tipp war – aber hoffentlich helfen euch die Werbemarkierungen weiter?", fragt der Internet-Star sarkastisch.

Darüber hinaus könne es auch Probleme mit den Unternehmen hinter den gezeigten Produkten geben, so Reif. "Wenn ich etwas als Werbung kennzeichne, ohne eine Kooperation mit der markierten Firma zu haben, verstoße ich ebenfalls gegen das Gesetz und könnte von dem Unternehmen abgemahnt werden."

Für das Model sind demnach längst nicht alle offenen Fragen geklärt. "Ich muss die Entscheidung des Gerichts erstmal hinnehmen und befolgen, werde aber weiterhin für meine Ansicht gerade stehen und in Berufung gehen", hielt die Influencerin fest.

Pamela Reif nicht allein auf dem Prüfstand

Reif ist nicht die einzige Influencerin, die sich aktuell dem Vorwurf der Schleichwerbung stellen muss. Auch Spielerfrau und Internet-Berühmtheit Cathy Hummels stand unlängst vor dem Landgericht München I, weil sie auf ihrem Instagram-Account Werbung für Unternehmen gemacht haben soll, ohne diese Beiträge als Werbung zu kennzeichnen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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