Anfang Mai 2014 lösten die beiden Schweizer Kabarettisten Giacobbo und Müller eine Welle der Empörung aus. Nach einer Reihe von Witzen auf Kosten des Islams hagelte es Kritik und Rassismusvorwürfe. Auch von deutschen und österreichischen Satirikern werden in den Augen Vieler immer wieder die Grenzen zur Geschmacklosigkeit überschritten. Für die Gerichte und Aufsichtsbehörden ist Satire aber keine Frage des Geschmacks, sondern eine der sich in ihr verbergenden Aussage.
Als der Schweizer Kabarettist Mike Müller in seiner TV-Show anmerkte, dass Muslime auf dem Mars immerhin genügend Steine für ihre Steinigungen finden würden, war für viele das Fass übergelaufen. Anlass war ein Verbot von Marsflügen, welches die Oberste Islamische Behörde der Vereinigten Arabischen Emirate für alle Muslime erließ. Müller krönte damit eine Reihe von Seitenhieben, die er und sein Kollege Viktor Giacobbo Richtung Islam ausgeteilt hatten. Der Islamische Zentralrat in der Schweiz kündigte daraufhin eine Beschwerde vor der zuständigen Ombudsstelle an. Diese wird den Fall nun prüfen müssen und dabei zwischen unterschiedlichen Werten abwägen.
Denn die Satire ist als eine Kunstform der Übertreibung, Verspottung und Kritik gesellschaftlicher Ereignisse oder Personen durch die Kunstfreiheit, beziehungsweise die Pressefreiheit geschützt. Dieser Freiheit steht das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen gegenüber, das heißt: die Wahrung ihrer Würde.
Allerdings wird diese Würde nicht automatisch durch jede Beleidigung verletzt. Denn man unterscheidet zwischen der Kernaussage und der künstlerischen Ausgestaltung der Satire. Also zwischen dem, was die Satire eigentlich kritisiert oder verspottet und dem, was als Ausschmückung oder auch Beispiel dient. Doch sind es gerade diese oft sehr derben Ausschmückungen, die für die Lacher auf der einen, und für die Empörung auf der anderen Seiten sorgen.
Wenn Niki Lauda zum Koma-Opfer wird
So wie die Ausgaben des deutschen Satiremagazins "Titanic", gegen welches bereits mehrmals gerichtliche Verfügungen erlassen wurden. Im Zuge des Medienrummels um Michael Schuhmachers Skiunfall bildete das Magazin Anfang des Jahres auf ihrem Cover ein Foto von
Der deutsche Presserat betrachtete als Kernaussage des Covers aber nicht die Beleidigung Niki Laudas, sondern die kritische Auseinandersetzung mit dem Medienandrang um Schumachers Unfall. Da das Bild von Lauda zudem neutral war und nicht seine Brandnarben in den Vordergrund stellte, sah man auch keine Herabwürdigung seiner Person.
David Alaba - wo kommt der eigentlich her?
Ebenfalls persönlich angegriffen fühlte sich der österreichische Fußballspieler mit nigerianischen Wurzeln,
Obwohl man sich über Stronachs Politikambitionen lustig machte, empfand Alaba den Sketch als Beleidigung und drohte mit juristischen Konsequenzen. Sowohl die Kabarettisten, als auch der verantwortliche Fernsehsender ORF entschuldigten sich bei Alaba. Gleichzeitig bestand man aber darauf, dass die Herkunft des Fußballers nicht Ziel der Kritik war, und sah daher auch keine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Ein Rechtsstreit blieb schlussendlich aus.
Gibt es überhaupt Grenzen für Satire?
Sollte der Auftritt von Giacobbo und Müller nun tatsächlich vor der Schweizer Ombudsstelle landen, könnte eine mögliche Argumentation ähnlich ausfallen wie in den Fällen Lauda und Alaba. Ziel der Satire war nicht die Herabsetzung der Würde aller Muslime, sondern Kritik am Islam als Religion, würde es dann heißen. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Muslimen wäre nicht gegeben.
Von allen institutionellen und gerichtlichen Urteilen unberührt bleibt natürlich die Frage, ob Satire unterhaltsam-gesellschaftskritisch oder beleidigend-geschmacklos ist. Die Antwort darauf wird wohl immer von jedem Menschen sehr individuell beantwortet werden.
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