Andreas Gabalier muss vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken. Er wollte sich gegen Aussagen wehren, durch die er sich ins politische rechte Eck gedrängt sah. Doch das Gericht befand die Werturteile des Wiener Konzerthaus-Chefs für zulässig - und brachte dafür auch ein Beispiel.
Der Sänger und Musiker
Der Musiker fühlte sich durch den Chef des Wiener Konzerthauses, Matthias Naske, in die rechte Ecke gedrängt. Naske meinte in einem Interview, dass er Gabalier nicht in seinem Haus auftreten lassen würde, weil das falsche Signale aussende. Der Sänger sah sich dadurch in seiner Karriere beeinträchtigt. Der Streitwert wurde mit 500.000 Euro festgesetzt.
Gericht verweist auf Äußerungen Gabaliers
Auch abseits der Bühne lässt Gabalier regelmäßig ein konservatives Weltbild durchblicken und sorgt etwa mit seiner Einstellung zur Rolle von Frauen für Aufregung.
Laut Gericht sind alle Aussagen Naskes als Werturteile zulässig. Sie könnten auf Äußerungen Gabaliers zu gesellschaftlich relevanten Themen bezogen werden.
Als Beispiel wird die "Ablehnung der Berücksichtigung "großer Töchter" in der österreichischen Bundeshymne" im Urteil angeführt. Gabalier singt die Nationalhymne auch bei öffentlichen Auftritten bewusst in der alten Fassung nur mit Erwähnung der großen Söhne Österreichs - nicht der großen Töchter. © dpa
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