• Corinna zu Sayn-Wittgenstein hat im Jahr 2020 gegen Juan Carlos I. eine Belästigungsklage eingereicht.
  • Seine Anwälte konnten nun einen Erfolg erzielen.
  • Dem Altkönig von Spanien wurde teilweise Immunität zugesichert.

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Der ehemalige spanische König Juan Carlos I. hat einen Teilerfolg vor einem Londoner Berufungsgericht erzielt. Im Kampf gegen eine Nötigungs- und Belästigungsklage seiner früheren engen Freundin Corinna zu Sayn-Wittgenstein ist ihm jetzt zum Teil Immunität zugesichert worden, die von seinen Anwälten eingefordert wurde.

Das Gericht lehnte jene Forderung im März vorerst ab, woraufhin Juan Carlos' Anwälte Berufung eingelegt haben. Immunität erhält er nun allerdings nur für sein Verhalten während seiner Amtszeit als Monarch, also bis zu seiner Abdankung im Juni 2014, wie das Gericht am Dienstag mitgeteilt hat.

Das wirft Corinna zu Sayn-Wittgenstein Spaniens Altkönig Juan Carlos I. vor

Zu Sayn-Wittgenstein, die in England lebt, reichte 2020 in London Klage wegen Belästigung, Demütigung, Drohungen sowie Rufschädigung gegen Juan Carlos I. ein und forderte Schmerzensgeld.

Sie und ihre Familie seien demnach zwischen 2012 und 2014 bedroht und "überwacht" worden, hieß es. Zudem soll Juan Carlos I. sie dazu gedrängt haben, Geschenke im Wert von 65 Millionen Euro zurückzugeben. Juan Carlos, der im Exil in Abu Dhabi lebt, bestreitet die Vorwürfe.

Die beiden lernten sich 2004 bei einer Treibjagd kennen, nach wenigen Monaten gestand der damalige Monarch der Deutschen seine Liebe. Für etwa fünf Jahre war die Geschäftsfrau an seiner Seite.   © 1&1 Mail & Media/spot on news

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