Die Spitzenkandidaten von vier Parteien sollen bei einer Sendung des WDR debattieren – Sahra Wagenknecht vom BSW ist nicht eingeladen. Dagegen ist die Partei vor Gericht gezogen und hat nun eine Niederlage kassiert.
Die ARD muss die BSW-Kanzlerkandidatin
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als verantwortlicher Sender für die "Wahlarena" machte dem Gericht zufolge zum Maßstab für eine Einladung, dass die Parteien konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen. Das BSW sah dadurch das Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, weil insbesondere die Grünen keine reale Chance hätten, den nächsten Kanzler zu stellen.
Das BSW habe argumentiert, dass Wagenknecht nach Unionskanzlerkandidat Merz die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft habe, weil sie in einer zwar nicht gewünschten, aber auch nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als "Königsmacherin" sogar die Kanzlerschaft beanspruchen könnte.
Verwaltungsgericht sieht BSW nicht im Rennen um die Kanzlerschaft
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und erklärte, dem Recht auf Chancengleichheit des BSW stehe die Rundfunkfreiheit des WDR gegenüber. Letztere schütze auch das Recht, die Teilnehmer nach Ermessen selbst zu bestimmen.
Der WDR müsse die Parteien auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen. Dies mache der Sender in anderen Sendungen. Das Gericht befand, dass dem BSW gegenwärtig keine den eingeladenen Parteien vergleichbare Bedeutung zukomme.
Die eingeladenen Parteien hätten eine deutlich bessere Ausgangslage, die es rechtfertige, von einer Chance auf eine Kanzlerschaft auszugehen. Dies sei aber etwa bei FDP, Linkspartei oder BSW nicht der Fall. Diese Parteien kämpften primär darum, überhaupt in den Bundestag einzuziehen, und nicht darum, den nächsten Kanzler zu stellen.
Das BSW kann gegen den Beschluss Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. (afp/bearbeitet von thp)