Ungewollt Schwangere haben einer Studie zufolge im Osten und Norden Deutschlands einen besseren Zugang zu Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als in anderen Landesteilen. Vor allem im Süden und Westen liegen demnach größere Gebiete, in denen die nächste Einrichtung für einen solchen Eingriff nicht innerhalb von 40 Minuten Autofahrt erreichbar ist. Das geht aus am Mittwoch veröffentlichten Teilergebnissen der sogenannten Elsa-Studie hervor ("Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung"). Dabei handelt es sich um ein vom Bundesgesundheitsministerium gefördertes Forschungsprojekt mehrerer Hochschulen zur Lebenssituation ungewollt Schwangerer und zum Thema Schwangerschaftsabbrüche. Die gesamte Studie soll im Herbst veröffentlicht werden.
In 85 von 400 Landkreisen in Deutschland leben demnach Menschen außerhalb einer angemessenen Erreichbarkeit zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch. 43 dieser Kreise lägen in Bayern, jeweils acht in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Für die Studie wurden die Adressen von mehr als 1000 Stellen in Deutschland, die Abbrüche durchführen, ausgewertet und Gebiete berechnet, die mehr als 40 Auto-Minuten entfernt davon liegen.
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen haben demnach im Vergleich zu den anderen Bundesländern einen hohen Versorgungsgrad. Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Hessen liegen in der Mitte. Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zählt die Studie zu Regionen mit geringem Versorgungsgrad.
Für das Projekt wurden auch Ärztinnen und Ärzte befragt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jeder vierte (24 Prozent) gab an, in der Öffentlichkeit bereits bedroht oder angegriffen worden zu sein. 13 Prozent erlebten sogenannte Gehsteigbelästigung vor ihrer Einrichtung, 17 Prozent wurden angezeigt, weil sie über Abbrüche informiert oder diese durchgeführt haben.
Eine Abtreibung ist in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte Expertenkommission wird am Montag Empfehlungen dazu vorlegen, ob es bei der grundsätzlichen Strafbarkeit bleiben soll. © dpa
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