- Im Streit mit dem Verlag der "Mail on Sunday" hat Herzogin Meghan nun auch das Berufungsverfahren gewonnen.
- Die 40-Jährige war mit dem Urteil zufrieden.
Herzogin Meghan (40) hat im Streit um die teilweise Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater auch das Berufungsverfahren gegen den Verlag der "Mail on Sunday" gewonnen. Der Court of Appeal in London bestätigte damit ein früheres Urteil des High Courts, wonach Meghans Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung verletzt wurden.
"Die Inhalte waren persönlich, privat und nicht von legitimem öffentlichen Interesse", begründete Richter Geoffrey Vos am Donnerstag die Entscheidung.
Thomas Markle gibt Brief an Journalisten weiter
Meghan liegt mit ihrem Vater Thomas Markle seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (37) im Mai 2018 im Clinch. Der Brief einige Monate später sollte das Verhältnis nach Angaben Meghans wieder kitten. Der inzwischen 77-jährige Rentner sah das aber anders und gab das Schreiben an die Journalisten der "Mail on Sunday" weiter.
Der Verlag hatte bei dem Berufungsverfahren argumentiert, Meghan habe eine Veröffentlichung des Briefs bereits beim Verfassen in Kauf genommen, indem sie die Formulierungen bewusst vorsichtig gewählt habe. Das Gericht sah das anders. (ff/dpa)
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