Uganda hat ein umstrittenes Anti-LGBTQ-Gesetz in Kraft gesetzt. Weltweit hagelt es daraufhin Kritik. Die Niederlande stellen sogar die Unterstützung für das Land ein.
Ungeachtet scharfer internationaler Proteste hat Ugandas
Laut dem geänderten Gesetz ist es noch keine Straftat, sich als homosexuell zu bezeichnen. Die "Beteiligung an homosexuellen Handlungen" aber stellt ein Verbrechen dar, das mit lebenslanger Haft geahndet werden kann.
Das neue Gesetz sieht unter anderem auch bis zu 20 Jahre Haft für die "wissentliche Förderung von Homosexualität" vor. In der unterzeichneten Version nicht mehr enthalten ist eine sechsmonatige Haftstrafe für Menschen, die es versäumen, mutmaßliche homosexuelle Handlungen der Polizei zu melden.
Entgegen der Forderung des Präsidenten hielt das Parlament aber an dem Passus fest, Fälle von "schwerer Homosexualität" zu einem Kapitalverbrechen zu erklären. Das bedeutet, dass Wiederholungstäter mit dem Tod bestraft werden könnten. Die Todesstrafe ist in der ugandischen Verfassung verankert, wurde aber seit vielen Jahren nicht mehr angewendet.
NGO: Anti-LGBTQ-Gesetz ist "offen verfassungswidrig"
Die Nichtregierungsorganisation HRAPF erklärte, wegen dieses "offen verfassungswidrigen" Gesetzes den Obersten Gerichtshof angerufen zu haben. Die Kriminalisierung von Aktivitäten zwischen einwilligenden erwachsenen Homosexuellen "verstößt gegen zentrale Bestimmungen der Verfassung, darunter das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung", betonte Adrian Jjuuko vom Human Rights Awareness and Promotion Forum.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierte nach der Unterzeichnung durch Museveni, mit dem Vorgehen würden "systematische Verstöße gegen die LGBTQ-Rechte und die Rechte der gesamten Bevölkerung" ermöglicht.
US-Präsident Joe Biden forderte die sofortige Aufhebung der Maßnahmen, die er als "tragische Verletzung der universellen Menschenrechte" bezeichnete, und drohte damit, Hilfen und Investitionen in dem ostafrikanischen Land zu kürzen.
Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell erklärte, die ugandische Regierung habe "die Pflicht, alle ihre Bürger zu schützen und ihre Grundrechte zu wahren". Er warnte: "Wenn sie dies nicht tut, werden die Beziehungen zu internationalen Partnern untergraben."
Schulze will Zusammenarbeit mit Uganda prüfen
Bundesentwicklungsministerin
Umso bedauerlicher sei es, dass der ugandische Präsident Museveni das Gesetz nun unterzeichnet habe, so Schulze weiter: "Neben der eklatanten Verachtung der Menschenwürde hat das Gesetz auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort, die wir nun gemeinsam prüfen müssen. Dabei ist es mir wichtig, auf Stimmen der ugandischen Zivilgesellschaft zu hören. Wir werden den Austausch mit Betroffenen fortsetzen und uns über unsere Zusammenarbeit weiter für Menschenrechte und eine inklusive Entwicklung einsetzen."
Das Auswärtige Amt verurteilte das Gesetz im Onlinedienst Twitter als "eklatante Verletzung von Menschenrechten". Es verstoße gegen internationale Verpflichtungen und müsse zurückgenommen werden.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, die Unterzeichnung dieses "zutiefst repressiven Gesetzes" sei ein "schwerer Angriff auf die Menschenrechte". Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch sprach von einem Verstoß gegen die Rechte "aller Menschen in Uganda".
Niederlande wollen Unterstützung einstellen
Als Reaktion auf die Inkraftsetzung des Gesetzes schränken die Niederlande ihre Unterstützung für das ostafrikanische Land ein. Zuwendungen für ein Programm zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Höhe von 25 Millionen Euro werden ausgesetzt, wie die Nachrichtenagentur ANP am Montag berichtete. Das habe die für Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ministerin Liesje Schreinemacher entschieden.
"Es ist erschreckend, dass Uganda sich definitiv für eine extreme Anti-Homosexuellen-Gesetzgebung entscheidet", erklärte sie. Die Niederlande würden sich weiter aktiv für den Schutz der LGBTQ-Menschen in Uganda einsetzen.
In der Bevölkerung von Uganda wird das Gesetz weitgehend unterstützt. Homosexualität wurde in dem Land noch während der Kolonialzeit unter Strafe gestellt. Es hat jedoch seit der Unabhängigkeit im Jahr 1962 noch nie eine Verurteilung wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Aktivitäten gegeben. (AFP/dpa/the)
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