In Hamburg entscheidet sich der Unparteiische in einem Grenzfall für Rot statt Gelb. Das hält selbst der Spieler, der vom Platz muss, für vertretbar. In Frankfurt hingegen hat ein Dortmunder viel Glück, dass der Referee zu einer milden Strafe greift. Beim Spiel in Freiburg gibt es derweil gleich drei Elfmeter – und alle sind berechtigt.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Meine Meinung

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Der Schiedsrichter, so heißt es in den Fußballregeln, „entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Spielregeln und im ‚Geist des Fußballs‘“. Alle Entscheidungen trifft er „basierend auf seiner Einschätzung“, dabei hat er „die Ermessenskompetenz, die angemessenen Maßnahmen im Rahmen der Spielregeln durchzusetzen“.

Aus diesen Sätzen wird deutlich, dass die Auslegung und Anwendung des Regelwerks in der Praxis oft subjektiv ist. Denn die Zuständigen, also die Unparteiischen, sind Menschen, und die definieren ihre Ermessensspielräume dementsprechend unterschiedlich.

Natürlich geschehen auf dem Fußballplatz aber auch Dinge, die unstrittig sind. Dass etwa das heftige Einsteigen des Hamburgers Gideon Jung gegen den Münchner Kingsley Coman im Spiel zwischen dem HSV und dem FC Bayern (0:1) ein Foul war, wird niemand bezweifeln.

Ebenso klar war, dass es für dieses Vergehen eine persönliche Strafe, also eine Karte geben musste. Doch welche Farbe diese Karte haben sollte, darüber konnte man unterschiedlicher Meinung sein.

Foul an Bayerns Coman: Was für Gelb und was für Rot sprach

Für Gelb sprach, dass Jung mit seinem Tackling nur einen Tick zu spät kam. Sein ganzer Bewegungsablauf sah nach dem Bemühen aus, den Ball zu spielen. Er grätschte nicht unkontrolliert und traf Coman auch nicht an einer besonders empfindlichen Stelle.

Als Argument für Rot ließ sich dagegen anführen, dass das Tempo und die Intensität der Aktion hoch waren; sowohl Jung als auch Coman befanden sich in vollem Lauf. Ein Tackling, das bei dieser Geschwindigkeit seitlich von hinten ausgeführt und bei dem der Gegner voll erwischt wird, ist gesundheitsgefährdend.

Hinzu kam, dass der Hamburger zwar den Ball spielen wollte, die Kugel im Moment seiner Grätsche aber bereits außer Reichweite war. Schiedsrichter Marco Fritz stand vor einer schwierigen Entscheidung, denn die Situation bot einigen Ermessensspielraum, sie war ein Grenzfall.

Welche Sanktion würde der Referee für angemessen und im Sinne der Spielregeln halten, auch angesichts der Tatsache, dass die Partie bis dahin fair war und noch keine Verwarnung erforderlich gemacht hatte?

Selbst der Bestrafte findet den Feldverweis vertretbar

Fritz nahm sich etwas Zeit, ließ die Proteste der Bayern an sich abprallen und ging zu Coman, um ihn zu fragen, ob er eine Behandlung benötige. Mit Sicherheit hat ihm währenddessen der in der Nähe befindliche Assistent seine Einschätzung mitgeteilt, vielleicht auch der Vierte Offizielle.

Der Schiedsrichter zeigte Jung schließlich die Rote Karte – was der Spieler selbst „hart, aber vertretbar“ fand. Damit lieferte er eine treffende Einordnung. Marco Fritz musste sich nun mal festlegen, in dem Wissen, dass die eine wie die andere Kartenfarbe für Diskussionen sorgen würde.

Aber eine persönliche Strafe zwischen Gelb und Rot gibt es in der Bundesliga eben nicht, anders als in vielen deutschen Jugendspielklassen, wo der Unparteiische in solchen Grenzfällen eine fünfminütige Zeitstrafe aussprechen kann.

