• Endlich weg: Sonne, Strand und Meer! Doch 2021 ist das Reisen durch Corona kompliziert geworden.
  • Welche Regeln jetzt für Urlauberinnen und Urlauber gelten, welche Länder gerade Hochrisikogebiet sind und ab wann man in Quarantäne muss, erklären wir hier.

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Ab in den Süden: Die Deutschen sind in Urlaubslaune. Endlich wieder was anderes sehen, als die eigenen vier Wände. Doch so schön das Reisen ist, auch 2021 begleitet uns die Pandemie. Während in Deutschland die Inzidenz langsam wieder steigt, sind andere Länder schon längst wieder Risikogebiete. Die Impfquote steigt, doch nicht schnell genug. Und so hat die Bundesregierung zum 1. August neue Einreiseregeln beschlossen. Für Reisende bedeutet das: unbedingt gut informieren - vor und während der Reise - damit nach dem Urlaub kein böses Erwachen droht. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

1. Was ist ein Hochrisikogebiet?

Unter einem Hochrisikogebiet versteht man jene Länder oder Regionen, die ein besonders hohes Infektionsrisiko haben. Gemessen wird das an den jeweils hohen Inzidenzen, die auf eine schnelle Verbreitung des Coronavirus hindeuten. Derzeit (Stand 12. August 2021) sind Länder wie Frankreich, vor allem die südfranzösischen Regionen wie Okzitanien, Provence und Korsika, sowie Mexiko, Thailand oder Marokko Hochrisikogebiete. Die vollständige und tagesaktuelle Liste aller Hochrisikogebiete weltweit gibt es hier beim Robert-Koch-Institut.

2. Und was versteht man unter einem Virusvariantengebiet?

Im Gegensatz zum Hochrisikogebiet hat das Virusvariantengebiet nichts mehr mit Inzidenzwerten zu tun. Bei der Ernennung dieser Regionen geht es um Mutationen des Coronavirus, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als besorgniserregend eingestuft werden. Derzeit sind das beispielsweise die zuerst in Großbritannien aufgetretene Variante B.1.1.7., auch Alpha genannt, sowie die erstmals in Indien aufgetretene Virusvariante Delta (B.1.617.2.), die sich durch Reisen rasend schnell in der Welt verbreiten. Auf dem Schirm hat das RKI aber ebenfalls die Virusvariante Gamma (P.1.), die zuerst im Amazonas in Brasilien auftauchte. Derzeit sind laut RKI Uruguay und Brasilien Virusvariantengebiete. Für diese Länder bedeutet das: Es besteht ein Beförderungsverbot seitens der deutschen Regierung. Einreisen aus diesen Ländern sind nur noch Deutschen und in Ausnahmefällen erlaubt.

3. Wo erfahre ich zeitnah, wie mein Reiseland aktuell eingestuft ist?

Das RKI führt aktuell in einer Liste alle Hochrisiko- und Virusvariantengebiete auf seiner Website auf. Vor und während einer Reise lohnt sich der regelmäßige Check, denn Gebiete könnten kurzfristig auch zu Hochrisikogebieten ernannt werden.

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4. Welche Regeln gelten jetzt für Reisende?

Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit dem RKI ab dem 1. August neue Reise-Regeln für alle deutschen Bürgerinnen und Bürger festgelegt. Grund ist die weltweite schnelle Verbreitung der Delta-Variante. Das bedeutet, jeder Reisende hat eine generelle Nachweispflicht. Alle Personen ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland immer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorweisen können - unabhängig davon, ob man mit dem Auto, Zug oder Flugzeug reist. Und: Unabhängig davon, ob man in einem Hochrisiko-, Virusvariantengebiet oder einfach nur im Nachbarland einkaufen war. Das bedeutet: Alle Urlauberinnen und Urlauber sollten bei ihrer Rückkehr nach Hause geimpft oder genesen sein - oder alternativ ein negatives Testergebnis in der Tasche haben.

5. Und was gilt für Urlauber aus Hochrisikogebieten?

Hier wird’s noch ein bisschen komplizierter: Menschen ab 12 Jahren, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen zusätzliche Regeln beachten. Jeder Reisende aus einem Risikogebiet ist verpflichtet, sich bei der Bundesregierung digital voranzumelden und auf eine Rückreise-Bestätigung zu warten. Anmelden kann man sich ganz einfach unter einreiseanmeldung.de. Außerdem müssen auch sie einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mit sich führen, der gerade bei Zugfahrten und Flugreisen aus Hochrisikogebieten streng kontrolliert wird. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, braucht zudem einen Testnachweis - egal, ob geimpft, genesen oder nicht. On top kommt: Die Nachweise müssen ebenfalls beim Einreise-Anmeldungsportal hochgeladen werden.

