Dieter Hallervorden hatte die coronabedingte Schließung seines Theaters als "unverhältnismäßig und in Teilen für rechtswidrig" kritisiert. Nun ist der Kabarettist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert.
Der Kabarettist
Das Verwaltungsgericht Berlin hat seinen Antrag gegen die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass sich die Ausbreitung der Pandemie beschleunige. Viele Infektionsketten seien nicht mehr nachvollziehbar.
Hallervorden: "Gebe die Hoffnung nicht auf"
"Als demokratisch gesinnter Staatsbürger habe ich diese Entscheidung zu respektieren", teilte Hallervorden mit. Er werde die Urteilsbegründung lesen und daraus seine Schlüsse ziehen. Am 21. November werde er sich zusammen mit weiteren Künstlern von der Bühne des Schlosspark-Theaters per Livestream an die Öffentlichkeit wenden, kündigte Hallervorden an. "Ich jedenfalls gebe die Hoffnung nicht auf."
Seit Anfang November gelten bundesweit strengere Vorgaben. Laut Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin müssen beispielsweise Restaurants, Kneipen und Kinos schließen. Verboten sind auch Konzerte und Theateraufführungen vor Publikum.
Die Einschränkungen sollen bis Monatsende gelten. Damit soll unter anderem vermieden werden, dass die Intensivstationen überlastet werden.
Das Verwaltungsgericht hatte in den vergangenen Tagen schon Eilanträge von Gastronomen gegen die Schließung ihrer Lokale zurückgewiesen, auch ein Konzertverbot wurde bestätigt. Die Revision zum Oberverwaltungsgericht ist in der Regel möglich. (jwo/dpa) © dpa
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