Bartra ist noch einmal davongekommen

Auch in der Begegnung zwischen Eintracht Frankfurt und Borussia Dortmund (2:2) gab es eine grenzwertige Grätsche, bei der sich der Schiedsrichter zwischen einer Verwarnung und einem Feldverweis entscheiden musste.

Der Dortmunder Marc Bartra war Sébastian Haller kurz vor dem Abpfiff von hinten in die Parade gefahren und hatte ihn durch einen Tritt in den Bereich des Knöchels und der Achillessehne zu Boden gebracht.

Die Dynamik war dabei geringer als bei Jungs Foul, die Gefahr für die Gesundheit des Frankfurter Spielers dennoch größer, weil er in einem verletzungsanfälligen Bereich getroffen wurde. Der Ball war für Bartra zwar erreichbar, wurde jedoch nicht gespielt.

Referee Robert Hartmann beließ es bei einer Gelben Karte. Vielleicht wäre er zu einem anderen Ergebnis gekommen, wenn er sich die Szene selbst noch einmal auf dem Bildschirm in der „Review Area“ angesehen hätte. Denn für einen Feldverweis sprach hier vieles.

Bibiana Steinhaus erneut souverän

Der Videobeweis kam dafür in anderen Stadien zur Anwendung. Dabei ging es überall um die Frage, die die Video-Assistenten bislang ohnehin am häufigsten beschäftigt: Strafstoß – ja oder nein?

Schon beim Auftaktspiel des 9. Spieltags am Freitagabend zwischen dem FC Schalke 04 und dem 1. FSV Mainz 05 (2:0) nahm die erneut souveräne Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus in einer solchen Situation die Unterstützung ihres Helfers vor dem Monitor in Köln in Anspruch.

Als Guido Burgstaller im Mainzer Strafraum spektakulär zu Fall kam, verweigerte die Unparteiische dem Schalker Stürmer einen Elfmeter, auch der Video-Assistent Wolfgang Stark kam zu keinem anderen Ergebnis. Und das völlig zu Recht.

Drei berechtigte Elfmeter in Freiburg

Harmonisch war auch die Kooperation zwischen Referee Guido Winkmann und dem Video-Assistenten Felix Brych bei der Partie des SC Freiburg gegen Hertha BSC (1:1).

Den Strafstoß für die Freiburger in der 50. Minute wegen eines übertriebenen Körpereinsatzes von Niklas Stark gegen Christian Günter bestätigte Brych genauso schnell wie den ersten Elfmeter für die Gäste nach 76 Minuten, den Julian Schuster durch einen Griff in das Gesicht von Arne Maier verursacht hatte.

Als der Freiburger Nicolas Höfler nur drei Minuten später Davie Selke im Strafraum von den Beinen holte, ließ Winkmann zunächst weiterspielen. Doch Brych riet ihm, den Berlinern einen weiteren Strafstoß zuzusprechen.

Erneut brauchte der deutsche WM- und EM-Schiedsrichter für die Begutachtung der Videobilder nur wenige Sekunden. Das ist auch dann bemerkenswert, wenn das Bildmaterial – wie in Freiburg – keine Zweifel aufkommen lässt.

Guter Spieltag für die Schiedsrichter

Insgesamt haben die Unparteiischen diesen Spieltag gut und geräuschlos über die Bühne gebracht. Auch über den Videobeweis gab es diesmal kaum Diskussionen.

Genau wie es in der Regel fünf der Fußball-Regeln steht, haben die Schiedsrichter „nach bestem Wissen und Gewissen“ sowie, von wenigen Situationen abgesehen, „im Sinne der Spielregeln und im ‚Geist des Fußballs‘“ entschieden.

Doch nicht nur die 24 Bundesliga-Referees, sondern auch rund 60.000 weitere Unparteiische tun dies in Deutschland regelmäßig, und zwar ehrenamtlich. Ohne sie wäre ein Spielbetrieb nicht möglich.

Das sollte man nicht vergessen – vor allem in Zeiten, in denen selbst die höchstklassigen Schiedsrichter permanent im Kreuzfeuer der Kritik stehen.

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