6. Muss ich also direkt in Quarantäne nach meinem Urlaub?

Es gilt, dass sich Menschen, die sich in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich direkt nach Ankunft zu Hause in häusliche Quarantäne begeben müssen. Diese gilt für zehn Tage. Wer in einem Virusvariantengebiet war, muss sogar 14 Tage in Quarantäne ausharren.

7. Aber wenn ich doch geimpft oder genesen oder negativ getestet bin?

Die gute Nachricht ist, die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden. Dann, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis vorliegt. Dieser muss jedoch über das Einreiseportal der deutschen Regierung übermittelt werden. Sobald man seine Nachweise hochgeladen hat, ist die Quarantäne beendet. Nur: Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann und darf man sich frühestens fünf Tage nach Einreise testen lassen. Geimpfte und Genese haben hier den Vorteil: Sie gelten ab Übermittlung als "frei".
Und: Wer vor der Einreise alle Nachweise übermittelt, muss erst gar nicht in Quarantäne.

8. Und wie sieht es nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet aus?

Hier dauert die Quarantäne 14 Tage und kann nicht verkürzt werden. Auch geimpfte Menschen müssen bei Virusvariantengefahr zu Hause bleiben.

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7. Was ist, wenn die Quarantäne in die Schulzeit fällt?

Das kann schwierig werden und Konsequenzen sind oftmals Ermessenssache der Schule. Denn klar ist: In Deutschland herrscht Schulpflicht. Kommt ein Kind - obwohl es gesund ist - nicht in die Schule, droht ein Bußgeld wegen Verletzung der Schulpflicht. Erkrankt ein Kind, verstößt das Zuhause bleiben nicht gegen die Schulpflicht. Reisen Eltern jedoch bewusst und mit dem Wissen in ein Hochrisikogebiet, ist eine Quarantäne absehbar - und somit Schuld der Eltern. Hier kann dann eine Geldstrafe drohen. Trotzdem gilt: Wir leben in einer weltweiten Pandemie, manchmal werden Urlaubsorte kurzfristig zu Hochrisikogebieten. Am besten klärt man vor Abreise mit der Schule, was im Fall der Fälle ist - und entscheidet dann, ob sich die Reise lohnt. Und vielleicht drückt die Schule in dieser besonderen Zeit auch mal ein Auge zu.

8. Muss ich von Zuhause aus arbeiten, wenn ich in Quarantäne bin?

Sofern Sie in einem Job arbeiten, der das möglich macht: auf jeden Fall. In Pflege- oder Krankeneinrichtung wird dies schwerer. Hier ist eine Quarantäne aber umso wichtiger. Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer darf seinen Urlaub frei bestimmen und auch ohne Absprache mit seinem Arbeitgeber in ein Hochrisikogebiet reisen. Wenn Sie danach in Quarantäne müssen, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf Ihren Job. Einzig kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass Sie vor Antritt nochmals einen negativen Test vorweisen. Sollten Sie beruflich ausfallen, weil Homeoffice nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen. Geht das nicht, kann sich der Arbeitgeber die Kosten für den Ausfall bei Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz bei der jeweiligen Behörde des Bundeslandes zurückholen.

So einfach es klingt: Sprechen Sie trotzdem mit Ihrem Arbeitgeber im Vorfeld. Je besser alle Beteiligten auf eine mögliche Quarantäne vorbereitet sind, desto besser. Verbieten darf ihr Arbeitgeber nur in großen Ausnahmefällen die Wahl Ihres Urlaubslandes.

An den Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Civey kann jeder teilnehmen. In das Ergebnis fließen jedoch nur die Antworten registrierter und verifizierter Nutzer ein. Diese müssen persönliche Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angeben. Civey nutzt diese Angaben, um eine Stimme gemäß dem Vorkommen der sozioökonomischen Faktoren in der Gesamtbevölkerung zu gewichten. Umfragen des Unternehmens sind deshalb repräsentativ. Mehr Informationen zur Methode finden Sie hier, mehr zum Datenschutz hier.

9. Welche Strafen drohen, wenn ich die Quarantänepflicht verletze?

Wer die Quarantänepflicht verletzt, muss zahlen! Es drohen Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. Kontrolliert wird die Quarantäne stichprobenartig von den Gesundheitsämtern der jeweiligen Kommunen. Sicher ist sicher: zu Hause bleiben und den negativen Test abwarten.

Verwendete Quellen:

  • Bundesministerium für Gesundheit: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
  • Robert Koch-Institut: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
  • Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19
  • Robert Koch-Institut: Kontaktpersonen und Quarantäne
  • km.bayern.de: FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen
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