Auch im September gibt es wieder einige Neuregelungen. Mit einer neuen Zahlungsrichtlinie soll unter anderem das Shoppen im Internet sicherer werden. Außerdem gilt das sogenannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" - mit schärferen Abschiebungsregeln.

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Mit dem neuen Monat stehen in Deutschland einige Neuerungen an. Wir erklären Ihnen, was sich im September 2019 ändert.

Duldung zweiter Klasse

Mit der Verabschiedung des "Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" (auch bekannt als "Geordnete-Rückkehr-Gesetz") möchte die Bundesregierung Menschen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, schneller in ihre Heimatländer abschieben können. Eines der Hauptprobleme ist offenbar, dass sich in vielen Fällen nicht feststellen lässt, woher die eingereisten Menschen kommen. Sie haben häufig keinen Pass oder andere Dokumente über ihre Identität.

Sie werden dann "geduldet", was bedeutet, dass sie zwar kein Bleiberecht haben, aber zum Beispiel nach einer gewissen Zeit arbeiten dürfen. Eine "Duldung" erhalten auch Menschen, die zu krank sind, um wieder in ihr Heimatland geschickt zu werden, oder das aus anderen persönlichen Gründen nicht können.

Künftig soll aber zwischen dieser Gruppe und denen, die keinen Pass haben, unterschieden werden. Letztere erhalten damit nicht mehr die gleichen Rechte wie andere Geduldete. Sie dürfen zum Beispiel eben nicht arbeiten.

Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren an dieser "Duldung light", dass es für manche Geflüchtete gar nicht möglich sei, in ihrem Heimatland einen Pass zu bekommen. Die Bundesregierung wiederum argumentiert, dass sie die Identität derjenigen, die nach Deutschland einreisen, unbedingt kennen müsse und es zumutbar sei, einen Pass zu haben oder sich einen zu beschaffen.

Abgelehnte Asylbewerber zusammen mit Strafgefangenen

Tun sie das nicht, haben die Strafbehörden jetzt die Möglichkeit, sie in eine sogenannte Mitwirkungshaft zu nehmen. Das heißt: Wird die Mitwirkung verweigert, können die Betroffenen in Haft kommen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie nicht zu Anhörungen erscheinen, bei denen ihre Herkunft geklärt werden soll.

In sogenannte Sicherungshaft kommen Menschen, die abgeschoben werden sollen, bei denen aber der Verdacht besteht, dass sie vorher untertauchen. Da es aber laut Bundesregierung zu wenige gesonderte Plätze dafür gibt, sollen die Abschiebungshäftlinge künftig auch in JVAs untergebracht werden können, in einem Gebäude mit Strafgefangenen also. Die Befürworter betonen, dass sie räumlich voneinander getrennt werden und dass es sich nur um eine Übergangsregelung handle, die die nächsten drei Jahre lang gelten soll.

Pro Asyl und andere weisen jedoch darauf hin, dass es in einer JVA strengere Regeln - etwa zur Nutzung von Handys und Internet - gibt, als das in einer gesonderten Einrichtung der Fall wäre. Sie kritisieren auch, dass die Beweislast in Sachen "Fluchtgefahr" umgekehrt wurde: Fortan müssten nämlich die von der Abschiebung bedrohten Menschen nachweisen, dass bei ihnen keine Fluchtgefahr besteht. Bislang musste das der Staat machen.

Keine Sozialleistungen mehr für Zweitantragssteller

Darüber hinaus soll es für Menschen, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl bekommen haben und einen zweiten Antrag in Deutschland stellen, keine Sozialleistungen mehr geben. Genauer gesagt erhalten sie für maximal zwei Wochen Sachleistungen, danach nichts mehr.

Kreditkartennummer und Prüfziffer reichen nicht mehr

Mit der Payment Service Directive 2 ist Anfang des Jahres eine EU-weite Richtlinie in Kraft getreten, die das Bezahlen im Internet sicherer machen und die Konten der EU-Bürger besser schützen soll. Wer online einkauft und mit Kreditkarte bezahlte, musste bisher oft nur seine Kreditkartennummer und die Prüfziffer eingeben.

Ab dem 14. September soll das anders werden, Stichwort "Starke Kundenauthentifizierung". Dabei muss der Käufer auf mehrerlei Art nachweisen, dass er der ist, der er vorgibt zu sein. Zum Beispiel durch die Angabe von Kreditkartennummer und Prüfziffer sowie zusätzlich einer Transaktionsnummer (TAN), die er auf sein Smartphone geschickt bekommt, und ein Passwort.

Es gibt ein Schema, welche Angaben gemacht werden müssen, damit ein Betrug möglichst ausgeschlossen ist: die drei Bereiche "Wissen", "Besitz" und "Inhärenz". Um einen Kauf abzuschließen, müssen mindestens zwei Elemente abgefragt werden.

Unter "Wissen" fällt zum Beispiel ein Passwort, unter "Besitz" die TAN, die auf das Smartphone geschickt wird, das (hoffentlich) demjenigen gehört, der auch das Passwort hat. Unter "Inhärenz" fallen körperliche Merkmale wie ein Fingerabdruck.

Die Regelung gilt auch für den Zugriff aufs Bankkonto. Wer sich wundert, dass er nach dem 14. September immer noch ohne "Starke Kundenauthentifizierung" einkaufen kann: Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat eine Übergangsfrist eingeräumt, weil noch nicht alle Unternehmen ihre Systeme umstellen konnten.

In Sachsen und Brandenburg wird gewählt

Sachsen und Brandenburg bekommen neue Länderparlamente, denn am 1. September wird dort gewählt. Umfragen sehen die AfD in beiden Bundesländern bei mehr als 20 Prozent. In Sachsen liegt sie sechs Prozentpunkte hinter der CDU (30 Prozent), in Brandenburg gleichauf mit der SPD (22 Prozent). Die CDU hat hier laut der Prognose 18 Prozent.

Die Linke liegt demnach in Sachsen bei 16 Prozent, in Brandenburg bei 15 Prozent, die Grünen bei 11 beziehungsweise 12 Prozent, die FDP in beiden Ländern bei fünf Prozent.

Verwendete Quellen:

  • Webseite der Bundesregierung: Geordnete-Rückkehr-Gesetz: Migration ordnen, steuern und begrenzen
  • Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (PDF)
  • Webseite des Bundesinnenministeriums: Fragen und Antworten zum Entwurf des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes"
  • Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung: Duldung: Was ist eine Duldung und mit welchen Rechten ist sie verbunden?
  • Offener Brief von Organisationen wie Pro Asyl, Amnesty und dem Deutschen Kinderhilfswerk
  • Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):Pressemitteilung vom 21. August 2019 und Hintergrundtext
  • Webseiten des Marktforschungsinstituts Infratest dimap: Sachsen und Brandenburg
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