• Daniel Biasini, der Ex-Mann von Romy Schneider, hatte wegen eines Buches von Publizistin Alice Schwarzer geklagt.
  • Nun hat er in zweiter Instanz verloren.
  • Beim Gerichtstermin selbst musste Biasini eine weitere Niederlage hinnehmen.

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Romy Schneider war sechs Jahre lang mit Daniel Biasini verheiratet. Im Dezember 1975 hatte die damals 36-Jährige den damals 26-Jährigen geheiratet, zur Scheidung kam es 1981. Als 2018 die Publizistin Alice Schwarzer das Buch "Romy Schneider – Intime" veröffentlichte, fühlte sich der Ex-Mann des 1982 verstorbenen Filmstars verleumdet.

Er verklagte den Verlag "l’Archipel" auf 40.000 Euro Schmerzensgeld und wollte Passagen entfernen lassen. Biasini verlor im Dezember 2019 in der ersten Instanz und reichte anschließend Verleumdungs-Beschwerde vor dem Berufungsgericht ein.

Doch ohne Erfolg: Biasini muss nun 2.000 Euro an den Verlag zahlen und die Anwaltskosten der Gegenseite tragen, wie "Bild" berichtet.

Ex-Mann von Romy Schneider: "Alice Schwarzer hat keinen einzigen Beweis"

Er habe die Ehre von Romy Schneider retten wollen, erklärt Biasini gegenüber dem Blatt. "Romy wird als naives Dummchen dargestellt, ich als Manipulator, Dieb und Gigolo", so der Ex-Mann der Film-Ikone.

"Alice Schwarzer hat keinen einzigen Beweis, aber offensichtlich Spaß daran, Figuren ganz nach eigenen Fantasien darzustellen."

Laut "Bild" habe Biasini bei dem Termin vor Gericht einen weiteren Tiefschlag hinnehmen müssen. Der Kläger durfte nicht aus seinem Plädoyer vortragen, um damit den Anschuldigungen entgegenzutreten.

Der Grund sei ein formeller gewesen: Biasini war nicht in Begleitung eines Anwalts vor Gericht erschienen. Da dies in Frankreich Vorschrift ist, wurde das Papier von Romy Schneiders Ex nicht zugelassen.

Biasini will sich mit Schwarzer öffentlich auseinandersetzen

Vor Gericht weiter kämpfen wolle Biasini nicht, wie er zu Protokoll gibt. "Aber ich fordere Alice Schwarzer auf, sich mit mir öffentlich auseinanderzusetzen. Wo auch immer."

Dass die darauf eingeht, ist fraglich. Auf Anfrage von "Bild" habe sich Schwarzer – genau wie der Verlag – nicht äußern wollen und ließ über ihre Sprecherin verlauten: "Sie hält das Urteil für angemessen."  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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