Ende Mai wählt Europa sein neues Parlament. Jedes europäische Land hat dafür ein eigenes Gesetz. Was im deutschen Europawahlgesetz steht und ob die Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl 2019 besteht, lesen Sie hier.

Alles zur Europwahl 2019 finden Sie hier

96 Abgeordnete entsendet die Bundesrepublik Deutschland in das Europäische Parlament, das in der Europawahl vom 23. bis 26. Mai 2019 neu gewählt wird. Deutschland geht am Sonntag, 26. Mai, an die Wahlurnen.

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. So steht es im Europawahlgesetz (EuWG), beziehungsweise im Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland, wie es ausgeschrieben lautet.

Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland, einzelne Wahlkreise gibt es in Deutschland nicht. Jeder Wähler gibt seine Stimme in einem der etwa 90.000 Wahlbezirke ab. Hinzu kommen außerdem etwa 10.000 Briefwahlbezirke.

Die Wähler dürfen ein Kreuz machen, um ihre Stimme der Liste einer Partei zu geben.

Die Parteilisten gelten zumeist für die gesamte Bundesrepublik. Ausnahme hierbei sind die CDU und die CSU: Wer in Bayern lebt und seine Stimme der Union geben möchte, kann nur die Liste der CSU, nicht aber die der CDU wählen. Die CDU hat für jedes weitere Bundesland eine eigene Liste aufgestellt - für CDU/CSU gibt es also 16 unterschiedliche Listen für die Europawahl.

Europa-Direktwahlakt: Das sind die Vorgaben

Jeder Staat in der Europäischen Union hat sein eigenes Wahlsystem für die Europawahl. Der sogenannte Europa-Direktwahlakt gibt einige Dinge vor, die jedes Land beachten muss. Dazu gehören:

  • Es muss nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden.
  • Gewählt werden können Kandidaten, die auf Listen ihrer Parteien stehen. Jeder Wähler hat ein Kreuz und kann somit eine Liste wählen.
  • Das Wahlgebiet - in Deutschland ist es die Bundesrepublik - kann in Wahlbezirke aufgeteilt werden. In Deutschland sind das etwa 90.000.
  • Für die Sitzvergabe dürfen die einzelnen Länder eine Mindestschwelle festlegen.

Besonderheit: Mindestsperrklausel bei der Europawahl

Satiriker Martin Sonneborn zog für "Die Partei" 2014 ins Europäische Parlament ein. Möglich war das, weil es zu diesem Zeitpunkt den Ländern der EU freigestellt war, eine Sperrklausel anzuwenden oder auch nicht. In Deutschland gab es die Klausel damals nicht, so reichten der Partei 0,6 Prozent der Stimmen, um sich einen Sitz im Europäischen Parlament zu sichern.

Die größeren Parteien allerdings waren von dieser Regelung nicht angetan. CDU, CSU und SPD einigten sich deswegen im Juli 2018 mit Brüssel auf eine Prozenthürde.

So beschloss der Europäische Rat am 13. Juli 2018 eine obligatorische Prozenthürde von zwei bis fünf Prozent, die für alle Länder verpflichtend ist. Diese Mindestsperrklausel gilt für Wahlkreise mit mehr als 35 Sitzen, betrifft also vor allem Deutschland und Spanien.

Bei der Europawahl im Mai 2019 kommt diese Regelung aber noch nicht zur Anwendung. Das hat einen einfachen Grund: Die Umsetzung würde gegen den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Zwölf Monate vor einer Wahl dürfen nämlich keine grundlegenden Änderungen im Wahlrecht mehr durchgeführt werden.

Die Sperrklauselregelung kommt also frühestens bei der Europawahl 2024 zum Einsatz.

Verwendete Quellen:

  • Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz – EuWG)
  • Europawahlrecht auf wahlrecht.de
  • Single Transferable Vote (STV, Übertragbare Einzelstimmgebung) auf wahlrecht.de
  • Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat
  • SZ: EU-Staaten beschließen Sperrklausel gegen deutsche Kleinstparteien
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